Beiträge von Stephan535

    Herzlichen Glückwunsch Kevin! :daumen:


    Jetzt kannste ja endlich die Straßen unsicher machen.
    Ach nee.
    Nee.
    Geht ja so gar nicht.
    Du musst dafür ja noch ein Jahr warten! :D


    (Denk dran: den besoffenen Papa nach Hause fahren fällt nicht unter Begleitetes Fahren :anmachen: )

    Flatterball: Ich kann zwar Deine Besorgnis verstehen, teile sie aber nicht (was an meinem unerschütterlichem Optimismus liegt ;)).
    Aber sage mir doch bitte noch eines: Wieviel Monate vor Vertragsende würdest DU denn die Verträge verlängern? Mal so als Richtschnur und aus Interesse.

    Ich finde es grundsätzlich nicht verkehrt den Vertrag eines Mitarbeiters zu verlängern, der
    a) Erfolg hat und dessen derzeitiger Vertrag
    b) in 15 Monaten ausläuft.
    Ehrlich gesagt.


    Gut: Man könnte auch sagen, dass ein Jahr vorher, oder ein halbes Jahr vorher auch reicht... aber ich finde den Zeitraum schon passend.
    Im Winter 2011 - wie von Flatterball gefordert - wäre aber deutlich zu spät!

    Ich habe das hier gefunden. Es scheint also nicht zu gehen.


    Die Regelfragen und Antworten aus der DFB-SR-Zeitung Nr. 3 – Mai/Juni 2009 (.pdf-Dokument!)


    Entschuldigung, über welche Leute reden wir denn sonst?


    Ich hatte das so verstanden, dass Du mit "die Leute" quasi alle meintest. Wenn nur die Leute gemeint waren, dann bitte meinen Text nicht auf sich beziehen ;)
    Sorry.


    :bier:


    Edit:

    Vielmehr ist es so, dass eine absolute Minderheit pfeift und das auch nur gegen einen Spieler, gegen Hanke. Das macht die Sache zwar nicht besser, aber könnte durchaus zum Nachdenken anregen, dass die Ursache vielleicht ein Stück weit auch bei dem betreffenden Spieler zu suchen ist.


    Entschuldige bitte, aber dem Gedankengang kann ich nun wirklich nicht folgen! Weil nur einige wenige bei einigen wenigen Spielern pfeifen, ist die Schuld (auch) bei den Spielern zu suchen?
    Aus meiner Sicht wäre es eher andersherum: Wenn viele pfiffen, dann müsste man sich Gedanken über die "Schuld" des Spielers machen.

    [...]daß die Leute ihn nun akzeptieren[...]


    Wobei "die Leute" natürlich - mit Verlaub - Unsinn ist. Wie so oft sind es nur einige wenige (oder zumindest die Minderheit). Doof ist nur, dass man Pfiffe eben besser hört als wohlwollendes Schweigen. Und das "Hanke" bei seiner Einwechslung will man anscheinend nicht hören, wahrnehmen oder wertschätzen.
    Wie gesagt: Wie im echten Leben: Die Krakeeler übernehmen die Meinungsführerschaft, zumindest aber die Außendarstellung.

    Dazu die sesselfurzenden Allesbesserwisser von der Westtribüne


    Ich wollte das gestern schon schreiben: Ich habe - auf der West sitzend - gestern nichts von Pfiffen gegen Hanke mitbekommen. Natürlich habe ich nicht die gesamte Westtribüne im Blick. :)


    Dass Hanke mit der Situation unzufrieden ist, ist normal. Dass es nicht schön ist, dass er ausgepfiffen wird (wenn es denn so war) ist nicht nur nicht schön, sondern scheiße.
    Mein Eindruck aber war, dass er vor allem wegen der sportlichen Situation unzufrieden ist. Die Pfiffe "gnazen" ihn zwar auch an, aber dieses "für mich läuft es nicht gut" bezog ich eher darauf, dass er eben nur Stürmer Nummer fünf ist.

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    Nein, ganz ehrlich: Das sehe ich anders.
    Die Gelbe Karte war berechtigt, weil Pinto da so nicht mehr hingehen darf. Der Ball war schon lange sicher, Pinto hätte da längst abbrechen müssen.

    Der jetzt als Brutalismus bezeichnete Architekturstil galt damals als modern, fortschrittlich und zukunftsorientiert.


    Das scheint mir so nicht ganz richtig zu sein (wobei ich ja zugeben muss, dass ich im Gegensatz zu anderen hier nicht aus der eigenen Erinnerung erzählen kann).
    Es stimmt sicherlich, dass das einige so sahen. Die ablehnenden Stimmen müssen aber- wenn man den damaligen Zeitungsberichten glauben schenken kann - in durchaus großer Zahl vorhanden gewesen sein.


    Aber nun denn: Rückgängig machen kann man es jedenfalls so oder so nicht.

    Normalerweise bin ich ja geneigt, Bausünden der Vergangenheit mit einem "Das muss man im Kontext der damaligen Zeit sehen, das kann man nicht nach heutigen Maßstäben bewerten und verurteilen" abzutun.
    Ihme-Zentrum, Kröpcke-Center und Bredero-Hochhaus waren allerdings selbst damals schon sehr umstritten - freundlich ausgedrückt.
    Von dem ganzen Finanzierungs-Gedöns mal abgesehen (mangelhafte Ausschreibungen, Teil-Privatfinanzierung, städtische Haftung für die Finanzierung, etc. pp.) sind diese Bauten wirklich dermaßen grausam, dass es schon fast weh tut.
    Und das blöde Ihme-Zentrum kann man nicht mal abreißen, weil da ~ 1000 Eigentumswohnungen drin sind.
    Ich bin mal gespannt, wie das Kröpcke-Center nach dem Umbau aussieht (und hoffe wirklich, dass die das oberste Stockwerk nicht gegenfinanziert bekommen; es also deshalb wegfällt).


    Kann man das Ihme-Zentrum nicht als Zeichen des guten Willens den Braunschweigern schenken?

    Warum das so ist, ist sicher eine gute Frage. Notwendig wäre es jedenfalls nicht zwingend.


    Zitat

    § 200 StPO(1) Die Anklageschrift hat den Angeschuldigten, die Tat, die ihm zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften zu bezeichnen (Anklagesatz). In ihr sind ferner die Beweismittel, das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, und der Verteidiger anzugeben. Bei der Benennung von Zeugen ist deren Wohn- oder Aufenthaltsort anzugeben, wobei es jedoch der Angabe der vollständigen Anschrift nicht bedarf. In den Fällen des § 68 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 genügt die Angabe des Namens des Zeugen. Wird ein Zeuge benannt, dessen Identität ganz oder teilweise nicht offenbart werden soll, so ist dies anzugeben; für die Geheimhaltung des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Zeugen gilt dies entsprechend.
    (2) In der Anklageschrift wird auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen dargestellt. Davon kann abgesehen werden, wenn Anklage beim Strafrichter erhoben wird.


    Wenn ich das richtig verstehe, steht die Anschrift immer mit drin, außer wenn der Zeuge "begründeten Anlass zur Besorgnis" hat. (Das steht dann in dem § 68 )


    So ist das eben mit den öffentlichen Verfahren :)