Beiträge von calatorta

    Noch einmal meine Frage zum Thema Martin Kind/Übernahmeantrag DFL:


    Martin Kind will Hannover 96 mit 46 Mio gefördert haben. Davon sind rund 6 bis 7 Mio in Form von Geld in das Kapital der Spielbetriebs KGaA geflossen (15 Mio Kapital minus 2,49 Mio durch den Verein eingebrachte Sachwerte = verbleiben rund 13 Mio erbracht durch die Gesellschafter der S&S, Kinds Anteil davon 52%). Also hat er rund 40 Mio angeblich durch Gehaltsverzichte aufgebracht! Gehaltsverzichte müssen verbucht sein und auf verzichtetes Geld sind allemal Sozialabgaben fällig. Finden sich diese Gehaltsverzichte nicht in der Lohnbuchhaltung, dann liegt hier ein Straftatbestand vor (§266a StGB). Finden sie diese Gehaltsverzichte nicht in den Bilanzen, dann liegt hier ein Verstoß gegen die Bilanzierungspflicht vor.
    Oder:
    Es steht davon nichts in den Bilanzen und in der Lohnbuchhaltung, also gibt es auch keine Forderung des Geschäftsführers Martin Kind gegen die betreffenden Gesellschaften. - Dann läge hier ein Fall von schwerem Betrug vor. Gegenüber der DFL und zu Lasten des Vereins Hannover 96, denn Martin Kind würde sich mit fingierten Angaben versucht haben, einen persönlichen Vermögensvorteil zu verschaffen.


    Wie seht Ihr das?

    Ausweislich Bundesanzeiger hat Kind irgendwas zwischen 6,5 und 7 Mio an Geld gegeben. Bei seinem Antrag an die DFL hat er rund 46 Mio an Förderung angegeben. Also hat er rund 40 Mio als Gehaltsverzicht deklariert.


    Dieser Gehaltsverzicht hätte beim Verein und den Konstruktgesellschaften gebucht werden müssen. Auf jeden Fall in der Lohnbuchhaltung, denn es ist wichtig als Berechnungsgröße für die Sozialversicherungen, so z.B. zur gesetzlichen Unfallversicherung. Und zwar unabhängig davon, ob er das Gehalt bezogen hat oder es lediglich auf ein Verrechnungskonto gebucht wurde.


    Gibt es diese Zahlen in den verschiedenen Lohnbuchhaltungen nicht, dann sind Sozialabgaben hinterzogen worden und das ist ein Straftatbestand (§266a StGB). Dann wäre Martin Kind ein Straftäter. ... Und ein bundesweites Stadionverbot wäre sein geringstes Problem .. ;)


    Und auf Gehaltsverzicht kann mit Antragstellung bei der DFL auch keine Rede mehr sein. Nun da er diese nicht ausgezahlten Gehälter gewissermaßen für "Erwerbskosten" anrechenbar erklärt, verfügt er über diese bisher nicht ausgezahlten Gehälter und damit wird daraus lohnsteuerpflichtiges Einkommen oder sehe ich das falsch? :grübel:


    Edith sacht: Der Verein müßte wissen, ob im Antrag an die DFL auch Gehaltsverzicht als Vorstandsvorsitzender des e.V. auftaucht. Dann hätte er auch im Namen des Vereins Sozialabgaben hinterzogen. Darüber hinaus hätte er auch massiv gegen die Satzung verstoßen. Da sollte es ein Auskunftsinteresse der Mitgliederversammlung geben.

    Da hat sich das eingesetzte Kapital von Kind, dem Galgenstrick, in etwa gegenwertmäßig verzehnfacht und dann will der Gauner auch noch nicht erhaltene Gehälter und Tantiemen als Förderung angerechnet haben. Und Verein und Mitglieder haben jahrelang mitgeholfen/-finanziert. Gehört uns nun Martin Kind? Ist Martin Kind also unsere stille Reserve? Können wir die nicht auflösen?

    Die sollten ja wohl testierte Abschlüsse einer renommierten WP-Gesellschaft haben.....


    Vermutlich von dieser Klitsche aus Braunschweig http://www.auditax.de/


    Und da man angeblich zwei Gutachten in manchen Fällen brauchte, hat man praktischerweise eine zweite Gesellschaft gleich im Hause...


    Interessant auch der Name Audi (Höre!) tax ... Ein Schelm..,, na egal. Größter Kunde dürfte wohl Kind Hörgeräte sein.

    Ein Gehaltsverzicht gegen Spendenquittung geht nicht bei einer Kapitalgesellschaft...


    Hat Rossberg nicht Tantiemen erwähnt, auf die Kind verzichtet hätte? Tantiemen sind erfolgsabhängige Vergütungen. Wenn es da einen Anspruch gab, dann muss es auch eine vertragliche Regelung gegeben haben, ansonsten hätte Kind womöglich gegen das HGB verstoßen.


    Wenn es eine vertragliche Regelung gab und Kind verzichtet hat, dann muss die begünstigte Gesellschaft ihre Kostenbuchung neutralisieren, was sich dann wiederum steuer(gewinn-)erhöhend für die Gesellschaft auswirkt.


    Wäre dies der Fall ließe sich das durch die Buchführung der Gesellschaft belegen. Allerdings habe ich in den Geschäftsberichten nirgendwo gelesen, dass der GF Martin Kind auf Tantiemen verzichtet hätte. Weiß allerdings nicht so genau, ob dies im Bundesanzeiger zu veröffentlichen ist. Da es sich ja wohl um nennenswerte Beträge handelt, wäre es vermutlich - in Anbetracht von Kinds Eitelkeit - veröffentlicht worden. Immerhin hat man sich die Mühe gemacht auch geringe Beträge in den Geschäftsberichten zu erwähnen.

    Nein, die KGaA hat ja keinen Geschäftsführer, sondern die Geschäftsführung obliegt der Management-GmbH. Und die gehört bekanntlich dem Verein, dessen Interessen er eigentlich auch zu vertreten hätte.


    Ich glaube das stimmt so nicht: Die KGaA hat derzeit zwei GFs. Kind und Beyer (oder wie der heißt). Die Management ist für die Bestellung der GFs zuständig. Oder nicht?