Straßenverkehr-Mecker-Thread

  • Mo:


    Also du kannst ausgemusterte Polizeimützen problemlos auf ebay kaufen. Und Phantasiemützen "Polizei" sowieso. Solange der Besitzer nicht behauptet Polizist zu sein, sehe ich nicht, wieso sich die Polizei dafür interessieren sollte.

    Völlig richtig, die Mütze darf dort liegen. Aber auf dem Gehweg parken darfst Du halt nicht. Wenn dann noch jemand suggeriert, er sei Polizist, schaut sich die Polizei den Parkverstoß möglicherweise mit mehr Interesse an als sonst und lässt die Karre dort wegschleppen oder zumindest wegfahren.


    Wenn ein Polizist sich mit der Mütze suggestiv Sonderrechte herausnimmt, kann es ebenfalls gut sein, dass so etwas das Missfallen seiner Vorgesetzten provoziert. Es muss nicht, je nach Vorgesetzten, aber es kann. Mein Bruder würde so etwas bei seinen Leuten zum Beispiel nicht dulden.

  • Aber auf dem Gehweg parken darfst Du halt nicht.

    [...]


    Wenn ein Polizist sich mit der Mütze suggestiv Sonderrechte herausnimmt

    1) Da hast du völlig Recht.

    2) Und ich sag mal zu 100% war das _kein_ Polizist, der auf so eine dumme Idee käme, mit der Mütze um ein Ticket herumzukommen zu können.

  • Anzeigen mach ich nicht so gerne …

    Das kann ich gut verstehen. Aber versuch mal die Sichtweise einzunehmen, wer hier eigentlich in Wahrheit das Arschlich wäre: Die Person, die so parkt und damit alle, die dort lang wollen, behindert, oder die Person, die sich dafü einsetzt, dass das durch diese eine rücksichtslose Person nicht mehr passiert. Dieser Perspektivwechsel hat mich dazu gebracht, da nicht mehr mit einer Anzeige zu zögern. http://www.weg.li macht es einem dabei leicht. Die ersten Male waren eine Überwindung, inzwischen ist es Routine.

  • Das kann ich gut verstehen. Aber versuch mal die Sichtweise einzunehmen, wer hier eigentlich in Wahrheit das Arschlich wäre: Die Person, die so parkt und damit alle, die dort lang wollen, behindert, oder die Person, die sich dafü einsetzt, dass das durch diese eine rücksichtslose Person nicht mehr passiert.

    Und wenn man sich noch dreimal die Antworten anhören darf, wenn man es mit nettem Ansprechen versucht, dürfte klar sein, dass es üblicherweise nicht die falschen trifft.

  • Gehen laut einigen Infos im Internet auf handelsüblichem Weg beim Ordnungsamt ein und die Quelle weg.li ist gar nicht erkennbar. Einige Menschen berichten dann auch von entsprechenden Aktionen des Ordnungsamtes.

  • Auch in Hannover? Trotz expliziter Bitte nach Empfangsbestätigung und Aktenzeichen habe ich da nie irgendwas gehört. Bin ein bisschen skeptisch.

  • Keine Ahnung, wie das Ordnungsamt Hannover damit umgeht. Habe wie gesagt nur gelesen, dass für die nicht erkennbar ist, dass die Quelle weg.li ist. Hieße dann ja, dass sie alle (online gemachten) Anzeigen dieser Art ignorieren bzw. Rückmeldungen generell ausschließen.

  • Wurde im von mir gefunden Beitrag von der Stadt Düsseldorf bestritten.

    Zitat

    Die Herkunft von Drittanzeigen aus den genannten Apps ist für das

    Ordnungsamt nicht erkennbar, da sie - wie die meisten anderen Anzeigen -

    ausschließlich per gewöhnlicher E-Mail übermittelt werden. Insofern ist

    eine Differenzierung weder beabsichtigt noch möglich.

  • joa gut, der Kommunikationskanal ist Email. Das stimmt. Da fängt es auch schon an. Absender meiner letzten Anzeige ist:

    "[...]@anzeige.weg.li"


    Mein erster Zweifel ist ja schon ob solche E-Mails überhaupt durchgehen.


    Aus dem Text der E-Mail dann zitiert:

    "Diese Anzeige können Sie online abrufen, dort finden sich auch die Beweisfotos im Original zum Herunterladen:

    https://www.weg.li/p/charge/[...]"


    [...] Ist in beiden obigen Fällen die gleiche UUID.

  • Ja, ok. Das sollte wohl erkennbar sein. Eventuell meint die Stadt Düsseldorf mit nicht vorhandenener Differenzierung auch nur, dass alle Mails im gleichen (Spam-)Ordner landen.

    Einmal editiert, zuletzt von sasa ()

  • Da ich mir die Frage ebenfalls stelle, würde ich mich bereit erklären beim Falschparken erwischt zu werden.


    Machen wir einfach den Praxistest. Ist mir durchaus 15 € wert.

  • Da ich mir die Frage ebenfalls stelle, würde ich mich bereit erklären beim Falschparken erwischt zu werden.


    Machen wir einfach den Praxistest. Ist mir durchaus 15 € wert.

    Vorher aber genau die Strafe kalkulieren. Parken auf Radwegen mit Behinderung kostet meines Erachtens 70 Euro und einen Punkt.