Nebenkosten bei eigener Wohnung

  • Heute mal versucht, bei der LHH meine Kosten zu erfragen, die durch Nebenwohnsitzsteuer anfallen würden. ( Ich habe einen neuen Job angenommen, und würde mich für die Probezeit gerne da anmelden, wo ich auch überwiegend bin.) Ergebnis: Warteschleife und nach 38 Minuten die Auskunft, dass man mir das nicht sagen kann.

  • 10% der Miete, wenig ist das nicht :erstaunt:


    Ist der neue Job denn an dem anderen Wohnsitz? Dann wäre es doch auch steuerlich blöde, den Hauptwohnsitz dort hin zu legen, oder nicht?

  • Erstmal ist es Eigentum.

    Dann wird das Mittel der fiktiven, angenommenen ( in der Südstadt zu erzielenden Miete ) Miete von 5,26 bis 10,85 € genommen. Dieses wird mal 12 multipliziert und dann mit meinem Steuersatz maßgenommen. Die Bewertung der Wohnlage (durch wen eigentlich?) spielt auch noch eine Rolle. Der Sachbearbeiter teilte erfreut mit, dass meine "gut" sei. Ausrechnen sollte ich das selber.

    Fazit: Ich lande bei 900 €/anno

    Um kostendeckend zu arbeiten, ich will ja weder Gewinn noch Verlust machen, also plus/minus-Nullrechnung, müsste ich die 900€ Kosten auf sechs Monate (meine Probezeit) meinem Zwischenmieter aufhalsen.

  • ich habe leider keinen faden gefunden, wo es um das reine mieten geht, also frage ich hier mal nach.

    eine bekannte von uns, 83 jahre hat ihrem enkel dummerweise ihr haus ohne lebenslanges wohnrecht verkauft, zu einem preis weit unter ortsüblich.

    dieser enkel entpuppt sich nun als - sagen wir es galant, als montagsauto.

    ungalant würde ich schreiben, den hätte sein vater mal in die hecke spritzen sollen...

    jetzt will er die hütte verkaufen, steht bei einem marklerbüro schon online. die bisherige miete für die recht große wohnung der dame war weit unter der ortsüblichen.

    jetzt meine frage: gilt bei einem verkauf für den käufer auch die regelung, die miete in 3 jahren maximal um 20% anzuheben oder darf er gleich die ortsübliche verlangen?

  • ja, sowas kenn ich auch. aber sätze wie:

    Als Vermieter können Sie vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur „ortsüblichen Vergleichsmiete“ verlangen, wenn seit der letzten Mieterhöhung mindestens zwölf Monate vergangen sind. Die Mietzinserhöhung darf jedoch auch bei einem Eigentümerwechsel frühestens 15 Monate nach der letzten Mieterhöhung in Kraft treten (§ 558 Absatz 1 BGB).

    irritieren mich da etwas.

  • naja, da fliest ja auch noch etwas wasser die leine runter, die frau wohnt da seit 1941. die muss ja auch nicht innerhalb von 3 monaten raus. dann noch ein wenig rimklagen und dann gehts irgend raus, aber liegend mit den füßen vorweg

  • die muss ja auch nicht innerhalb von 3 monaten raus.

    Nein, 9 Monate ist die Maximaldauer, so ich recht informiert bin.

    Quelle: Meine Ex musste aus der Wohnung, nachdem Eigenbedarf angemeldet wurde. Kündigungsfrist waren nach 26 Jahre Mietdauer diese 9 Monate, die nach Recherche wohl korrekt sind.

  • hehe... es gibt nicht blöderes , als für ganz schmales geld dem enkel das zu verkaufen ohne sich lebenslanges wohnrecht eintragen zu lassen. das kann sie sich vorwerfen.

    3 jahre später liegt da familiär alles in trümmern und der kaufpreis hat sich verdoppelt.

  • Frage ist ob nicht eventuell gegen der Verkauf an den Enkel rechtliche Schritte möglich wären, der scheint seine Oma ja ordentlich über den Tisch gezogen zu haben.

  • Grober Undank? Wie bei Welfens...


    Aber im Ernst: jetzt ist die Situation vermutlich nicht mehr zu ändern. Es zeigt aber, wie wie wichtig eine gute und alle Eventualitäten bedenkende Vertragsgestaltung auch bei Verträgen im privaten / familiären Umfeld ist. "Wird schon nichts passieren. " ist nicht zu empfehlen.

    Beratungsangebote gibts ja genug.