Nebenkosten bei eigener Wohnung

  • Den soll der Blitz beim Scheißen treffen. Ekelhaft sowas und ganz, ganz mies fürs Karma. Was für ein gefühlloser, kalter, undankbarer Mensch. Die alte Dame ist seine Oma!!! Sowas fasse ich einfach nicht.

  • Steht denn eigentlich fest, dass der Käufer ihr nicht ein Wohnrecht auf Lebenszeit einräumt. Vlt macht er das zur Bedingung für einen Verkauf? Oder ist das Verhältnis mittlerweile so gestört?

  • Sowas drückt leider den Verkaufspreis... wenn ich es richtig verstanden habe, dürfte das daher wohl nicht in Frage kommen.

  • Ein Mieter drückt auch den Verkaufspreis einer Immobilie, grade wenn der Mietvetrag für diese sehr günstig ist. Da kann ich nicht verstehen dass er das Haus verkauft. Nicht nur asozial, sondern auch dämlich...

  • ja, sowas kenn ich auch. aber sätze wie:

    Als Vermieter können Sie vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur „ortsüblichen Vergleichsmiete“ verlangen, wenn seit der letzten Mieterhöhung mindestens zwölf Monate vergangen sind. Die Mietzinserhöhung darf jedoch auch bei einem Eigentümerwechsel frühestens 15 Monate nach der letzten Mieterhöhung in Kraft treten (§ 558 Absatz 1 BGB).

    irritieren mich da etwas.

    Absatz 3 gibt dir die Einschränkung auf 20 Prozent alle drei Jahre und in angespannten Wohngebieten auch auf 15 %. Wie schon geschrieben, ist die Gefahr der Eigenbedarfskündigung höher, insbesondere wenn das Mehrfamilienhaus eine Größe hat, die es ermöglicht, daraus ein Einfamilienhaus zu machen.

    Sollten Besichtigungen anstehen, sollte die alte Dame „mitarbeiten“ und ihre Wohnung zeigen, dabei sollte sie sagen, wie lange sie in der Wohnung wohnt, wie alt sie ist, das sie keinesfalls aus der Wohnung auszieht und wie der Enkel an die Wohnung gekommen ist. Manchmal hilft das Wunder und die Interessenten verschwinden. Sollte der Enkel die „Mitarbeit“ nicht wünschen, kann man immer im Hausflur stehen, wenn es angebracht ist.

  • ich danke euch erstmal für die antworten. so einfach wird das nicht mit einem einfamilienhaus nicht. es sind noch 2 geschäfte drin, da bestehen noch langjährige pachtverträge.

    wichtig für sie ist ja erstmal, das, wenn es kurzfristig zu einem verkauf kommen sollte, das nicht sofort an die ortübliche miete ran muß, sonden die 20 prozent gelten.

    die imobilie sieht dieser hier sehr sehr sehr ähnlich.... :lookaround:

    und in dem gebäut gibt es noch eine eigentumswohnung. alles sehr verworren...

  • ich danke euch erstmal für die antworten. so einfach wird das nicht mit einem einfamilienhaus nicht. es sind noch 2 geschäfte drin, da bestehen noch langjährige pachtverträge.

    wichtig für sie ist ja erstmal, das, wenn es kurzfristig zu einem verkauf kommen sollte, das nicht sofort an die ortübliche miete ran muß, sonden die 20 prozent gelten.

    die imobilie sieht dieser hier sehr sehr sehr ähnlich.... :lookaround:

    und in dem gebäut gibt es noch eine eigentumswohnung. alles sehr verworren...

    ... Es empfiehlt sich eine Mietpreisanpassung an den ortsüblichen Mietspiegel vorzunehmen... steht im Text vom Makler.

  • schwer wird es, wenn es keinen qualifizierten Mietspiegel gibt.


    Auf Eigenbedarf kündigen kann man zwar, aber ich könnte mir vorstellen, dass hier eine besondere soziale Härte für die alte Dame greifen könnte.

  • Es empfiehlt sich eine Mietpreisanpassung an den ortsüblichen Mietspiegel vorzunehmen... steht im Text vom Makler


    das hab ich ja eben auch gelesen.
    und daher ja auch meine Fragen.
    wenn diese Anpassung eine sofortige Anpassung bedeuten würde, wäre das ein Schlag…

    Ich denke mit den 20% kann sie gut leben.

    Mietspiegel gibt es.

  • Ja, nur die Eigenbedarfskündigung kann ihr kurzfristig Probleme bereiten. Zum Glück ist es kein Zweifamilienhaus, da könnten die Eigentümer, ansatzlose Kündigungsrechte in Anspruch nehmen.

  • Zitat

    Die ca. 151 m² große 3-Zimmer-Wohnung im Obergeschoss überzeugt durch den weitläufigen Grundriss und die ca. 18 m² große Dachterrasse. Die Wohnung zeigt leichten Charakter der Split-Level-Bauweise und ist seit 2019 gut vermietet. Es empfiehlt sich eine Mietpreisanpassung an den ortsüblichen Mietspiegel vorzunehmen.

    Was für Lutscher. Auch schön das ihre ca. Miete da steht.

  • ich danke euch erstmal für die antworten. so einfach wird das nicht mit einem einfamilienhaus nicht. es sind noch 2 geschäfte drin, da bestehen noch langjährige pachtverträge.

    wichtig für sie ist ja erstmal, das, wenn es kurzfristig zu einem verkauf kommen sollte, das nicht sofort an die ortübliche miete ran muß, sonden die 20 prozent gelten.

    die imobilie sieht dieser hier sehr sehr sehr ähnlich.... :lookaround:

    und in dem gebäut gibt es noch eine eigentumswohnung. alles sehr verworren...

    jetzt weiß ich auch, welche Immobilie in Luthe

  • Aber trotz Gewerbe, der Makler geht bei dem Objekt klar auf Eigenbedarfskündigung ohne es zu benennen. Das Gewerbe an der Vorderfront, hilft zur Finanzierung des Kaufpreises. Die Wohnung im Erdgeschoss lässt sich später durch einen Deckendurchbruch integrieren und es gibt eine direkte Möglichkeit hinter das Haus in den (anzulegenden) Garten zu gehen (?). In dem Objekt ist halt zur Zeit die große Wohnung im Obergeschoss die unwirtschaftlichste, das können nur Eigennutzer schnell losen. Die sind aber Privat unterwegs und überlegen es sich zweimal, wenn sie mit der alten Dame gesprochen haben.