Mal was Anderes: Ist es jetzt, da 100% des KGaA-Kapitals in den Händen der S&S sind, möglich, über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung, die Management GmbH als Komplementär abzusetzen?
Natürlich ist es mit einer Satzungsänderung möglich, den Komplementär einer KGaA zu wechseln. Von 'Absetzung' kann hier allerdings keine Rede sein, denn ohne Einwilligung des Komplementärs keine Satzungsänderung. Die Management GmbH kann sich also nur selbst 'absetzen', was sie ja 2018 nach der Vorstellung von Martin Kind auch tun wird. Oder aber sie wird vom Verein an die S&S verhökert.
Die Kapitalstruktur der KGaA hat mit alldem nichts zu tun. Von daher hat sich durch den Deal kein bisschen geändert. Die wirklich wichtigen Schritte (s.o.) könnte Kind mit Hilfe seiner Unterstützer im Verein vermutlich auch heute schon durch die MV durchpauken. Darf er aber bis 2018 nicht. Die einzige Chance ist also, bis zu diesem Zeitpunkt eine Meinungsänderung möglichst vieler Mitglieder in bezug auf Kind zu bewirken.
Aber das brauchen die Investoren auch gar nicht. Sie werden argumentieren, dass eine Kontrolle der Gesellschaft durch den Verein keinen Sinn mehr macht, weil dieser an der KGaA jetzt ja gar nicht mehr beteiligt ist.
Bis 2018 gibt es einen sehr gewichtigen Sinn in den bestehenden Machtverhältnissen, und der heißt 50+1. Die Investoren riskieren schlimmstenfalls den Lizenzentzug, wenn sie heute schon Schritte einleiten, um den Verein zu entmachten. So dumm, das zu riskieren, wird (hoffentlich) niemand sein.
Spannend dürfte sein, ob bereits irgendwelche Kind-typischen Winkelzüge vorbereitet werden (z.B. schwer widerrufliche Vorverträge mit Wirkung ab 2018 ), und wie diese ggf. von der DFL bewertet werden. De facto würde es sich ja dann um eine Machtübernahme vor Ablauf der 20-Jahres-Frist handeln.