Straßenverkehr-Mecker-Thread

  • Aus der Statistik...des statistischen Bundesamtes

    Zitat

    Im Jahr 2017 kam es zu 20 928 Unfällen mit Personenschaden auf Deutschlands Autobahnen. Dabei starben 409 Menschen, 5 974 wurden schwer verletzt. Unter den Getöteten waren 215 Pkw-Insassen, 101 Insassen von Güterkraftfahrzeugen sowie 29 Fußgängerinnen und Fußgänger.
    Eine der Hauptunfallursachen auf Autobahnen ist zu schnelles Fahren.


    Im Jahr 2017 war mehr als ein Drittel (7 194) der Autobahnunfälle darauf zurückzuführen, dass mindestens eine beteiligte Person die Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte oder für die Straßen- oder Witterungsverhältnisse zu schnell fuhr. Insgesamt fanden 181 Menschen bei Geschwindigkeitsunfällen auf Autobahnen den Tod, 2 478 wurden schwer verletzt. Das waren 44,3% aller Getöteten und 41,5 % aller Schwerverletzten auf deutschen Autobahnen.


    Dennoch sind Autobahnen – bezogen auf die gefahrenen Kilometer – die sichersten Straßen: Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen haben Kraftfahrzeuge auf deutschen Straßen insgesamt 784 Milliarden Kilometer (2016) zurückgelegt, davon ein Drittel auf Autobahnen (31,4 %). Aber nur jeder vierzehnte Unfall mit Personenschaden (6,9 %) und jeder achte Verkehrstote (12,9 %) entfel 2017 auf eine Autobahn.


    D.h. für mich es wurde schon gegen mindestens ein Tempolimit verstossen, wo es keins gab, gab es auch keine Unfälle... :grübel:


    https://www.destatis.de/DE/Zah…lle/Verkehrsunfaelle.html

  • Nun, zu schnell fahren im Sinne der Statistik kann man wohl nur da, wo es ein Tempolimit gibt. Was nichts daran ändert, dass ich überzeugt bin, dass die Hauptunfallursache auf deutschen Autobahnen "überhöhte Geschwindigkeit" ist. Was uns aber leider wieder zu dem Punkt bringt, an dem andere streiten dürfen, ob und wann 200 km/h eine "überhöhte Geschwindigkeit" darstellen.

  • Lies nochmal in Ruhe.


    Tipps:
    - 'zu schnelles Fahren' --> hat mit einem Limit erstmal nix zu tun.
    - 'dass mindestens eine beteiligte Person die Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte oder für die Straßen- oder Witterungsverhältnisse zu schnell fuhr.' --> der oder-Zweig ist hier ggf. spannend.

  • Was uns aber leider wieder zu dem Punkt bringt, an dem andere streiten dürfen, ob und wann 200 km/h eine "überhöhte Geschwindigkeit" darstellen.


    Nun, wenn an einem Streckenabschnitt selbst bei optimalen Wetter- und Verkehrsverhältnissen die Geschwindigkeit x überhöht wäre, weil in diesem Abschnitt zu gefährlich (oder zu laut bei nahen Wohngebieten) würde dort von den Behörden bereits ein dauerhaftes Tempolimit ausgeschildert worden sein.
    Das heißt im Umkehrschluss, dass dort wo es kein ständiges Tempolimit gibt, Geschwindigkeit x (unter optimalen Bedingungen) nicht überhöht ist.


    Wobei starre Blechschilder mit Tempolimit einige Autofahrer auch in die Irre führen kann, wenn sie im Umkehrschluss annehmen, dass bei z.B. Limit 120 km/h sie hier -jederzeit- mit 120 gefahrlos fahren können, auch wenn gerade Nebel aufzieht und Glatteis droht. Nicht jeder ist so blöd, aber einer reicht schon für einen Unfall. Deswegen wäre ich immer für intelligente elektronische Verkehrsbeeinflussung, die situativ reagieren kann.

  • Auf deutschen Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Es ist zwar nicht verboten schneller zu fahren, jedoch muss man dann als Fahrer, wenn es zu einem Unfall kommt, nachweisen, dass der Unfall auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit unvermeidbar gewesen wäre. Dazu habe ich zwei interessante Urteil gefunden:


    OLG Stuttgart Urteil vom 11.11.2009, 3 U 122/09 (Link zur Landesrechtssprechung BW)


    Hier kam es im Dunkeln auf einer Autobahn zu einem Unfall, bei der PKW 1 von der Beschleunigungsspur direkt auf die linke Überholspur gezogen und PKW 2 auf dieser Spur mit min. 170 km/h in PKW 1 hinein gekachelt ist. Der Fahrer des PKW 2 hat erstinstanzlich eine Mithaftung von 20% bekommen, die vom OLG bestätigt wurde. Die Begründung finde ich ganz interessant:


    Zitat

    Ein Verschulden des Klägers kann hingegen nicht festgestellt werden. Zwar hat der Sachverständige festgestellt, dass der Kläger unmittelbar vor der Kollision mindestens mit einer Geschwindigkeit von 170 km/h gefahren ist. Dieses war jedoch mangels einer Geschwindigkeitsbeschränkung nicht verboten. Bei der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit war das Unfallgeschehen für den Kläger auch unvermeidbar, sodass ihm ein Fehlverhalten in der konkreten Unfallsituation nicht vorgeworfen werden kann. Zutreffend hat das Landgericht auch ausgeführt, dass der Kläger nicht bereits wegen des Einfahrens von Fahrzeugen auf die Autobahn seine Geschwindigkeit drastisch hätte reduzieren müssen. Der Kläger durfte auf der Grundlage der § 18 Abs. 3 StVO und § 7 Abs. 5 StVO darauf vertrauen, dass sein Vorrecht auf der linken Fahrspur berücksichtigt werden würde.


    Aber:


    Zitat

    Der Nachweis, dass der Unfall für ihn ein unabwendbares Ereignis im Sinne des § 17 Abs. 3 StVG war, ist vom Kläger jedoch nicht geführt worden.


    Damit verlangt § 17 Abs. 3 StVG, dass der „Idealfahrer“ in seiner Fahrweise auch die Erkenntnisse berücksichtigt, die nach allgemeiner Erfahrung geeignet sind, Gefahrensituationen nach Möglichkeit zu vermeiden. Solche Erkenntnisse haben in der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung Ausdruck gefunden, in der die Empfehlung ausgesprochen wird, auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Die Nichtbeachtung dieser Empfehlung allein begründet zwar keinen Schuldvorwurf. Bei der Auslegung des Begriffs des unabwendbares Ereignisses ist das dieser Verordnung zugrunde liegende Erfahrungswissen, dass sich durch eine höhere Geschwindigkeit als 130 km/h die Unfallgefahren auf der Autobahn merkbar erhöhen, jedoch zu berücksichtigen. Auf die Unabwendbarkeit eines Unfalles kann sich ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, daher regelmäßig nicht berufen, es sei denn, er weist nach, dass der Unfall für ihn auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h nicht zu vermeiden war und es somit auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre.
    (...)
    Die strafrechtliche Relevanz dieses erheblichen Verschuldens der Beklagten Ziffer 1 kann dem Kläger keinen „Freibrief“ geben, zur Nachtzeit mit einer erheblich über der Richtgeschwindigkeit liegenden Geschwindigkeit auf der Autobahn zu fahren und bei einem dann erfolgten Unfall jede Haftung von sich zu weisen.


    Auf Deutsch: Wenn ein dämlicher Penner direkt von der Auffahrt ohne zu gucken links rüber zieht und du trotz Vollbremsung einen Unfall nicht vermeiden kannst, du also nachweislich in dieser konkreten Situation nichts falsch gemacht hast, haftest du mit, wenn du die Richtgeschwindigkeit überschritten hast und nicht nachweisen kannst, dass dieser Unfall so auch bei Tempo 130 passiert wäre.


    Ähnliches Beispiel: Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Erhöhte Betriebsgefahr wegen Überschreitung der Autobahnrichtgeschwindigkeit bei Kollision mit Fahrstreifenwechsler (Link zu Landesrecht RLP)


    Zitat

    Der Sachverständige hat weiter ausgeführt, dass sich zu dem Zeitpunkt, als sich der Sohn des Klägers zum Ausscheren entschlossen habe, das von dem Beklagten zu 1. geführte Fahrzeug bereits in seinem Sichtbereich befunden habe. Zusammenfassend stellt der Sachverständige fest, dass der Sohn des Klägers den Unfall hätte vermeiden können, wenn er sich über den rückwärtigen Verkehr umfassend informiert und nach Erkennen des schnellen Herannahens der Scheinwerfer des Pkw des Beklagten zu 1. seinen Überholvorgang zurückgestellt hätte. Der Senat hat keinerlei Anlass an der Richtigkeit dieser Ausführungen des Sachverständigen zu zweifeln.


    Aber:


    Zitat

    Anders als das Landgericht geht der Senat allerdings davon aus, dass der hier streitgegenständliche Verkehrsunfall für den Beklagten zu 1. kein unabwendbares Ereignis i. S. von § 17 Abs. 3 StVG dargestellt hat. Ein Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit eines Unfalls geltend machen will, muss sich nämlich wie ein "Ideal-Fahrer" verhalten. Ein "Ideal-Fahrer" fährt aber nicht schneller als die Richtgeschwindigkeit(...).
    (...)
    Anders als das Landgericht kommt der Senat zu dem Ergebnis, dass die Haftung des Beklagten zu 1. aus der Betriebsgefahr nicht vollständig hinter dem Verschulden des Sohnes des Klägers zurücktritt. Vielmehr war im vorliegenden Fall von einer deutlich erhöhten Betriebsgefahr auszugehen. Dies resultiert daraus, dass der Beklagte zu 1. die Richtgeschwindigkeit um rund 60 % überschritten hat und dadurch ein erhebliches Gefahrenpotential geschaffen hat. Die Richtgeschwindigkeit ist nämlich gerade dafür empfohlen worden, um Gefahren herabzusetzen, die auf den Betrieb eines Kraftfahrzeugs mit hoher Geschwindigkeit erfahrungsgemäß herrühren. Wer hingegen, zumal wie vorliegend bei Dunkelheit, die Richtgeschwindigkeit in massiver Art und Weise ignoriert, führt zu Gunsten seines eigenen schnellen Fortkommens den gegebenen Unfallvermeidungsspielraum nahezu gegen Null zurück. Eine Geschwindigkeit im Bereich von 200 km/h ermöglicht es in der Regel nicht mehr, Unwägbarkeiten in der Entwicklung einer regelmäßig durch das Handeln mehrerer Verkehrsteilnehmer geprägten Verkehrssituation rechtzeitig zu erkennen und sich darauf einzustellen.


    Wenn ich mir dann noch § 1 Abs. (2) StVO vor Augen halte ("Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."), dann frage ich mich, wie man Fahrten mit 200 km/h überhaupt legitimieren will.


    Man kann viel hin und her diskutieren über ein generelles Tempolimit. Ich finde bspw. sasas Vorschlag weiter oben überlegenswert und gebe auch strunz recht, dass auch auf Landstraßen über eine Absenkung des Tempolimits und Überholverbote nachgedacht werden muss.


    Isoliert betrachtet sehe ich auch kein Problem damit, bei klarer Sicht und trockener Straße auf einer geraden und mäßig befahrenen Autobahn > 200 km/h zu fahren. Das Problem sehe ich in der Mentalität, die sich in den Köpfen der Autofahrer breit gemacht hat, dass es für viele eben sehr wohl ein Freibrief ist, auf Straßen, auf denen es nicht ausdrücklich verboten ist, ohne Rücksicht auf andere wie eine wilde Sau zu heizen. Das merkt man schon daran, dass das Setzen des Blinkers auf der mittleren Spur, um einen dort fahrenden LKW zu überholen, von hinten mit Lichthupe quittiert werden. Was fällt es mir auch ein, mit 140 km/h nach links zu ziehen?


    Vielleicht bin ich zu naiv, wenn ich glaube, dass ein generelles und vor allem konsequent umgesetztes Tempolimit zwangsläufig etwas in der Einstellung der Autofahrenden ändert, weil sich bspw. über kurz oder lang die Anschaffung eines PKW mit 300 PS nicht mehr lohnt, da man ihn eh nicht mehr ausfahren kann. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass schnelles Fahren Spaß machen kann und dass man auf langen Strecken auch einen persönlichen Zeitvorteil haben kann. Dieser persönliche Vorteil geht aber auf Kosten der Sicherheit aller. Dieser Spaß geht auf Kosten der Sicherheit aller. Autos sollten Fortbewegungsmittel sein und keine Statussymbole. Autofahren sollte dem Fortkommen dienen und nicht Ausdruck der persönlichen (Pseudo-)Freiheit sein.


    Ein Tempolimit alleine wird nicht alle Probleme auf den Straßen lösen, aber zumindest ein paar. Und es wäre (vielleicht) der Anfang eines Umdenkens.


    Ich bin naiv, ich weiß.

  • Was passiert denn, wenn ein Fahrzeug und dessen Halter*in mit 100km/h auf die linke Spur zieht und der Raser mit der Richtgeschwindigkeit von 130km/h hinten auffährt.


    (Ist jedem schon passiert, wenn man 150kmh fährt und vor einem zieht jemand mit 100km/h ohne oder mit blinken raus, dann ist doch ein kurzes aufleuchten der Hupe erlaubt ? Denn evtl. hat der Delinquent den Hintermann gar nicht gesehen.)


    Übrigens, ich finde das Tote-Winkel Zeichen; auch akustisch gefährlich, man "vergisst" das gucken in den Seitenspiegel...manchmal.

  • Was passiert denn, wenn ein Fahrzeug und dessen Halter*in mit 100km/h auf die linke Spur zieht und der Raser mit der Richtgeschwindigkeit von 130km/h hinten auffährt.


    Dein Ernst? Hast du überhaupt gelesen, was ich zitiert habe?

  • weil sich bspw. über kurz oder lang die Anschaffung eines PKW mit 300 PS nicht mehr lohnt, da man ihn eh nicht mehr ausfahren kann


    Sehe ich nicht. In den USA z. B. sind Autos durchgängig stärker motorisiert als hier, trotz Tempolimit. Und 300 PS dürften hierzulande eh die wenigsten Autos haben - die braucht man übrigens auch bei weitem nicht, um 200 oder mehr zu fahren.


  • Was passiert denn, wenn ein Fahrzeug und dessen Halter*in mit 100km/h auf die linke Spur zieht und der Raser mit der Richtgeschwindigkeit von 130km/h hinten auffährt.


    (Ist jedem schon passiert, wenn man 150kmh fährt und vor einem zieht jemand mit 100km/h ohne oder mit blinken raus, dann ist doch ein kurzes aufleuchten der Hupe erlaubt ? Denn evtl. hat der Delinquent den Hintermann gar nicht gesehen.)


    Übrigens, ich finde das Tote-Winkel Zeichen; auch akustisch gefährlich, man "vergisst" das gucken in den Seitenspiegel...manchmal.

    Also ich will nicht täglich sagen. Aber gerade von LKW passiert mir das regelmäßig von PKW auch aber bedeutend weniger, beides auch gerne bei durchgezogenen Linien. Und zwischen zu Hause und Bayreuth ist es auf 120, teils weniger beschränkt.


    Was wir auch gerne haben sind Mittelspurschleicher die Bergauf immer langsamer werden dann auf geraden Abschnitten aber über 120 hinaus schaffen. Dass Thema, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten ist ein weites Feld. Die erwischten sind dann ja auch nur abgezockt worden.

  • Woher kommt eigentlich die 130 als optimale Geschwindigkeit? Gibt es dazu Studien? Ich habe spontan keine gefunden.

    Ich habe noch nicht einmal gesucht. Aber meine 2ct zu der Frage: Ich vermute stark, daß Unfallvermeidung besonders dann gut funktioniert, wenn die Geschwindigkeitsunterschiede möglichst gering sind. Weil man in dem Fall noch am ehesten die eine Geschwindigkeit an die andere anpassen kann. Ist das erreicht, und fahren beide in dieselbe Richtung, dann ist das größte Stück zur Unfallvermeidung geschafft. Wenn das stimmt, dann hängt die höchste sinnvolle Geschwindigkeit von den langsamsten Verkehrsteilnehmern ab. In dem Fall der Diskussion: Autobahn. Da darf keiner drauf, der bauartbedingt weniger als 60 tuckern kann. Dann sind da noch LKW, die fahren umme 80-90 rum. Wohnwagengespanne auch. Bundeswehrkonvois sind etwas langsamer. Da sind Auffahrten, von da kommen die Leute mit 70-100 auf die rechte Spur. Diese 60 bis 80 km/h müssen meiner Ansicht nach die Basis für die Überlegungen einer Höchstgeschwindigkeit sein.


    Würden Laster, Wohnwagengespanne und Einfädler 150 fahren, spräche gegen 200 nicht so viel wie jetzt. Mit Spritverbrauch, Motortechnik, Bremswegen, Auffahrtenlänge, Brückenbelastung oder so gibt es vermutlich gute Gründe dafür, warum diese Langsamen langsam sind. Es gibt sogar Staus, die ein Abbremsen auf Null erforderlich machen. Das muß dann jeder aber immer noch schaffen können, dieses Anhalten. Auch mit 30 Tonnen Fracht hinten drauf. Ergo fällt 200 als vernünftig dann flach.


    In einer englischen Autoshow (nicht Top Gear) hamse mal einen Ford Focus mit 200 gegen einen festen Gegenstand prallen lassen (man könnte sagen: Der Geschwindigkeitsunterschied zwischen beiden Gegenständen war besonders groß). Ganz interessant anzusehen, was passiert, falls man mal eine Kleinigkeit nicht im Griff haben sollte. Eilige können vorspulen auf Minute 3:10

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    Die Zeitlupe sieht genauso aus wie das Erschlagen einer Fliege mit einer Zeitung. Oder wie das Filettieren eines Vogels in einem Flugzeugpropeller.


    Wie oft sollte man doch gleich den Reifendruck prüfen? Wird die Rennstrecke auch alle zehn Minuten gefegt? Nicht, daß da eine Überraschung auf der Straße liegt, die da nicht hingehört. Na klar, alles im Griff.


    Natürlich kann man sich daran gewöhnen eine bestimmte Geschwindigkeit zu fahren. Aber das heißt nichts. Nichts. Und diese Gewöhnung darf niemals ein Argument dafür sein schnell dahren zu dürfen. Ich hatte mir mal angewöhnt, nur mit lauter Musik zu fahren. Ohne war irgendwann kaum noch denkbar. Doch: Ich hab's mir auch wieder abgewöhnt. Letztlich kommt es nur auf eine Frage an: Was will ich? Nicht: Was ist vernünftig. Nicht: Was ist erlaubt. Nur: Was will ich. Denn das will ich dann auch tun. Jede Einschränkung, jedes Gebot, jedes Verbot, jeder ungebetene Ratschlag von außen nervt bloß. Man sollte sich seinen Willen aber nicht schönreden.

  • Ich bin für ein allgemeines Tempolimit.


    Mit meinem Einstieg bin ich noch bei den Tempolimitgegnern: Ein Tempolimit bedeutet einen Eingriff in die persönliche Freiheit, das sehe ich auch so. Aber: jede Regulierung bedeutet einen Freiheitseingriff. Schon das Verbot, einfach dem nächsten Menschen auf der Straße eine runterzuhauen, ist ein Freiheitseingriff - den jedoch jeder auch nur halbwegs vernünftig denkende Mensch für völlig gerechtfertigt erachtet. Der Umstand des Freiheitseingriffs steht einem Tempolimit deshalb nicht absolut entgegen, sondern verlangt lediglich eine tragfähige Beründung.


    Die Frage ist also, gibt es für ein Tempolimit eine tragfähige Begründung. Was zu der Frage führt, was ist in diesem Sinne eine tragfähige Begründung. Eine tragfähige Beründung wäre, wenn durch ein Tempolimit die Rechte - insbesondere Grundrechte - Dritter, oder auch die natürlichen Lebensgrundlagen (vgl. Art. 20a GG) geschützt würden und der mit dem Tempolimit einhergehende Freiheitseingriff im Vergleich dazu nicht unverhältnismäßig wäre.


    Ein Tempolimit könnte die erwähnten Güter schützen, wenn es die Zahl oder Schwere von Unfällen oder den Schadstoffausstoß reduzierte. Würde es dies also tun? Beginnen wir bei den Unfällen. Einen endgültigen Nachweis für einen positiven Effekt habe ich nicht. Wie schon in anderen Beiträgen erwähnt, sind aber die innerhalb einer bestimmten Zeiteinheit zurückgelegte Strecke (das ist ja gerade die Definition der Geschwindigkeit), der Bremsweg sowie die bei einem Unfall freigesetzte Energie abhängig von der Geschwindigkeit und umso höher, je höher diese ist. Dies lässt einen positiven Effekt eines Tempolimits plausibel scheinen. Das Gegenargument der Unfallstatistiken ist bereits deshalb nicht überzeugend, weil schon jetzt gerade unfallträchtige Strecken Geschwindigkeitsbeschränkungen unterworfen sind bzw. die Verhältnisse - Autobahn/Landstraße - von vorneherein so verschieden sind, dass sie keinen zuverlässigen Vergleich erlauben. Eine zuverlässige Aussage ließe sich aber nur gewinnen, wenn Tempolimit- und Kein-Tempolimit-Strecken vergleichbar wären.


    Nach einer überschlägigen Recherche, s. z.B. hier: https://www.br.de/themen/wissen/tempolimit-verkehr-autobahn-100.html (Link zum Bayerischen Rundfunk) führte ein Tempolimit zu einer Verringerung des Schadstoffausstoßes, allerdings nur in einem recht geringen Maße.


    Damit kommen wir in dieser Darstellung zu den Fragen, ob die positiven Effekte a) hinreichend belegt und b) von einem Ausmaß sind, was ein Tempolimit verhältnismäßig erscheinen lässt. Ich erachte sie für hinreichend belegt, zumindest ein zunächst befristetes Tempolimit einzuführen, welches bei Bewährung entfristet würde. Ich halte es auch für verhältnismäßig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es auf der einen Seite um überragende Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit geht, auf der anderen lediglich darum, dass einige Menschen etwas weniger persönlichen Spaß haben und etwas später ans Ziel kommen (welches sie bei einem tatsächlich unfallvermeidenden Effekt dafür mit höherer Wahrscheinlichkeit auch tatsächlich erreichten). Bedacht werden sollte auch, dass jedes Autofahren zumindest potentielle nachteilige Einwirkungen auf Dritte und die Umwelt hat und schon Autobahnen an sich wiederum eine Freiheitseinschränkung für diejenigen bedeuten, die sie nicht benutzen dürfen. Ein Tempolimit führte also nur zu einer besseren Ausbalancierung der unterschiedlichen Interessen.

  • "Schönes" Video, Pokalheld! Schön, weil eindrucksvoll. Ich kannte es bereits vorher, nutze es standardmäßig im Physik-Unterricht im 9. Jahrgang und habe damit bis jetzt ziemlich gute Erfahrungen hinsichtlich des angestrebten Erkenntnisgewinns gemacht.

  • Wie wäre es denn mit einem Kompromiss?
    Mein Vorschlag wäre ein freiwilliges Tempolimit. Wer seinen Wagen manipulationssicher in der Steuerelektronik so einstellen lässt, dass er bei 130 abregelt, bekommt bei der Steuer und Haftpflicht ein paar Prozente Nachlass, verliert aber gleichzeitig das Recht, auf Strecken mit mehr als zwei Fahrstreifen die ganz linke Spur zu benutzen, um schnellere Fahrer nicht zu behindern oder gar zu gefährden. Um die abgeregelten Wagen kenntlich machen, ist dazu ein "130"- Schild am Heck zu befestigen.


    Meinungen?

  • Mit 90 hinter überholenden LKWs rumkriechen?
    Und auf der dritten Spur 'Freie Fahrt für freie Bürgen' mit dickem Portemonnaie.
    Ja geil.

  • Ein generelles Überholverbot für LKW wäre dann wohl fällig, ja. Das Portemonnaie für Wagen ohne Abregelung bliebe ja genauso groß wie vorher auch.

    Einmal editiert, zuletzt von Donnergott ()

  • Echt starke Beiträge hier!


    :daumen:


    PS


    Ein Tempolimit mit Menschenverstand.


    Darauf können wir uns, glaube ich, alle einigen.


    PPS


    Habe gerade eine Fahrt von München ins Hessische Hinterland hinter mir. Die 99 und die 3 haben genervt. Aber die 3 macht sich. Wenn bei Würzburg dieses DING fertig ist, bei Erlangen die 73 vernünftig angebunden ist und der letzte Rest Baustelle im Spessart weg ist, wird die richtig schön!


    Nachtrag: bei Geiselwind ist auch bald fertig.


    Die 99 wird noch länger nerven.
    Die AlianzArena ist schön.


    Einschub:


    Ach Autobahnen. Die 3 ist zweispurig böse. Eigentlich sind alle zweispurigen Autobahnen böse. Die 5 habe ich glaube ich am häufigsten befahren. Da habe ich sicher schon auf jedem Meter gestanden. Die bauen da immer noch, aber genau wie auf der 7 freue ich mich über jeden dreiodervierspurigen Kilometer. Neue dreispurige Fahrbahnen sind geil. Die 1 ist durchgängig böse, alles um Köln (aber da tut sich was, allerdings sind da die kaputten Brücken..) ist böse, die 2 nach Berlin, Hamburg, böse, Stuttgart geht gar nicht.


    Meine Lieblingsautobahn ist übrigens die 49.


    Uhund Bad Oeynhausen ist endlich frei!

    5 Mal editiert, zuletzt von andro96 ()

  • Solange der "Andi Scheuer" hier Verkehrsminister ist, wird es kein generelles bundesweites Fahrverbot geben; das ist mal meine Einschätzung.
    Meine nächste Einschätzung: Solange die Konservativen dieses Amt besetzen auch nicht; wenn die "Sozen" das Amt besetzen hat die SPD ein grosses Problem.


    Sollten die Grünen (hier mein spezieller Freund Herr Hofreiter Anton) irgendwann/jemals dieses Amt besetzen, kommt das Fahrverbot schneller als ich mir meine Hose mit der Kneifzange zu machen kann.



    Auch einen gültigen Fahrtest für Menschen ab Alter XX wird es unter "Andi" nicht geben, was ich mir vorstekllen kann ist eine Art "freiwillige" Empfehlung.
    D.h. ein Profi (nein nicht Walter Röhrl) Fahrlehrer guckt sich die Kandidaten an, fährt bei versichiedenen Witterungsverhältnissen und Fahrverhältnissen und empfiehlt dann, "mein Lieber fahr lieber nicht bei Regen oder auf Autobahnen oder in der Stadt oder oder etc."
    Die schlechte Fahrweise kommt ja nicht abprupt, sondern ist ein schleichender Prozess im Alter und kann sicherlich vom Profi gut/besser erkannt werden.


    Also, wenn ich sage: Papa, du bist jetzt 80 Jahre, fahr mal nicht bei Regen und abends von Bremen nach Berlin auf der Autobahn..hört der sicher nicht auf mich; auch wenn er in seinen 40 Jahren Berufszeit jährlich 40.000 km in der E-Klasse gefahren ist.
    Das "schlechte Fahren" merkt (überspielt er) er nicht; bei anderen mit weniger Fahrpraxis ist das sicherlich/vielleicht noch schlimmer.


    Also ein Empfehlungstest ist empfehlenswert.

  • Menschen ohne Auto sind andersrum aber ganz besonders dazu berufen, zu beurteilen, wie Menschen mit Auto miteinander umgehen


    Ab da konnte man das Geseier getrost ausblenden. Gut gemacht, theMenace.
    Sowohl der Käptn wie z.B auch ich haben Autos und benutzen sie.


    Versuch's nochmal mit Grips und Argumenten.

  • @theMenace: Der Vergleich mit Eschede hinkt gewaltig - es handelte sich nicht um ein Versagen des Lokführers (in der Diskussion waren wesentliche Argumente die schlechtere Reaktionsfähigkeit bei Tempo 200), sondern um einen Materialfehler.


    Zudem ist der Schnellverkehr mit der Bahn sehr viel umweltfreundlicher, zwischen Hannover und Berlin wurde nach der Eröffnung der Schnellstrecke über Oebisfelde der Flugverkehr eingestellt.