Nebenkosten bei eigener Wohnung

  • Ha, wir suchen wen, der die Heizkostenabrechung für 20 Wohnungen macht.

    Gas und Instandhaltung machen die Stadtwerke.

    Röhrchen tauschen und auswerten komme ich gerade nicht auf den Namen.


    Und bisher macht die letztendliche Abrechnung Einer, der nicht soooo schnell, genau und zuverlässig ist.


    Die Stadtwerke selbst sagen sie dürfen die Abrechnung bei uns nicht machen, nur bei neuen Objekten.


    Welcher "Verwalter" könnte sowas übernehmen?

  • Ich habe Anfang März mit meinem Energieversorger den Gasliefervertrag verlängert. Vertragsbeginn des neuen Vertrages 01.04. Nun stelle ich fest, dass nicht die vereinbarten Konditionen hinterlegt sind, sondern ziemlich genau 12% mehr. Ende 3/24 lief die reduzierte Umsatzsteuer auf Gas aus. Dürfen die mir Anfang März einen Vertrag zum 1.4. anbieten, wohlwissend, dass diese Konditionen am 1.4. gar nicht mehr gelten?

  • Zu dem Thema Steuern und Abgaben wird es definitiv eine Klausel geben, die die Weiterreichung an die Kunden beschreibt und aufgrund der kein Sonderkündigungsrecht greift. Zumal wahrscheinlich auch die vereinbarten Preise die Konditionen aus Anteil Energieversorger (fest) zzgl. Steuern und Abgaben (variabel) auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bezogen sind.

  • Verstehe nicht ganz, was du mir damit sagen willst :rofl:


    Aber meine Konditionen sind auch mit der Anpassung noch günstig, sodass ich den Vertrag erstmal weiterlaufen lasse.

  • Dann nochmal auf (hoffentlich) verständlicher: Dir wurden zu Anfang März Bruttopreise genannt, aber "garantiert" wurden dir nur die Nettopreise. Sinngemäß dürfte das irgendwo im Vertrag oder den AGB stehen.

  • Gestern endlich mal eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Verbrauche etwas mehr Wasser als kalkuliert, heize dafür aber deutlich weniger.. Bruttowarmmiete sinkt um 60 €. :)

  • Gibt es in Niedersachsen einen maximalen Prozentsatz um den die Miete in einem Jahr steigen darf?


    Ein Freund von mir wohnt in einer Werksmietwohnung einer Anstalt öffentlichen Rechts des Landes Niedersachsen und soll ab 2025 15% mehr Miete bezahlen. Ganz schön happig bei seinem schmalen Gehalt.


    Und als Krönung kommen ab 2025 neue Nebenkosten i.H.v. ca. 550€/Jahr für die Grundsteuer hinzu.

    Das gleicht keine Tariferhöhung aus :-/


    Zur Grundsteuer frage ich mich, warum muss der Mieter das bezahlen, wenn das Grundstück ihm gar nicht gehört. Das ist doch ein maximaler kapitalistenschweinischer Ansatz überhaupt erstmal. Regt mich auf sowas.

  • 20% innerhalb von 3 Jahren.


    Um 550€ wird das erhöht? Das ist ja mies...


    Zahlt der Vermieter die Steuer, steigt halt die Miete, aber insgesamt wäre es schon logischer.

  • Kappungsgrenze liegt normal bei 20% für 3 Jahre. In angespannten Wohnmärkten bei 15% für 3 Jahre (z.B. Hannover). Grundsteuer sind Nebenkosten und werden weiterberechnet, wenn der Mietvertrag es vor sieht.

    Die Grundsteuer ist dafür da, die Infrastruktur in der Gemeinde zu finanzieren. Hat der Mieter nichts davon?

  • Könnte auch in den Beschwerde-Faden…


    Habe gerade erfahren, dass die Grundsteuer des Hofes, auf dem wir eine Wohnung zur Miete bewohnen, von 988 auf 4.000€ steigt. Das würde nach dem jetzigen Verteilschlüssel für uns knapp 600€, statt bisher knapp 150€, bedeuten.


    Was ein Dreck :nein:

  • Oh, das klingt vielversprechend!

    Nun hat unser Vermieter das zusammen mit nem Steuerberater gemacht, sollte der das nicht wissen…

  • Jo, werde ich auf jeden Fall machen! Er hat mir heute nämlich noch erzählt, dass es u.a. deshalb so teuer sei, weil hier eben keine Landwirtschaft mehr betrieben wird. Passt ja genau zum Inhalt deines Links. Und es wäre ja auch in seinem Interesse , sein Anteil stiege ja auch von 400 auf 1600€.

  • finky hast du dich damit schon mal tiefer beschäftigen müssen? Woher kommen die Zahlen in der Formel für Grundsteuer A? Unser Fall ist doch sehr anders ist als das Beispiel.

    3.200 qm Grundfläche, 760qm Wohnfläche, Hebesatz B 665%, Hebesatz A 995%…

    Interessant wäre es halt, die Formel mal auf uns abzuwandeln, aber ich habe keine Ahnung, woher die Faktoren da kommen

    Zitat

    Beispiel aus dem Link:

    • 7.500 qm Grundstück
    • bebauten Fläche inkl. Umgriffsfläche 500 qm
    • Rest: 7.000 qm
    • Davon Nutzfläche 300 qm
    • Wohnfläche 120 qm.
    • Hebesatz der Gemeinde bei Grundsteuer A und B: 400 %
    • Lagefaktor 1,0


    7.000 qm = 70 AR x 6,62 EUR x 3 = 1.390,20 EUR x 18,6 = 25.857 EUR x 0,055 % = 14,22 EUR

    Die 70 AR kommen vermutlich von den 7.000 qm. Die 3 könnte (?) von den 300 qm Nutzfläche kommen.

    Aber die Herkunft der 6,62, 18,6 und 0,055% kann ich aus dem Beispiel nicht rauslesen. Sind die einfach immer identisch und ich kann sie einfach übernehmen?


    Falls jemand damit schon mal näher zu tun hatte, wäre ich über Hilfe dankbar :lookaround: :engel:

  • Ich hatte mit einer Grundsteuer A noch nichts zu tun:-)

    Aber die 0,055% ist die Steuermesszahl und 18,6 ist der Kapitalisierungsfaktor aus 239 BewG, also die kannst du in der gleichen Höhe auch anwenden. Bei 6,62 bin ich im Moment überfragt.


    Ok die 6,62 ist der Bewertungsfaktor für Hofflächen pro AR . Anlage 32 BewG

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_32.html

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  • Da hab ich jetzt was gefunden

    https://www.lbh.de/services/lb…ils-1-1/grundsteuerreform


    Zitat

    […] Die Wirtschaftsgebäude werden zwar nicht gesondert bewertet, jedoch die Hofstelle mit dem Dreifachen von 6,62 €/ar […]

    scheint also auch ein fester Faktor zu sein.


    Jetzt müssen wir nur noch wissen, wie die Umgriffsfläche berechnet wird und wir könnten ca. 1.700€ sparen, wenn das Beispiel so stimmt :erstaunt: .

    Was mich wundert ist, dass die Nutzflächen ja scheinbar gar nicht einfließen in die Grundsteuer A (im Beispiel die 300qm) und in B ja auch nicht.


    Also großen Dank erstmal an finky , für den Hinweis!


    Und vielleicht gibt es hier ja noch nen Experten :lookaround: !?

    ( stscherer vielleicht?)

  • Doch, Nutzflächen fließen sehr wohl ein. Was sich jedoch durch die Nutzungsart (allg. Hoffläche oder Nutzfläche für die Landwirtschaft) beeinflussen lässt, ist, ob auf den Bereich die Berechnung nach Grundsteuer A oder B anfällt. Ggf lässt sich da nachzustieren via Angabe und Änderung beim Finanzamt.

  • Ja stimmt, in dem Beispiel ist die Nutzfläche ja in den 7.000qm mit drin, das hatte ich übersehen. Es wird aber eben nicht differenziert, sondern gehört einfach zur (nicht mehr landwirtschaftlich genutzten) Hoffläche.


    Fehlt also eigentlich nur noch die Berechnung der Umgriffsfläche… keine Ahnung wie groß die sein wird.


    Die Hebesätze sind bei uns übrigens echt frech. 650% bei B und 995% bei A :doh: