Beiträge von RSH-Patrick

    Hmm. Das Beispiel des Fotografen ist vielleicht in dem Fall kein optimaler Vorzeigefall. Ich bin mir nicht sicher, wie in dem Fall die Sachlage wäre. Wenn er allerdings schriftliche Angebote vorlegen kann, dann könnte ich mir das schon vorstellen.


    Was vielleicht besser passt: Firma A schreibt einen Auftrag über neue Computer aus. Firma B macht ein Angebot über 100,- EUR, Firma C macht ein Angebot über 800,- EUR (befristet bis zum Tag x). Firma A nimmt daraufhin das Angebot der Firma B an. Firma B bemerkt einen Irrtum; so sollten die Computer eigentlich 1.000,- EUR kosten und ficht daraufhin an. Der Tag x ist inzwischen verstrichen. Firma A hat nun keine Möglichkeit mehr das befristete Angebot über 800,- EUR anzunehmen, sondern muss nun zwangweise mehr Geld (1.000,- EUR) bezahlen. In dem Fall hat Firma B der Firma A die Differenz zu zahlen (in dem Fall 200,- EUR [Preisnachlass]).


    Alle Angaben ohne Gewähr!

    Die eBay Gebühren halte ich auch für plausibel vor dem Hintergrund des § 122 BGB. Alles darüber hinaus jedoch nicht.


    Ich vermute, dass der Gesetzgeber damit dem Anfechtungsgegner die Möglichkeit einräumt, sofern er denn auf den (in diesem Fall) Kaufvertrag vertraut hat und infolgedessen eine Investition getätigt hat, die kausal entstandenen Kosten in maximal der Höhe einzufordern, die ihm ein erfolgreich abgeschlossenes rechtsgeschäft unter o. g. Voraussetzungen eingebracht häte.


    Beispiel: Ich bestelle einen Fotografen zu meiner Hochzeit. Es liegt ein Irrtum vor und ich habe ihm ausversehen den falschen Tag genannt. Ich fechte nun den Vertrag an. Der Fotograf hat aber nachweislich wegen meines Irrtums einen anderen Termin mit gleicher Vergütung abgesagt und konnte spontan nur einen neuen Auftrag mit geringerer Bezahlung erhalten. In dem Fall habe ich dem Fotografen die Differenz der Auftragshöhe zu ersetzen.

    Naja, falls Du Öffis benutzt, ist zumindest die "Ladung" der 10 aus Linden kommend schon mal kein Pro-Argument.

    Fahre seit vielen Jahren mit der Linie 10 durch Linden in Richtung Innenstadt und habe keine schlechteren Erfahrungen als mit anderen Straßenbahnlinien gemacht. Überhaupt fallen mir keine negativen Ereignisse ein. Worauf gründest du deine Aussage?

    Wenn irgendjemand im Besitz eines der begehrten Tickets sein sollte und sich aus welchem Grund auch immer davon trennen möchte bzw. muss, bitte melden! Dankeschön...

    Zitat

    Original von BigRumbo
    Dürfen Polizisten eigentlich einen Platzverweis aus einer Privatwohnung gegen den Willen des Mieters der Wohnung aussprechen?


    Aus Gründen der Gefahrenabwehr ist nahezu alles möglich.


    Grundsätzlich gilt aber: Ermächtigungsgrundlage für ein Aufenthalts- und Betretungsverbot ist § 17 Abs. 1 Nds. SOG. Hiernach kann ein Aufenthalts- und Betretungsverbot gegen Personen ausgesprochen werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Person in einem bestimmten örtlichen Bereich Straftaten begehen wird. Zur Verhinderung dessen kann der Person für eine bestimmte Zeit verboten werden, diesen Bereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten, es sei denn eine Person hat dort ihre Wohnung.

    Hat jemand zufällig Erfahrungen in Sachen Mietrecht, was Wohngemeinschaften angeht und die Kündigung selbiger.


    Reicht rechtlich gesehen findet man dieses:


    Zitat

    Die Kündigung des Mietvertrages kann nur durch die Wohngemeinschaft insgesamt erfolgen. Können sich die einzelnen Mitglieder nicht auf ein einheitliches Handeln festlegen, kann jedes WG-Mitglied nach §723BGB das Mietverhältnis beenden und dann die Zustimmung zur Beendigung des Mietverhältnisses verlangen (KG Berlin WM 92, 323; LG Köln WM 93, 613; LG München II WM 93, 611).


    Nun ist es so, dass nen Bekannter von mir die Wohngemeinschaft kündigen möchte, sein "Partner" jedoch die Kündigung nciht unterschreiben will.
    Gibt es da irgendeine Möglichkeit ihn dazu zu zwingen, wie sind die Urteile der jeweiligen Gerichte zu verstehen?


    Dankeschön!

    Zitat

    Original von erdinger
    Am 08.10.2008 18.00 Uhr mal wieder in Ahlem. 100 Jahre, herzlichen Glückwunsch!


    ...dürfte angesichts einer nicht vorhandenen Flutlichtanlage ein ganz schönes Abenteuer werden!

    Zitat

    können erst morgen oder am Montag eingepflegt werden, da wir da auf neue Textilien warten. Die alten Fotos waren einfach nicht mehr zu gebrauchen, daher müssen wir das für Euch neu ablichten.


    ...nur eine Kleinigkeit, aber vielleicht legst du ja wert drauf ;)

    Zitat

    Original von RSH-Felix
    Ich möchte bitte einen schriftlichen Live-Ticker, bei der ARbeit kann ich die PK nicht verfolgen.


    da sagste was. hatte bis vor ner stunde einen arbeitsplatz, wo es möglich war. aber nein, musste ja auch das büro wechseln - hass!

    hab ich auch schon gemerkt, nur irgendwie kann ich löschen und löschen und er zeigt immer noch 100% an. versuche jetzt mal die radikalkur im postfach. sorry...^^