Alles anzeigenmit unterbrochener Linie
Tatsächlich? Wozu malt man dann die Straße an, dann kann man es auch bleibenlassen...
Edit:
In Anlage 3 der StVO ist diesbezüglich Folgendes bestimmt:
ZitatWer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
Das lässt mich einigermaßen fassungslos zurück, "bei Bedarf"? Na klar hat der Autofahrer "Bedarf"...
So ist es leider. Darum werden diese Streifen gerne auch Schmutzstreifen oder Scherzstreifen genannt. "Schutz" bieten sie jedenfalls nicht. Stattdessen locken sie einen ift in die Dooringzone und scheinen für manche auch eine Art Freibrief für zu dichtes überholen - so als wäre man baulich geschützt. Ich sehe da keine Vorteile.