Rick Linger
Ich kann das nachvollziehen, aber bitte einfach um Geduld. Ich verweise auf meinen Post von heute früh. Mal ganz unabhängig von der Satzungskommission und was darüber spekuliert wird, was zukünftig da anders sein könnte:
Was ProVerein und die dahinterstehenden Personen und Fangruppen u.a. gemeinsam möchten, ist die Verbindung zwischen Verein und Profiabteilung nicht nur ideell sondern auch juristisch mit entsprechenden Einflussmöglichkeiten des Vereins auch zukünftig unter der Geltung von 50 plus 1 zu gewährleisten bzw. zu erreichen, also kein Retortenclub zu werden. Sowohl die Interessen des Vereins als auch die der Gesellschafter können hierbei hinreichend berücksichtigt werden.
Schon im letzten Jahr auf der Versammlung wurden Anträge wegen vermeintlichen Fristgründen zurückgewiesen, die darauf abzielten, in der Satzung zu statuieren, das zukünftig die Mitgliederversammlung über eine etwaige Veräußerung der dem Verein gehörenden 100% Anteile an der Management GmbH entscheiden sollte. Diese Beteiligung von 100% wurde allgemein als ausreichend angesehen, dass 50 plus 1 noch erfüllt wäre. Niemand hatte jedoch vor der Mitgliederversammlung z.B. den Grundlagenvertrag einsehen können. M. Kind, der ihn 2014 vorstellen wollte, war im August 2014 plötzlich hierzu nicht mehr bereit. Alle wurden zudem von der Veräußerung der letzten Anteile des Vereins an der KGaA, die im September 2014 erfolgte, überrascht.
Dies führte zu heftigen Diskussionen. Der Aufsichtsrat und der Vorstand räumten ein, das die Transparenz und Kommunikation ungenügend war. Vielmehr erklärten sich die Gremien damit einverstanden eine Satzungskommission einzurichten und die Einsichtnahme in den Grundlagenvertrag für Mitglieder zu gestatten sowie eine Informationsveranstaltung durchzuführen.
Der Vorstand hatte sich unter dem Druck angekündigter Anträge vor der Mitgliederversammlung 2015 zudem schriftlich verpflichtet, bis zur diesjährigen Mitgliederversammlung keine Verfügungen über die Anteile vorzunehmen. Von daher wurde diese Thematik dann auch nicht mehr auf der Mitgliederversammlung 2015 entscheidungserheblich.
An dem o.g. Ziel hat sich nichts geändert. Es wird auch nicht dadurch erreicht, dass evtl. zukünftig der Aufsichtsrat des Vereins anstelle des Vorstandes zwei der vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der Management GmbH evtl. entsenden darf, denn damit ändert sich zunächst gar nichts an der Stimmrechtslage in der Management GmbH. Hier sollte im Übrigen der Vorschlag der Kommission abgewartet werden.
Sollte dieser Änderungsvorschlag kommen und würde die nötige 2/3 Mehrheit auf der Mitgliederversammlung für diese Satzungsänderung erreicht, ist es dann sicher ein wichtiger Punkt, wer darüber befinden wird, aber auch nur dann, wenn es Änderungen im Grundlagenvertrag bzw. in Gesellschaftsverträgen gibt.
Hier ist aber dann wieder der Vorstand maßgeblich.
Dass o.g. Ziel zu erreichen geht nur über einen Antrag in der Mitgliederversammlung, idealerweise einen Satzungsänderungsantrag, wonach zukünftig die Mitgliederversammlung z.B. mit 2/3 Mehrheit, über Verfügungen betreffend Gesellschaftsanteile des Vereins an der Management GmbH entscheidet. Viele Vereine haben das zuletzt durchbekommen für ihre Lizenzabteilung zuletzt sogar Ingolstadt.
Möglich ist aber auch, das zuständige Gremium im Rahmen von Wahlen so zu besetzen, das Vertreter, die dieses Ziel unterstützen, gewählt werden. Ist der Vorstand wie bisher zuständig, geht dies über eine enstprechende Besetzung des Aufsichtsrates, der den Vorsitzenden bestimmt. Wäre der Aufsichtsrat zuständig, dann gilt dies enstprechend. Es kommt dann jeweils auf die Kandidaten an!
Die Satzungsänderung benötigt eine 2/3 Mehrheit, bei den Wahlen zum Aufsichtsrat werden die 5 Vertreter mit den meisten Stimmen gewählt. Je mehr Kandidaten vorhanden sind, desto mehr werden sich die Stimmen verteilen. Gewiß ist aber, das ein Kandidat mit einfacher Mehrheit gewählt sein wird. Diese ist einfacher zu erreichen als eine eher unwahrscheinliche 2/3 Mehrheit. Diese wäre natürlich ideal.
Will man also das Ziel unterstützen und daneben zukünftig auch auf die Gestaltung des Grundlagenvertrages oder des Gesellschaftsvertrages zumindest Einfluß gewinnen, muss man an der Mitgliederversammlung mit Stimmrecht teilnehmen. Inwieweit Satzungsänderungen der Kommission hierbei Einfluss haben, wird man diskutieren können, wenn diese mit der Einladung bekannt werden.
Dieser Prozess erfordert es, dass man dann auch erst Details der weiteren Vorgehensweise abschließend erörtern kann z.B. im Hinblick ob und welche Anträge ggf. gestellt werden müssten bzw. ob man den Vorschlag der Satzungskommission unterstützen kann usw..
Aber es dürfte klar sein, dass sich nach den bisherigen Erfahrungen, die bisherigen Vertreter in der Mehrheit für eine eine Veräußerung der Anteile entscheiden werden, jedenfalls von mehr als 50% an der Management GmbH. Dann bräuchte Martin Kind nur noch die Zustimmung der DFL. Hierauf hat der Verein einen nur sehr begrenzten bis gar keinen Einfluss mehr. Da dies nach Ansicht von Martin Kind 2017/18 geschehen soll, ist es jetzt die letzte Möglichkeit auf diesen Prozess als Mitglied des Vereins konkret Einfluss nehmen zu können.
Hierfür ist die Mitgliedschaft im Verein und eine entsprechende Wahrnehmung des Stimmrechts unentbehrlich.