Beiträge von Likedeeler

    Klasse der letzte Absatz von Kinds Gegendarstellung.

    Nachdem bereits 2019 Beschlüsse der Mitgliderversammlung des Vereins nur “Handlungsempfehlungen“ für ihn waren bezeichnet er jetzt das Weisungsrecht des Vereins als “theoretisches Denkmodell“ 🤣

    Ob er so eine Auslegung des Weisungsrechts auch bei seinen Angestellten akzeptiert? 🤔

    @ Sir Drinkalot

    Du unterschätzt die Macht von Madsack und Facebook. Außerhalb der FanMag Blase gibt es eine große Mehrheit, die möglichst hochklassigen Fußball sehen und unterhalten werden will. Denen ist egal, wer was bei 96 zu sagen hat, wem das alles gehört und wer daran verdient. Die verfluchen nur die “Chaoten“ des derzeitigen Vorstandes.

    Ich persönlich hoffe mehr auf DFL und DFB, die kennen Vereinskultur, nicht umsonst haben sie 50+1 etabliert. Ein Umdecken bei der Bewertung der Situation in Hannover und entsprechende Auflagen bei der nächsten Lizenzvergabe halte ich für durchaus erreichbar.

    Trotzdem halte ich den Versuch, die DFL zum Umdenken und zu einer Neubewertung der Verhältnisse in Hannover zu bewegen nicht für aussichtslos. In Hannover ist 50+1 weniger wegen rechtlicher, sondern vor allem durch finanzielle Abhänigkeiten ausgehebelt. Inwieweit das für die DFL eine Rolle spielt kann ich nicht beurteilen.

    Ich vermute auch, das bei einer rein gesellschaftsrechtlichen Betrachtung, und nur darum geht es in diesem Verfahren, das OLG Celle zu keinem anderen Entscheidung kommen kann, als das LG Hannover.

    Aber die mediale Aufmerksamkeit, die dieses Verfahren erzeugt, bietet die Chance, das die DFL sich bei der nächsten Lizenzvergabe die Situation in Hannover nochmal sehr genau anschaut. Wurde dort bisher bei der Bewertung, ob 50+1 eingehalten ist, der Hannover 96 Vertrag überhaupt berücksichtigt, oder nur der Gesellschaftsvertrag der Management GmbH?

    Wenn es hier zu einem Umdenken und einer Neubewertung seitens der DFL kommt, dann hätte das jetzige Verfahren trotz einer zur erwarteten Niederlage einiges erreicht. Einer Forderung seitens der DFL, den Hannover 96 Vertrag anzupassen und die “Satzungsklausel“ zu streichen, damit 50+1 auch in Hannover weiter eingehalten wird, könnte sich die KGaA dann nicht verweigern.


    Ich setze da mehr Hoffung in die DFL, als in das OLG Celle.

    Zitat

    Über Kurz oder Lang muss die 50+1 Regel auf den Tisch des Richters.

    Die Frage ob die Regel bei H96 noch eingehalten werden kann könnte bei der Beurteilung der wichtigen Gründe für die Abberufung eine Rolle spielen, die Regel an sich bleibt Sache der DFL.

    faktisch ist 50+1 in Hannover nicht aufgrund des Gesellschaftsrechtes, sonder aufgrund der wirtschaftlichen Abhänigkeit des e.V. von der Kapitalseite und des Hannover 96 Vertages mit der Klausel die Satzung der GmbH nicht zu ändern ausgehebelt. Die Vergabe einer neuen Lizenz von Streichung dieser Klausel abhängig zu machen wäre der richtige Weg. Nur wie bewegt mal die DFL dazu?

    Ich fürchte das so wie Zackzack und Rirama und hatte heute dieselben Gedanken… wenn der e.V. theoretisch über eine Satzungsänderung den GF abberufen kann, dann könnte das dem DFB/DFL reichen um eine Auseinandersetzung um 50+1 zu verhindern… da hat da sicher keiner Bock drauf. Dass der e.V. das nicht kann ohne gegen einen anderen Vertrag zu verstoßen…who cares?


    Ich hoffe das ist zu pessimistisch und so oder so ändert das nichts daran, dass der e.V. es versuchen muss…

    leider nicht zu pessimistisch, sondern realistisch


    das mit der Satzungsänderung geht aber nicht nur theoretisch, sondern auch tatsächlich, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen bezüglich des Bruchs des Hannover 96 Vertrages.

    Äh, nein. Jedenfalls nicht meine. Die Geschicke der Profis sollten durch einen Geschäftsführer geleitet werden, der 50+1 vertritt und mit dem der Vereinsvorstand einverstanden ist

    Da bin ich bei dir. Ich habe das etwas stark verkürzt geschrieben. Klar wird das operative Geschäft durch den GF ausgeführt. Aber mit Mitglieder des e.V. haben Einfluss auf strategische Entwicklungen. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Organ des Vereins, so steht es auch in der Satzung des e.V. Sie wählt den Aufsichtsrat, der wiederum (über die Management GmbH) die GF einsetzt.

    Ich möchte nochmal meine Gedanken zur Frage dieses Fadens - "Wem gehört Hannover 96?" - loswerden.


    Ich gehe mal davon aus, das hier in erster Linie die Profimannschaft mit gemeint ist. Hier im FanMag ist die Mehrheitsmeinung klar, die Geschicke der Profis sollten durch den Verein geführt werden. Von den gut 21000 Vereinsmitgliedern sind auch die überwiegende Mehrzahl Fanmitglieder und mehrheitlich auch dieser Meinung. (ca.17000 Fanmitglieder und 4000 aktive Sportler) Außerhalb des e.V. und des FanMag sieht es aber schon anders aus. Vielen Fans und Anhänger von 96, die ins Stadion gehen oder das die Spiele per SKY verfolgen, wollen unterhalten werden und guten, möglichst hochklassigen Fußball sehen. Ob der e.V. oder ein Investor wie Kind letztlich das sagen über die Profimannschaft haben ist ihnen ziemlich egal, Hauptsache die Mannschaft spielt erfolgreich. Solange die Mannschaft Hannover 96 heißt ist es für sie ihr Verein, der ihre Stadt vertritt. Und diese Fans sind nun mal deutlich in der Mehrzahl, ob es uns hier nun passt oder nicht.


    Vereine sind gesellschaftliches Gemeinschaftseigentum. Hier kann jeder Mitglied werden (für einen geringen Beitrag) und über die Mitgliederversammlung den Vorstand wählen und so Einfluss auf die Geschäftsführung und damit auch auf die Geschicke der Mannschaft nehmen. Die Mitglieder stehen mit Herz und Seele hinter ihrem Verein.
    Der Einkauf in eine Kapitalgesellschaft ist dagegen nur wenigen Menschen, die über entsprechende finanzielle Mittel verfügen, möglich. Hier spielt der Profit die Hauptrolle, weniger das Interesse am Fußball.


    Deshalb finde ich es wichtig sich immer wieder für den Erhalt von 50+1 stark zu machen und diese Zusammenhänge weiterzuverbreiten.

    @Rangarson klasse Recherche und toll zusammengestelltes Video. Bin auf die anderen gespannt, mach weiter. Das lässt sich auch gut im Freundes und Kollegenkreis weiterverteilen und hilft so Verständnis für das Verhalten der Vereinsseite zu erzeugen.

    Bei der Ausnahme von der 50+1-Regel geht es lediglich um die Stimmenmehrheit, die dann auf der Kapitalseite sein darf. Ohne Verein gibt es trotzdem keine Lizenz.

    hast du da eine Quelle für? Sollte hier stehen, finds aber auf Anhieb nicht und habe es anders in Erinnerung

    Satzung des DFL Deutsche Fußball Liga e.V

    Du unterliegst einem Denkfehler:
    ein e.V. ist nicht automatisch mit der Aufnahme eines Insolvenzverfahrens aufgelöst bzw. steht nicht automatisch die Auflösung eines e.V. am Ende eines Insolvenzverfahrens.

    §42 BGB sagt aber was anderes

    Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst.

    und die Lizenzierungsordnung sagt auch ganz klar, Lizenz erlischt bei Auflösung oder Verlust der Rechtsfähigkeit

    Die Lizenzierungsordnung der DFL ist da eindeutig

    Das sollte doch bedeuten, mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt der Verein als aufgelöst. Die Saison kann noch zu Ende gespielt werden, dann wars das. (mit Jahr ist hier wohl Geschäftsjahr gemeint, nicht Kalenderjahr)


    Deshalb war der Erhalt von 50+1 in Hannover auch 2019 so wichtig. Und ist es auch weiterhin noch. Wäre Kind mit seiner Ausnahmegenehmigung durchgekommen, könnte ihn die finanzielle Situation und eine mögliche Insolvenz des e.V am Arsch vorbeigehen. Und warum er den e.V. durch die Stammesstraße noch als Präsident des e.V. in diese Bedrängnis gebracht hat, ein Schelm wär böses dabei denk. Aber dann hätte er sicher die Zusagen aus dem Grundlagenvertrag sowie dem Hannover 96 Vertrag einsparen können.

    Moment.

    Diese Aussage bezweifele ich stark, es sei denn, die Insolvenz eines e.V. unterscheidet sich fundamental von der eines Unternehmens.

    würde ich anders sehen


    • Eine Insolvenz liegt vor, wenn der eingetragene Verein zahlungsunfähig ist, eine Zahlungsunfähigkeit sicher droht oder eine Überschuldung vorliegt. Jeder dieser drei Gründe rechtfertigt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dies gilt übrigens unabhängig davon, ob der Verein gemeinnützig ist oder nicht.
    • Ist ein Insolvenzgrund objektiv erkennbar, muss ohne Verzögerung ein Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Jedes einzelne Vorstandsmitglied ist gesetzlich dazu verpflichtet (Insolvenzantragspflicht).
    • Wird die Antragsstellung wissentlich oder unwissentlich verzögert, haftet der Vorstand gesamtschuldnerisch für die Schäden der Vereinsgläubiger, auch mit seinem Privatvermögen. Bei einer Insolvenzverschleppung drohen strafrechtliche Konsequenzen.
    • Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Verein aufgelöst, bleibt jedoch während des Verfahrens rechtsfähig und handlungsfähig. Ab diesem Zeitpunkt dürfen aber keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen werden.
    • Ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen, erlöschen der Verein und seine Rechtsfähigkeit. Wird das Verfahren aufgrund der Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben, kann die Mitgliederversammlung die Fortsetzung des Vereins beschließen.

    wenn mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Verein aufgelöst wird, wäre die eine Lizenz nach der Lizenzordnung der DFL nicht mehr möglich

    Zitat

    Wenn du Kind nur abberufen kannst, wenn du zugleich die Insolvenz des e. V. riskierst (unfundierte Zuspitzung meinerseits), ist natürlich auch klar, warum der seinem weisungsbefugten e. V. so ungeniert auf der Nase herumtanzt. Der glaubt ja offensichtlich er hat den e. V. so geknebelt, dass dieser ihm nichts mehr kann.

    Ich vermute das die DFL bei der Bewertung der 50+1 Regel die finanziellen Abhängigkeiten des e.V von der Kapitalseite nicht berücksichtigt. Die Möglichkeit des e.V. als alleiniger Gesellschafter der Management GmbH durch Änderung der Satzung direkt Einfluss auf die Geschäftsführung der GmbH und damit auch auf die KGaA zu nehmen wird für die Einhaltung von 50+1 aus DFL Sicht ausreichend sein. Das der Verein durch einen Bruch des Hannover 96 Vertrages dann in eine finanzielle Schieflage gerät hat hier keinen Einfluss. Wie ein Verein sich finanziell aufstellt bleibt seine Sache, niemand kann ihm verbieten für ihn schlechte Verträge abzuschließen. Einfluss auf die Geschäfte können nur die Vereinsmitglieder im Rahmen der Satzung auf die Geschäftsführung des e.V. nehmen.


    Allerdings ist die Kapitalseite ebenso auf den e.V. angewiesen. Bei einer Insolvenz des e.V. ist auch die Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb für die KGaA weg. Die Lizenzordnung der DFL (§10) ist hier sehr eindeutig.

    Sie ist schon mehrfach veröffentlicht. Das sollte kein Problem sein. Und anders betrachtet, wer diese Mail verfasst, kann nicht erwarten, dass das in irgendeinem Kreis bleibt

    Das war vom Vorstand sicher so gewollt, das die Informationen öffentlich werden. Es wird schon seinen Grund haben warum er diesen Weg gewählt hat und sie nicht über eine Pressemitteilung bekanntgemacht hat.

    Dennoch bin ich der Meinung, dass hier tatsächlich rechtsgeprüft werden sollte, ausführlichst und in alle Richtungen.


    meine vollumfängliche Zustimmung. Inhaltlich gibt es vielleicht Möglichkeiten den Vertrag sowie den Ausnahmeantrag anzufechten. (Vorteilnahme, Sittenwidrigkeit, ... - da bin ich zuwenig Jurist) Klar ist nach Samstag die Euphorie groß, aber solange die Inhalte des Kaufvertrags und des Ausnahmeantrags nicht im Detail bekannt sind bewegen wir uns im Bereich der Spekulation. Da muss jetzt die neue GF und der AR des Vereins erstmal die Arbeit aufnehmen, die Unterlagen sichten und juristisch bewerten. Ich bin sicher sie werden alles versuchen um die Übernahme noch zu stoppen. Allerdings bin ich mir auch sicher das Kind die Vertragsklauseln so gestaltet hat, das es sehr schwer werden wird.
    Und auch für mich jetzt schwer sich da noch in Geduld zu üben.

    Dass über einen so weitreichenden Vertrag die Vereinsmitgliederversammlung mitentscheiden muss, müsste doch wohl öffentlich vermittelbar sein. Unabhängig von der juristischen Situation. Letztere kann ich nicht beurteilen,


    die juristische Situation hat das OLG Celle schon beurteilt. Mit Beschluß vom 28 August 2017 hat das OLG festgestellt das die Befugnisse der Geschäftsführung ihr erlauben den Vertrag abzuschließen. Und an den Vertrag muss sich auch eine zukünftige GF dran halten.