Nebenkosten bei eigener Wohnung

  • P-King hatte das vorhin schon angesprochen, stehen da zwischen Großmutter und

    Enkel nicht noch die Eltern, die eingreifen könnten?


    Obwohl: So wie die ihren Sprössling erzogen haben …..

  • In einer NK Abrechnung eines Vierparteienhauses sind jährlich 240€ Kosten für die Sat Anlage angegeben und abgerechnet. Kann das unendlich lang gefordert werden, ist so eine Anlage nicht mal abgeschrieben?

  • Sehe ich genau so und habe auch einen zweiten Artikel gefunden der das untermauert. Das Ding ist nach ein paar Jahren abgeschrieben und das bisschen Strom geht über den Gemeinschaftszähler.

    Das wird erst mal nicht gezahlt.

  • Kann es nicht sein, daß der Vermieter einen Wartungsvertrag abgeschlossen hat wo dann 24/7 jemand anrückt, wenn ein Blitz in die Schüssel eingeschlagen ist oder so?

  • Für 1000 Euro jährlich? Dafür kann er ja alle zwei Jahre eine neue Schüssel installieren lassen, wenn das mal passiert.

  • 240 für das ganze Haus.

    Wenn Vermieter*in sowas hätte müsste er/sie es sicher auf Nachfrage nachweisen.

    Ist nicht bei sondern im Umfeld, bin gespannt was da geantwortet wird.

  • Ich muss mich auch gerade mal wieder mit dem lästigen Thema "Nebenkosten" beschäftigen.

    Unser Vermieter ist jetzt nämlich das erste Mal in den 7 Jahren, in denen wir hier jetzt wohnen, auf die Idee gekommen, eine Nebenkostenabrechnung zu machen.

    Die Konstellation hier ist so, dass der Vermieter auch ein Freund von uns ist, deshalb war das mündlich so besprochen und auch immer für beide Seiten ok, dass es keine NK-Abrechnung gibt, so lange es irgendwie passt. Das scheint nun nicht mehr der Fall zu sein, was ja auch durchaus nachvollziehbar ist. Im Mietvertrag ist allerdings nur eine Vorauszahlung für Gas und Wasser vereinbart, der Teil für Betriebskosten ist durchgestrichen.

    Jetzt kommt er mit 760€ Nachzahlungs-Forderung. Wäre er ein anonymer Vermieter, würde ich mir aus der Abrechnung den Wasser- und Gasanteil rausrechnen und dankend antworten, dass eine Zahlung von Betriebskosten nicht vereinbart wurde und ich eine Rückzahlung für meine zu viel gezahlten Vorauszahlungen für Gas und Wasser erwarte.

    Nun ist er aber ein Freund und wir werden ihn sicher nicht im Regen stehen lassen und uns an den Betriebskosten beteiligen. Nur sind wir uns einig, dass die Abrechnung dann auch korrektsein muss. Und da habe ich eben so meine Zweifel.


    Hier auf dem Grundstück gibt es 3 Mietparteien mit unterschiedlich großen Wohnungen. Das müssten so ca. 80qm, 120qm (unsere) und 220qm sein. Er selber wohnt in einer ausgebauten Scheune - keine Ahnung wie viel qm das genau sind, aber bestimmt inzwischen so 300qm. Dann gibt es hier noch eine privat vermietete Scheune und eine gewerblich vermietete. Dazu Garage, Lager, Büro für seine eigene Firma.


    Jetzt teilt er bei den Kosten für

    - Grundsteuer

    - Regenwasser

    - Versicherungen

    den angefallenen Betrag durch 4 (Wohnparteien). Wir müssten damit für unsere Wohnung für Versicherungen 588€ und für Regenwasser 115€ für das Jahr 2022 zahlen. Einmal googeln ergibt, dass diese 3 Posten nach qm abzurechnen sind. Was bei uns mit den sehr unterschiedlich großen Wohnungen ja einen großen Unterschied macht. Ich werde ihn also bitten die Abrechnung auf Quadratmeter umzustellen.


    Jetzt zu meiner konkreten Fragestellung: Wie ist das mit den vermieteten Garagen und gewerblich genutzten Anteilen? Die muss er doch bei allen 3 Positionen mindestens herunterrechnen oder? Er dürfte die Zahlen also nicht nur durch die oben angenommenen 720qm teilen, sondern muss sie durch 720+Garagen+Gewerbefläche teilen oder? Mal abgesehen davon, dass Versicherungen für Gewerbe ja vermutlich auch noch teurer sind.


    Vielleicht hat er das auch schon gemacht, das geht aus der Abrechnung leider nicht hervor, aber bevor ich mit ihm rede, wollte ich hier irgendwie sicher sein, wie es richtig zu machen ist.


    Vielleicht hat hier jemand Erfahrung.


    Danke euch.

    Einmal editiert, zuletzt von songbird ()

  • Ui, sehr komplex.


    In sogenannten Wohn- und Geschäftshäusern ist der Vermieter verpflichtet, den Anteil für Gewerbe herauszurechnen bzw. darzulegen, dass nur die anteiligen Kosten für Wohnraum an die Wohnraummieter umgelegt werden. Die Versicherung macht das auf Verlangen auch, sofern sie es noch nicht macht.


    Wenn im MV nicht anderes vereinbart ist, sind die Nebenkosten nach qm umzlegen. Aber da in Deinem MV es ja offensichtlich durchgestrichen ist, snd diese Kosten ja grundsätzlich nicht zu zahlen, aber das sagtest Du ja shcon.


    Wenn Du Deinem Kumpel entgegen kommen möchtest, würde ich Euch raten, einen Nachtrag zum MV aufzusetzen, in dem ihr die Verteilung der Nebenkosten regelt.

    Einmal editiert, zuletzt von P-King ()

  • Dachte an einen Aprilscherz weil ich das ausgerechnet heute erst gelesen hatte, was aber wohl schon seit 2 Jahren feststeht.



    Das Nebenkostenprivileg soll zum 30.06.2024 wegfallen.


    Besagt das der Kabelanschluß einer Gemeinschaftsanlage der über die Nebenkosten abgerechnet wird, zum 30.06.24 nur noch als Einzelvertrag des Mieters mit einer Kabelgesellschaft abgerechnet werden kann.


    Heißt, es wird teurer.

    Diese Billig-Tarife für vielleicht 6-10 Euro über die NK den Kabelanschluß zu bezahlen wirds dann nicht mehr geben.

    Kann mir Null vorstellen das Einzelverträge bei Kabel-Deutschland/HTP/Vodafone etc. auf dem selben Niveau sein können.

  • Aber nur, wenn du Kabel nutzt. Wer über Internet oder Schüssel guckt, für den wirds etwas billiger. Man musste Kabel ja trotzdem zahlen, auch wenn man es nicht nutzte.

  • Tatsächlich schon. Wir hatten in unserer ehemaligen Eigentumswohnung (3 Parteien Haus) eine Gemeinschaftsanschluss. Ich habe diesen dann kündigen lassen, da ich bessere Angebote mit Soloverträgen von Kabel bzw. Telekom bekommen habe

  • Ich zahle aktuell 7 Euro für meinen Kabelanschluß (HTP) im Monat an die Wohnungsgenossenschaft über die NK.


    Und das soll bei Einzelverträgen noch billiger werden können...?




    Es ist mir auf der Homepage von HTP nicht gelugen herauszufinden was da ein Einzelvertrag kostet.

    Im Preisfolder werd ich nicht schlau.

  • Ich nutze meinen Kabelanschluss seit 3 Jahren nicht mehr - zahle aber ebenfalls in den NK dafür - daher feiere ich die neue Regelung natürlich !