Beiträge von wutzi96

    Ist ein bisschen anders.

    Die Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen hat direkt nichts mit der Arbeitgebereigenschaft zu tun, sondern begründet sich aus dem Baurecht, hier durch die Nds. Bauordnung NBauO. Grundsätzlich muss bei einem Neubau bzw einer wesentlichen Umbaumassnahme jeder Art eine bestimmte Zahl von Stellplätzen geschaffen werden, für die Anzahl gibt es in den sog. Ausführungsbestimmungen zur NBauO Richtzahlen. Bei Wohnhäusern geht das nach Wohnungszahl, bei Büros, Gewerbeobjekten oder Einzelhandelsgebäuden idR nach Nutz- bzw Verkaufsfläche. Wobei bei Einzelhandel, gerade Lebensmittelhandel, idR freiwillig seitens des Bauherren tw mehr Stellplätze geschaffen werden, als rechtlich notwendig. Die sind dann aber primär für die Kundschaft, nicht für die Beschäftigten... ;)

    Die Gemeinden haben aber einen gewissen Spielraum und können durch Verordnungen zB Stellplätze ausschließen, oder auch eine bestimmte Anzahl je X festlegen. Gibt es keine solche Vorgaben, entscheidet die zuständige Baugenehmigungsbehörde. Auch kann eine sog. Ablösesumme für nicht geschaffene Stellplätze festgelegt werden, die vom Bauherren zu zahlen ist, was manche zB bei Platzmangel auch selber beantragen. Die muss die Gemeinde dann zweckentsprechend verwenden, kann auch in den ÖPNV fließen.

    Bei Altbauten greifen die Vorschriften dann, wenn wesentliche Änderungen am Gebäude vorgenommen werden. Sonst gilt natürlich Bestandsschutz.

    Himmel, es geht um Bewertung, nicht Interessenvertretung.

    Noch ein Nachtrag aus der Praxis - jetzt nicht auf die Bodenrichtwerte bezogen: mir sind Wertgutachten für bestimmte Immobilien, die vom Gutachterausschuss in privatem oder öffentlichem Auftrag erstellt wurden, immer um vieles lieber als solche, die von privaten Sachverständigen erstellt wurden. Einfach deshalb, weil bei den Gutachterausschüssen idR mehrere Personen beteiligt sind, das Ergebnis daher nicht so sehr von einer Einzelmeinung abhängig ist, und weil man die Gewähr hat, dass hier regelmäßig und über eine entsprechende Bandbreite verschiedener Immobilien bewertet wird, wogegen bei privaten Sachverständigen immer zu hinterfragen ist, wie groß und wie aktuell die Erfahrungswerte sind.

    Im Zweifel messe ich einem Wertgutachten des Gutachterausschusses größere Verlässlichkeit zu, als dem eines privaten Gutachters.

    Ggf genügen nach meiner Erfahrung auch nur einige wenige Kaufvorgänge im Beurteilungsjahr, um Veränderungen der Richtwerte auszulösen. Der Gutachterausschuss muss die Wertfindung in den Kaufverträgen v.a. als plausibel und realistisch am Immobilienmarkt zustande gekommen ansehen. Also keine gezielt vereinbarten Mondpreise, und auch keine niedrigen Gefälligkeitspreise zB unter Verwandten.

    Na ja, auch ein E-Auto hat immer noch jede Menge (sicherheits-)relevante Teile, bei denen es Sinn macht, dass regelmäßig auch ausserhalb der HU-Termine mal jemand mit Ahnung draufschaut. Bremsen, Stossdämpfer, Spurstangen, etc.

    Zumindest ab ein paar Jahren.

    Der neue bzw aktualisierte Grundsteuermessbescheid, den man jetzt nach Eingabe der Daten vom Finanzamt bekommt, ist aber erst im Zuge der Grundsteuerreform ab 1.1.25 relevant, die Feststellung erfolgt auf diesen Termin. Bis dahin gelten noch die bisherigen Werte.


    Spannend wird, wie die Kommunen dann bei ggf tendenziell höheren Werten die Hebesätze ändern. Versprochen war ja eine Aufkommensneutralität, einige zahlen mehr, andere weniger. Kaum anzunehmen, dass man sich die Gelegenheit zu Mehreinnahmen entgehen lassen wird.

    Derweil in der Region Hannover: zuständige Behörde (die Region) und der S-Bahn-Betreiber zeigen, wie man die SPNV-Nutzenden so richtig in den Hintern tritt. Mindestens eine Woche wird der Takt auf der Linie Celle-Burgdorf-Hannover Hbf auf 1 × pro Stunde reduziert, nur die langsame Verbindung (die in Lehrte "wenden" muss) bleibt. Grund lt. Transdev ist mal wieder Personalmangel. Mfr. Ziel auf der Linie sollte eigentlich ein 20-Minuten-Takt werden. Tja, wäre schön, wenn man mal zuverlässig den 30-Minuten-Takt schaffen würde, und zumindest tagsüber auch in Doppeleinheit, um der Nachfrage nicht nur zu entsprechen, sondern neu Nutzende hinzuzugewinnen.

    Und der Herr Verkehrsdezernent kann nur standardmäßig von "Verpflichtungen" von Transdev reden. Was steht eigentlich in Verträgen?

    Stephan535 : siehe Edit, ich war zu schnell mit meinem Beitrag und habe dazu auch noch unsauber formuliert. Natürlich kann nur der gesamte Verbrauch massgeblich sein, egal wieviel Fläche damit beheizt wird. Finde ich jedenfalls.

    Ok, mit etwas Suchen bin ich jetzt bei der erweiterten Version gelandet (wie ich hingekommen bin, weiß ich schon nicht mehr ... :kopf::( ).

    Ist etwas besser, beim Konsum mir aber immer noch zu pauschal. Aber gut, gibt einen Fingerzeig.

    Fazit: mit eigener Stromerzeugung, Wärmepumpe statt Gaszeizung und E-Auto (mit eigenem Strom zu Hause gefüttert) geht das dann in die richtige Richtung.

    Dann hat das ganze immerhin doch einen Wert: man bekommt einen Hinweis auf die Stellschrauben, die man ggf selber drehen kann. Gut.

    Sorry, aber wer denkt sich denn beim Umweltbundesamt so einen Müll als Test aus? Unser Ergebnis ist unter dem Durchschnitt, aber ohne jede Aussagekraft.

    Beim Auto hätte die Jahresfahrleistung dazu gehört.

    Das Baujahr des Hauses und die schlichte Frage nach fossile / nichtfossile Beheizung ist ohne Rückgriff auf den Verbrauch pro qm Wohnfläche gar nichts.

    Fleischkonsum ist das eine, aber null zu dem sonstigen Konsumverhalten.

    Murks.


    Edit nach HInweisen: habe die Kritik einige Posts weiter etwas relativiert.