Noch einmal meine Frage zum Thema Martin Kind/Übernahmeantrag DFL:
Martin Kind will Hannover 96 mit 46 Mio gefördert haben. Davon sind rund 6 bis 7 Mio in Form von Geld in das Kapital der Spielbetriebs KGaA geflossen (15 Mio Kapital minus 2,49 Mio durch den Verein eingebrachte Sachwerte = verbleiben rund 13 Mio erbracht durch die Gesellschafter der S&S, Kinds Anteil davon 52%). Also hat er rund 40 Mio angeblich durch Gehaltsverzichte aufgebracht! Gehaltsverzichte müssen verbucht sein und auf verzichtetes Geld sind allemal Sozialabgaben fällig. Finden sich diese Gehaltsverzichte nicht in der Lohnbuchhaltung, dann liegt hier ein Straftatbestand vor (§266a StGB). Finden sie diese Gehaltsverzichte nicht in den Bilanzen, dann liegt hier ein Verstoß gegen die Bilanzierungspflicht vor.
Oder:
Es steht davon nichts in den Bilanzen und in der Lohnbuchhaltung, also gibt es auch keine Forderung des Geschäftsführers Martin Kind gegen die betreffenden Gesellschaften. - Dann läge hier ein Fall von schwerem Betrug vor. Gegenüber der DFL und zu Lasten des Vereins Hannover 96, denn Martin Kind würde sich mit fingierten Angaben versucht haben, einen persönlichen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Wie seht Ihr das?