Interessante Frage, ob der/diejenige, die dem/der Schützen/in die Waffe faktisch, ideologisch oder psychologisch in die Hand gedrückt hat, genau so schuldig ist oder vielleicht sogar noch schuldiger als der Schütze/in selbst (geht das eigentlich ?) ;).
Ich denke: beide schuldig.
Darf der/die Schütze/in, das als mildernderden Umstand ("Entschuldigung") anführen? Naja, die Gewichtung solcher "Ausreden" ist ja hier dem Gericht (Richter) überlassen. Allerdings, wenn diese Dinge zu oft und in zu großem Maße für den/die Angelakte(n) gewichtet werden, dann bekommt der Rechtsstaat ein Problem. Denn die Rache ist, meiner Meinung nach, ein wichtiger Bestandteil eines jeden Rechtsystems, das von den Bürgern/innen mitgetragen werden soll. Wenn diese dem System nicht mehr trauen, hilft die ganze schöne Gutmenschen Theoretisiererei nichts mehr.
Und vielleicht ist dieser Gedankengang eine Ursache für Ausführungen, wie sie hier im Faden gemacht wurden.
Zum Thema deutsche IS-Anhänger/innen in kurdischen Gefängnissen:
Es sind deutsche Bürger. Der Staat (also wir) hat sich dazu entschieden solidarisch mit jedem deutschen Bürger im Aussland zu sein und ihn/sie zu schützen. Also, wenn sie wollen, nach Deutschland holen und hier, falls sie im Verdacht stehen gegen geltendes Recht verstoßen zu haben und die Beweise ausreichen, anklagen.
Wem das nicht gefällt (in die eine oder andere Richtung), der muss das kundtun, sich organisieren, politischen Druck ausüben, andere überzeugen und letztendlich versuchen dadurch ein oder merhere Gesetztesänderungen zu erwirken.
Persönliche Meinung:
Am liebsten da unten verrotten lassen, weil sie unsere Gemeinschaft und Regeln den Krieg erklärt haben und damit jedes Recht auf den Schutz und Verständnis eben dieser Gemeinschaft verwirkt haben.
Allerdings ist es eben auch oder ins besondere eine Errungenschaft unserer Gemeinschaft sich über diesen ersten Impuls zu erheben und diesen Leuten doch zu helfen.
Tja, entscheidet sich halt jeden Tag, ob man so oder so ist...