Artikel 14 GG:
Absatz 2: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Und? Tut es doch auch. Wann immer jemand sein Vermögen für etwas "gebraucht", sei es nun in Form von Investitionen, um es zu vermehren, oder in Form von Konsum, ist der Staat über Steuern mit dabei. Daß alleine schon das "Haben" zu besteuern wäre, geht für mich aus diesem GG-Artikel nicht hervor. Im übrigen bin nicht nur aus sachlichen Gründen, sondern auch aus Überzeugung gegen eine Substanzbesteuerung. Solange jemand sein Eigentum legal erlangt und beim Erlangen auch brav die dafür anfallenden Steuern entrichtet hat, hat der Staat dieses Eigentum gefälligst in Ruhe zu lassen. Wie gesagt, Steuern auf Einkünfte, die man mit seinem Vermögen erwirtschaftet, sind völlig in Ordnung.
Was Erbschaften angeht, gerate ich immer wieder mit mir selbst in Konflikt. Da es sich für den Erben nicht um selbst erwirtschaftetes Vermögen handelt, spräche von daher nichts gegen eine Besteuerung von Erbschaften (kein Konflikt mit Leistungsprinzip) - von der Seite des Erblassers (ein lustiges Wort, soweit das in dem Zusammenhang möglich ist - früher dachte ich immer, es würde sich von "erblassen" und nicht von "Erbe lassen" ableiten :D) hingegen betrachtet ist es eine Einschränkung der freien Verfügung über sein Eigentum. Aber schlußendlich gelange ich meistens zu der Überzeugung, daß eine moderate Besteuerung von Erbschaften schon in Ordnung ist.
Man muß aber einen Weg finden, der die Weiterführung vererbter Unternehmen nicht behindert bzw. der bei der Vererbung von wertvollen Immobilien ohne entsprechende liquide Mittel verhindert, daß die Erben das Haus verkaufen oder sich verschulden müssen (zumindest, solange private Kreditzinsen nicht absetzbar sind, was sie aus ordnungspolitischen Gründen wohl nie sein werden). Mir schwebt hier ein Optionsmodell vor, bei dem der Erbe auswählen kann, die Erbschaftssteuer sofort an den Staat zu entrichten oder aber diesem eine stille Teilhaberschaft an den ererbten Vermögenswerten zu verschaffen, die der Erbe nach eigenem Ermessen, spätestens aber bei Weiterveräußerung zurückkauft. In diesem Fall würde der Staat natürlich auch entsprechend mehr einnehmen, wenn das Unternehmen oder die Immobilie zwischenzeitlich im Wert gestiegen ist.
Ach ja, noch kurz dazu, daß hier (und im Finanzkrisen-Thread) gerne auf die Laffer-Kurve eingeprügelt wird: Man kann natürlich unterschiedlicher Meinung darüber sein, wo der Scheitelpunkt liegt, ob er sich überhaupt zweifelsfrei ermitteln läßt und ob er in Deutschland oder wo auch immer bereits überschritten ist. Aber daß sie einen Zusammenhang grundsätzlich korrekt darstellt, daran zweifelt doch wohl hoffentlich niemand, oder?