Beiträge von calatorta

    Interessant ist in diesem Zusammenhang vielleicht dieses:


    Zitat

    BGH, 22.03.2004 - II ZR 50/02
    Amtlicher Leitsatz:


    Sind die Gründungsgesellschafter einer GmbH kraft Sonderrechts Geschäftsführer, sollen sie auch bei gleichzeitiger Tätigkeit als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft nur eine einheitliche Vergütung erhalten und soll eine Änderung ihrer Geschäftsführer-Anstellungsverträge nur einstimmig möglich sein, so hat der einzelne Gründungsgesellschafter einen Anspruch gegen den Mitgesellschafter auf Unterlassung der Entgegennahme einer höheren als der ursprünglich vereinbarten Vergütung in der Tochtergesellschaft bis zu einer Neuregelung durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss in der Muttergesellschaft.


    Ich verstehe das so:
    Wenn Martin Kind keine Geschäftsführerverträge mit entsprechender Entlohnung vorlegen kann, dann kann er auch keine Gehälter in den Tochtergesellschaften für sich reklamieren.


    Da die KGaA, die Management, die Arena und dieses Sicherheits-/Reinigungsding Tochtergesellschaften der S&S sind - diese mithin als Konzernmutter zu betrachten ist, kann Martin Kind überhaupt keine Förderung durch Gehaltsverzicht vorweisen.

    Ein Gehalt, auf dessen Auszahlung verzichtet wurde, unterliegt gleichwohl der Pflicht Sozialabgaben abzuführen.


    Nun kann man sagen: Nee, war nicht so gemeint, ist ja nur ein fiktives Gehalt, es hat ja auch gar keinen Vertrag gegeben.


    Dann kann man es allerdings schlecht als Förderung annehmen. Es war ja nicht real. Ergo keine Förderung.


    Im Umkehrschluss: Nimmt die DFL es als real an, dann kann der Verzicht darauf auch als Förderung gewertet werden. Gestützt wird diese Sicht durch den Antragsteller himself, denn der trägt es der DFL ja vor.


    Ergo hat es eine Gehaltsvereinbarung gegeben, auf die Auszahlung wurde verzichtet. Ergo müssen Sozialabgaben abgeführt worden sein. Wenn nicht = Straftatbestand.


    Eigentlich ganz einfach.


    Wenn also Kind dies so vorgetragen hat, dann kommt das einer Selbstanzeige gleich im Sinne Verstoß gegen § 266a StGB oder aber er hat die DFL betrogen. Ne andere Variante sehe ich nicht.

    Ja, top! Ich hätte mir noch gewünscht, in die Argumentation aufzunehmen, dass im Fall eines Verzichts auf ein Geschäftsführergehalt wohl auch Sozialabgaben zu zahlen gewesen wären, was aber (sicherlich) nicht der Fall war.


    Seh ich auch so. In dem Moment, wo ihm die DFL Gehaltsverzicht testiert und dafür auch einen (geldwerten) Gegenwert zurechnet, hätten die betreffenden Gesellschaften Sozialabgaben hinterzogen und der jeweils betreffende Geschäftsführer würde zum Straftäter (Verstoß gegen § 266a StGB), nicht wahr?


    Das müßten über die Zeiträume ja auch schon Millionen sein. Ein klarer Fall für die AOK.


    Füllkrug wird verkauft.
    Bebou und Anton auch.
    Dafür macht Harnik 15 Buden.
    Beim Rest bin ich bei Dir.


    Kein Grund zur Sorge. Hannover 96 kann nicht mehr absteigen.

    Und belügt auch Bela Rethy... "wie haben dieses Stadion gebaut" oder so ähnlich. Widerlicher Typ. Wird langsam Zeit, dass die Stadt Hannover dies mal richtig stellt.

    Kind hat ihm die Köln-Herzensangelegenheitssache vermasselt.


    Ich würde den Aspekt "Rache ist süss" nicht ganz aus den Augen verlieren. Ein bißchen so ein Nasenring-Manege-Ding.


    Schade nur, dass er es nicht vor der JHV gemacht hat.

    Die Debatte um Kinds DFL-Antrag hat doch gezeigt: Hannover ist anders.


    Nahezu unbemerkt hat Martin Kind eine Krypto-Währung eingeführt. Jeder - wohl auch Horst - dachte: Die haben da richtiges Geld investiert, ein Stadion gebaut, was nun dem Club gehört und so.


    Seit dem DFL-Antrag wissen wir, das "Geld" besteht zum größten Teil aus Kind-Talern oder wem das zu romantisch klingt - aus kindcoins oder Gehaltsverzichtscoins, was ich aber zu sperrig finde.


    Dummerweise hat die DFL unbotmäßigerweise die kindcoins mal eben um rund 50% abgewertet. Und aus diesem Grunde läßt sich für den Manager damit auch schlecht wirtschaften. Er mußte die Erfahrung machen, niemand läßt sich für kindcoins irgendwo loseisen, buchstäblich niemand möchte für kindcoins arbeiten.


    Auch der Verein mußte erkennen, mit kindcoins läßt sich die Stammestrasse nicht finanzieren. Da wird echtes Geld gefordert.


    In dieser Gemengelage ist ein Rückzug des Horst Heldt und ein Wechsel zu VW nur konsequent: Dort wird jedenfalls echtes Geld ausgegeben/rausgeworfen.

    Mal ne Frage an Herrn Lattenkracher:


    Was glaubst Du hat mehr Einfluss auf die Mannschaft in Sachen Verunsicherung und Zusammenhalt, ein paar schweigende Ultras oder die monatelange Arie, beginnend mit "mit dem Fahrrad nach Köln", um Horst Heldt und die Frage, bleibt der Sportdirektor/evtl. Geschäftsführer oder bleibt er doch nicht?

    Noch einmal: der Verzicht wurde jetzt erfunden. Da steht nix von in den Büchern, konnte doch keiner ahnen!


    D'accord, wenn das die Antragsunterlagen so hergeben; das müßte man halt wissen. - Doch dann ist die Frage, ob ihn die DFL nicht quasi rückwirkend zum Empfänger einer geldwerten Leistung erklärt hat, was solange wahrscheinlich unproblematisch ist, solange sein Antrag ruht oder er wirklich abgelehnt wird. Würde er angenommen, würde er diesen Vorteil jedoch realisieren. Läßt er ihn gar aus steuerlichen Gründen ruhen...? :D Wie auch immer, wäre der Ablehnungsbescheid jedenfalls in diesem Punkt unkorrekt.


    Stellt sich sowieso die Frage, warum der DFL dieser "Fehler" passiert ist, eine unentgeltlich erbrachte Leistung nachträglich in einen geldwerten Vorteil umzuwandeln. Hätten sie schlicht ablehnen können. Vermutlich wollten die vermeiden das bekannt wird, hier will einer mit ein paar Miliönchen Aufwand einen ganzen Bundesligaclub kapern. - Hätte sich nicht gut gemacht in der Diskussion um 50+1.

    Der Gedanke, die Verzichte seien buchhalterisch ihrgendwo erfasst worden, finde ich (auch) abwegig. Ich schätze selbst Kind hatte diese Verzichte nicht geplant, sondern sind in seiner Kreativabteilung jüngst erfunden worden. Vielleicht hatte ihm Seifert auch mal zugesagt, wir machen das schon Martin und darauf hat er sich verlassen.


    Noch einmal: "Gehalts- und Tantiemenverzicht" bezeugt eine vertraglich erbrachte Arbeitsleistung gegen Gehaltszusage und Gewinnbeteiligung. Da kann es kein Vertun geben. Und eine solche Vereinbarung findet seinen Niederschlag in der Lohnbuchhaltung unter Lohnzahlung, Lohnsteuer und unter abzuführende Sozialversicherungsbeiträgen. Das geht gar nicht anders.


    Jetzt könnte Kind auf die Idee kommen und sagen: Nee, nee es waren gar keine Gehälter sondern Honorare auf Rechnungsbasis, die DFL hat sich hier geirrt, den Antrag falsch interpretiert. Aber eigentlich kann er das nicht sagen, weil er ihn ja geheim halten will ...

    Genau, Weizen. Fiktive Zuwendungen gibt nicht. Auch nicht im Sinne der DFL-Regularien. Sonst könnte Martin Kind in den Halbzeitpausen "Alte Liebe" singen und dies als künstlerischen Vortrag mit Honoraren à la Helene Fischer zur Förderung verrechnen. Anders ausgedrückt: Was immer Martin Kind an Leistungen deklariert hat, die Anerkenntnis als Förderung durch die DFL hat es zu Bargeld gemacht.


    Eine fiktive Leistung kann nie und nimmer eine geldwerte Leistung ersetzen. Insofern sollten wir getrost davon ausgehen, dass die DFL hier geldwerte Leistungen als Förderung betrachtet hat. Da sollten wir uns keinen Sand in den Kopf streuen lassen.

    @calarota: Sorry, das ist mir zu dünn. Ich habe bisher nirgendwo gelesen, dass MK gegenüber irgend einer Firma oder dem Verein, ein rückständiges Gehalt einfordert. Dann wäre es eine "Forderung" mit den von Dir geschilderten Konsequenzen.
    Andernfalls ist es eine "Bewertung", die man Aufschneiderei nennen mag, mehr nicht.


    urgestein: Der Vergleich gefällt mir schon besser.


    Ok, nochmal ganz langsam:


    Peter Rossberg berichtet von "Gehalts- und Tantiemenverzicht". Unterstellt er zitiert wörtlich aus der DFL-Ablehnung, dann ist eines gewiß:


    Die DFL geht davon aus, dass Martin Kind auf Gehalt und Tantiemen zugunsten von der Spielbetriebsgesellschaft verzichtet hat und dass dies demzufolge einer Förderung in Geld gleichzusetzen ist.


    Soweit d'accord?


    Gut nun ergeben sich zwei Möglichkeiten:


    1. Die DFL hat sich getäuscht oder ist getäuscht worden.
    2. Die DFL hat Unterlagen bekommen, aus denen hervorging, Martin Kind hat auf ihm zustehende Gehälter und Tantiemen aufgrund Geschäftsführervertrags verzichtet. Dann allerdings ergibt sich Frage: Warum finde ich hierzu nichts in der Bilanz der KGaA oder im Geschäftsführungsbericht zur Bilanz?? Immerhin sind ja am Ende irgendwie 40 Mio zusammen gekommen und die KGaA wäre damit überschuldet gewesen...


    Und, perdon, wenn es Dir zu dünn ist, ein nicht ausgezahltes Gehalt als Forderung gegen den Arbeitgeber zu bezeichnen, ist das Dein Problem. Aber tatsächlich hat Martin Kind öffentlich kein Gehalt gefordert - im Gegenteil, er hat immer behauptet unentgeltlich für Hannover 96 gearbeitet zu haben.


    Die Forderung hat er geheim erhoben, indem er sie im DFL-Antrag deklarierte und somit zu einer geldwerten Leistung im Sinne der von der DFL geforderten Förderung "umrubelte".


    Indem Martin Kind dies tat, hat er einerseits eine mE steuerpflichtige Verfügung über bis dato nicht ausgezahlte Gehälter und Tantiemen getroffen und er hat die Forderung auch realisiert (endgültige Übernahme von Hannover 96).


    Alles klar?

    @calatora:
    Das Wort "Forderungsverzicht" lese ich jetzt häufiger. Ich glaube da hat sich etwas verselbstständigt. Ich kann nur verzichten, wenn ich eine Forderung habe. Dies wäre dann auch zu verbuchen klar.
    Nur wie kommt ihr darauf, dass MK tatsächlich eine Forderung hat/hatte.
    Ich habe bisher nur von "Bewertung der Leistung" gelesen. Das ist etwas vollkommen anderes. Fast jeder von uns erbringt auch außerhalb seines Jobs Leistungen, die man bewerten kann, wenn man möchte, die aber nicht automatisch betriebswirtschaftlich oder steuerlich Auswirkungen haben.


    Sorry, Rossberg hat doch wohl zitiert: "Gehalts- und Tantiemenverzicht". Da kann man doch nicht plötzlich eine esoterische, ätherische Leistung draus machen, der man dann plötzlich einen konkreten Gegenwert gegenüberstellt.


    Gehalt und Tantiemen sind im Sprach- und Kaufmannsbrauch ganz konkret bezeichnete Entlohnungen für Arbeitsleistung. Und natürlich ist dann ein Gehaltsverzicht (Gehalt = Forderung gegen den Arbeitgeber) auch ein Forderungsverzicht. Und natürlich muss dies irgendwo in den Bücher auftauchen.


    Oder da war eben nichts ausser Sprüche klopfen. Ist doch ganz einfach...


    Anders ausgedrückt: Martin Kind erbringt seine Leistung für Verein und Konstrukt auf ideeller Basis (geht beim Verein eh nicht anders wegen Satzung und Ehrenamt), dann kann daraus niemals rückwirkend eine konkret zu entlohnende (Gehalt, Tantiemen) Arbeitsleistung werden. Das geht einfach nicht. Unmöglich.


    Und natürlich deutet Rossbergs Zitat darauf hin, dass es einen Arbeitsvertrag gab (woher sollen sonst z.B. Tantiemen kommen, die regelmäßig die Gewinnbeteiligung eines Geschäftsführers darstellen). Aber dann stellt sich halt die Frage, wo das in der Buchhaltung geführt wurde und ob die Sozialversicherungen betrogen wurden.

    Martin Kind kann für die KGaA unentgeltlich tätig sein. Da gibt es nichts zu verbuchen ...
    Darüber hinaus: Hätte die KGaA überhaupt die kolportieren 40 Mio. EUR ergebnismäßig verkraften können?


    Nein, die KGaA hat einen kumulierten Gewinn von rund 24 Mio ab 2005 bis zur letzten veröffentlichen Bilanz gemacht. Wären die rund 40 Mio allein in der KGaA verbucht worden, dann wäre das Kapital aufgebraucht (nahezu).


    Und natürlich kann Martin Kind unentgeltlich für die KGaA arbeiten, aber dann kann es auch keinen Forderungsverzicht geben. Und wenn es keinen Forderungsverzicht gegeben hat, dann kann es auch keine Förderung gegeben haben. Es handelt sich dann um eine virtuelle Forderung, nicht real. Genau so gut könnte dann jemand seinem Arbeitgeber Überstunden in Rechnung stellen, weil er dauernd über seinen Job nachdenkt...


    Wenn es keine buchungsmäßige Erfassung gegeben hat, dann ist auch keine Forderung entstanden. Und nun will Martin Kind ein Nichts als etwas Reales ausweisen?