Straßenverkehr-Mecker-Thread

  • Ich habe es so verstanden, dass man auch auf einer Rechtsabbiegerspur noch bis zur eigentlichen Abzweigung geradeaus fahren darf, obwohl der Pfeil schon vorher auf den Asphalt gemalt wurde. Was das zur Klärung der Sache beitragen sollte, weiß ich aber nicht.

  • Ich frage mich bzw. die zuständige Behörde angesichts des Urteils, warum am Aegi dann trotzdem auch sich widersprechende Markierungen angebracht sind? Vom Friedrichswall in die Hildesheimer darf man also wirklich nur eindeutig von der ganz rechten Spur abbiegen! Für Autos die von der also einzigen Abbiegespur in der Hildesheimer auf die linke Spur wechseln wollen oder für Fußgänger die die Ampel bei grün überqueren ist das gefährlich. Von der mittleren Spur abbiegende Fahrzeuge können nämlich den Fußgängerüberweg nicht vernünftig einsehen.

  • Aegi, Rathaus Richtung Hildesheimer Str. Man sollte sich rechts einordnen, dort ist auch der Pfeil. Einige oberschlaue Fahrer biegen trotzdem von der mittleren Spur in die Hildesheimer ein. Der Pfeil ist eindeutig, trotzdem gibt es Abbiegemarkierungen auch von dieser Spur. Wie verhält sich das da??



    Ich sehe da auf der mittleren Spur keine Abbiegemarkierungen, die Fahrer müssen/sollen da geradeaus fahren.

    Die die sich trotzdem einfach nach rechts in die Hildesheimerstr. verpieseln wollen machens falsch und damit gefährlich.

  • Ich würde das ja eher als linke Spurmarkierung für die ganz Rechte Spur sehen. Die mittlere ist nur nicht durchgezogen weil das für die Linksabbieger der anderen Seite dann eine durchgezogene Linie wäre.


    Der Pfeil gibt schon eindeutig die Fahrtrichtung vor aus meiner Sicht. Irgendwann sind bei so vielen Spuren und Richtungen aus denen die Autos kommen halt Grenzen für die eindeutige Markierung durch Striche. Vermutlich deswegen auch die Pfeile.

  • Zurück zum Weidetorkreisel: Es ändert jetzt nichts am Ergebnis, dass der Motorradfahrer im von Jose80 verlinkten Bild via Klingerstraße aus dem Kreisel rausfahren muss, allerdings dürfte der auf diesem Bild vor dem Motorradfahrer sichtbare Geradeauspfeil tatsächlich keine verbindliche Regelung treffen, sondern lediglich erinnernden Charakter haben. Verbindlich geregelt wird die Fahrtrichtung durch die Pfeile hinter dem Motorradfahrer.


    Dem Pfeil vor dem Motorradfahrer fehlt nämlich das Gegenstück auf der Nachbarspur (im Satellitenbild kann man sehen, dass da tatsächlich auf der linken Spur kein Pfeil ist, und dieser nicht etwa vom Auto verdeckt wird). Es müssten aber auf beiden Spuren Pfeile sein, um eine verbindliche Regelung zu treffen; ein Pfeil nur auf einer Spur vermag dies nicht. Dies folgt aus Anlage 2 Nr. 70 StVO und wurde z.B. auch vom LG Berlin (Urteil vom 21.02.2013 - 41 S 117/12) ausdrücklich und vom BGH unwidersprochen als Verbindlichkeitsvoraussetzung genannt.


    Hinzukommt m.E., dass verbindliche Pfeile die Fahrtrichtung in der folgenden Kreuzung/Einmündung regeln (wieder Anlage 2 Nr. 79 StVO), sich somit also vor der Kreuzung/Einmündung befinden müssen; der Pfeil vorm Motorradfahrer befindet sich aber nicht vor, sondern bereits in der Kreuzung.


    Pfeile auf der Fahrbahn sind also nicht immer verbindlich, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen (die die Pfeile hinter dem Motorradfahrer m.E. erfüllen, sodass sich im Ergebnis dann doch nichts ändert).

  • Verbindlich geregelt wird die Fahrtrichtung durch die Pfeile hinter dem Motorradfahrer.


    Ja, und die zeigen ja beide die Fahrtrichtung an. Nämlich nur geradeaus (2. Spur) und (auch) links die 1. Spur.

    Maps



    Außerdem heißt es

    "Befinden sich zwischen den Pfeilen Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzungen, schreiben die Pfeile die Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung vor."

  • Meine Güte, was ne Diskussion. :high:


    Dabei ist das doch echt ganz einfach und genau so wie bjk beschrieben hat (wenn auch etwas länglich formuliert).


    Im "Kreisel" auf der rechten Spur darf man nur aus dem "Kreisel" rausfahren (die Pfeile zeigen ja sogar an, dass man aus dem "Kreisel" rausfahren soll), auf der linken Spur darf man sowohl im "Kreisel" bleiben als auch hinausfahren. Ist an allen anderen Ausfahrten des Weidetorkreisels ebenfalls genau so.

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