Marc Ziegler kommt!

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    Original von DennisW.



    Uups, das kommt jetzt überraschend... :rofl:


    Gut das sich das leider auf aschi seinen beitrag bezog! Man man man ey
    :wut:

  • Zitat

    Original von aschi
    ich denke wir haben mit haas eine gute nummer 2


    Wie oft soll hier denn noch geschrieben werden, daß Haas bei den Amateuren weiter Spielpraxis sammeln soll :wut:

  • Zitat

    Original von strunz
    ich denke, dass dieses nicht ganz korrekt ist, da du keine allgemeingültige definition lieferst. ein vorkaufsrecht muss mitnichten irgendwelche zwischen verkäufer und einem dritten getroffene bedingungen beinhalten.


    Vgl. § 463 BGB

  • Zitat

    Original von Der rote Grieche
    Ich konnte mit Ziegler nie groß was anfangen. Da bin ich mal eher der Pessimist... warum leiht in Austria aus? War er nicht gut genug?



    ziegler saß die ganze saison nur auf der bank hatte nur einen oder 2 einsätze....jetzt bekommen wir einen neuen Tormann!

  • Zitat

    Original von strunz
    hat sich der seit 1998 geändert?


    Ich erlaube mir mal auf die Verschlimmbesserung des Schuldrechts vom 01.01.2002 hinzuweisen.


    Alte Fassung: § 463
    Fehlt der verkauften Sache zur Zeit des Kaufes eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer statt der Wandelung oder der Minderung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das gleiche gilt, wenn der Verkäufer einen Fehler arglistig verschwiegen hat.


    Neue Fassung: § 463
    Voraussetzungen der Ausübung
    Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist, kann das Vorkaufsrecht ausüben, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat.

  • gut. 463 neu war also vormals 504 oder sowas. konkret zum sinn des inhalts: wenn ich (als dritter) mit einem vorkaufsverpflichteten einen kaufvertrag abschließe, habe ich einen gültigen kaufvertrag, oder etwa nicht? aus welchem grund sollte ein vorkaufsberechtigter erst dann sein vorkaufsrecht geltend machen können, wenn ich als dritter das teil schon gekauft habe?

  • Naja Vorkaufsrechte waren nun echt nicht mein Spezialgebiet :)


    Es doch in so einer Konstellation so, daß der Verpflichtete die Sache eben gerade noch nicht verkaufen will. Das Vorkaufsrecht tritt dann auf den Plan, wenn der Verpflichtete seine Meinung ändert und doch verkaufen will.


    Beispiel aus der Praxis: Jemand (nennen wir ihn Fierek) will meine Harley kaufen, die will ich aber noch nicht abgeben. Ergo vereinbaren wir ein Vorkaufsrecht für ihn. Nun kommt irgendwann strunz daher und bietet mir für den Hobel 20 Mille über Neupreis. Jetzt muß ich Fierek Bescheid geben und der kannt sich aussuchen, ob er den Vertrag zu diesen Konditionen schließen will oder nicht. Er tritt dann quasi statt deiner in den Vertrag ein.


    Der Witz ist jetzt folgender dabei: Da ich ja mit dir und mit ihm einen gültigen Kaufvertrag habe, muß ich auch beiden die Maschine liefern. Das geht natürlich nicht und daher mache ich mich dir gegenüber schadensersatzpflichtig, denn Fierek bekommt die Maschine wegen des Vorkaufsrechts. Also muß ich den Kaufvertrag mit Dir so ausgestalten, daß ich eine Ausstiegsklausel habe, sofern Fierek sein Vorkaufsrecht geltend macht.


    Der Kaufvertrag ist nötig, da der Vorkaufsberechtigte ja in einen Vertrag eintreten können muß. Warum und wie sollte er auch vorher sein Vorkaufsrecht geltend machen? Die Sache ist ja noch bei dem urspünglichen Eigentümer. Das Vorkaufsrecht ist quasi ein Schutzrecht, damit kein anderer die Sache kaufen kann sobald der Eigentümer sich zum Verkauf entschließt.

  • Ich kann mich über diese verpflichtung mal wieder nur aufregen was sollen wir mit noch nem Torwart?? Wir haben ja erstens nicht genug bzw. gehabt und wenn man einen der besten deutschen Nachwuchstorhüter in seinen Reihen hat sollte man diesem mal ne Chance geben, oder? Da kann ich nur mit dem :nein:

  • Wenn Du mit einem der besten Nachwuchstorhüter Deutschlands Haas meinst ... - dann gute Nacht Vaterland.


    Ich gucke Fussball bis der Arzt kommt, jede Minute, die nur irgendwo gesendet wird, darunter dann natürlich auch die Juniorenländerspiele,
    und was ich da bisher von Haas gesehen habe, war ab und an mal ne nette Parade, aber vor allem: In beinahe jedem Spiel macht der so krasse Torwartfehler, dass im Schnitt mindestens einer der Gegentreffer auf seine Kappe geht. Die Abwehr vor ihm hat selten Vertrauen in ihren Torwart gehabt, das ist immer wieder gut zu sehen. Der muss aufpassen, dass er in seiner Karriere über die Rolle eines Regionalliga-Keepers hinauskommt, was ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen kann.


    Ihn hier als Alternative zur Nummer 1 zu sehen, nur weil er den Adler ab und an auf der Brust trägt, ist ohne Übertreibung schon grobe Fahrlässigkeit - auch ein Ochs hat den mal getragen und wird nächstes Jahr irgendwo in der Oberliga verschimmeln, weil sich kein anderer für ihn interessiert.



    PS: Könnt ihr nicht nen Off-Topic BGB/HGB-Thread öffen, damit`s hier
    mal wieder um Torhüter geht?


    Zitat

    Original von strunz


    dennis, entweder du trägst etwas inhaltskonformes zur diskussion bei oder du hälst einfach mal die klappe. http://www.das-fanmagazin.de/f…ad.php?threadid=6139&sid=


    PS 2: Sitzplatzganzjahresdauerkarte für lau plus Freibiergutscheine und keinen Cent mehr... :p

    2 Mal editiert, zuletzt von DennisW. ()

  • Da kann ich Dir nur zustimmen Dennis. :ja:


    Ich denke, mit Tremmel haben wir einen guten Torwart, wo noch ein wenig Potenzial drin steckt. Er braucht lediglich eine adäquate Konkurrenz, die man mit Ziegler (Gott-sei-Dank ein weiterer Deutscher - wichtig!) gefunden hat.


    Klar, Ziegler hatte in Wien keinen Stammplatz. Das könnte aber auch daran gelegen haben, dass er bei Austria dem österreichischen Nationaltorwart weichen musste.
    D.h. für mich: Wenn Ziegler unwesentlich schlechter ist, als der beste österreichische Torwart, ist er immer noch gut genug für 96. :besserwisser:


    Mal im ernst:
    Glaubt hier irgendjemand, dass 96 bei dem zur Verfügung stehenden Etat einen großen Torwart-Fisch an Land ziehen kann? Da geht's uns mit den beiden doch immer noch besser, als Bremen in der letzten Saison! :kichern:

    Einmal editiert, zuletzt von donpilmon ()

  • So schwer ist es doch garnicht Torwart zu sein, im Prinzip hat er sich nur zwischen Ball und Tor zu stellen, egal mit welchem Körperteil. :lookaround:
    Im Ernst: Ich hoffe durch den Ziegler ist die andauernde Diskusion über einen Torwart endlich beendet.

  • Zitat

    Original von strunz
    gut. 463 neu war also vormals 504 oder sowas. konkret zum sinn des inhalts: wenn ich (als dritter) mit einem vorkaufsverpflichteten einen kaufvertrag abschließe, habe ich einen gültigen kaufvertrag, oder etwa nicht? aus welchem grund sollte ein vorkaufsberechtigter erst dann sein vorkaufsrecht geltend machen können, wenn ich als dritter das teil schon gekauft habe?


    Das Vorkaufsrecht hat den Sinn, den Vorkaufsberechtigten vor "Zwischenverfügungen" des Vorkaufsverpflichteten zu schützen. Wenn also der Vorkuafsverpflichtete den Kaufgegenstand nach Vereinbarung des Vorkaufsrechts an einen Dritten veräußert, ist dieser Kaufvertrag gegenüber dem Vorkaufsberechtigte unwirksam (daher auch "relative Unwirksamkeit"). Die Vorschrift ist für beide Seiten günstig: der Vorkaufsberechtigte wird davor geschützt, dass der Vorkaufsverpflichtete über die Sache ohne seine Zustimmung "verfügt" und der Vorkaufsberechtigtekann den mit dem Dritten vereinbarten Vertrag zu den selben (wirtschaftlichen) Bedingungen mit dem Vorkaufsberechtigten abschließen.

  • Irgendeine Meldung müsste aber im Laufe des Tages noch herauskommen, da ja heute der "Stichtag" ist. Ich bin mal gespannt.