Ein recht interessanter Artikel aus der taz zum Thema Parken im öffentlichen Raum:
Zitat
Es gab Zeiten in Deutschland, da war das Parken im öffentlichen Raum die Ausnahme und nicht die Regel. Zeiten, in denen die Zulassung für ein Auto explizit an den Besitz eines privaten Stellplatzes gekoppelt war. Was heute wie eine radikale Idee erscheint, war bis in die 1960er Jahre in Deutschland geltendes Recht. Erst ein bahnbrechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1966 legalisierte das heute gängige Parken am Straßenrand und gewährte dem Auto ein Privileg, das bis heute unvermindert besteht.