Für so etwas braucht man kein Gesetz, sondern nur eine Definition, was "grobe Fahrlässigkeit" bedeutet.
Wenn dann die Verischerung ihre Haftung in den AGB bei "grober Fahrlässigkeit" ausschließt, ist das völlig legal.
Einzige Chance ist dann, die Versicherung auf Zahlung zu verklagen.
Es kommt dann vor allem auf den Einzelfall und auch auf das Gericht an. Wenn Du Ende September bei +15 Grad eine innerdeutsche Reise antrittst, und mitten in der Fahrt ein vollkommen überraschender Temparatursturz mit Blitzeis oder so eintritt, wird die Versischerung kaum sagen können: "Selber schuld, Du hättest Winterreifen aufziehen müssen !"
Im Dezember/Januar kannst Du dagegen kaum sagen können: "Mit Glatteis konnte ich nun wirklich nicht rechnen....."