Geile Schnäppchen - Ich bin doch nicht blöd!

  • Habe auch schon einen (meiner Meinung nach brauchbaren) Online-Test gelesen. Werde mir den aus der SFT dann wohl auch noch mal antun. Danke.

  • Der Computer dazu ist auch nicht schlecht. Die Festplatte schein vom Preis und Lieferumfang (Case) auch zu gefallen. Würde die Tage mal die Tests auf chip.de und pcwelt.de angucken. Der kurze Test des neuen Aldi Pc lässt schon ordentliches erwarten.

  • Für alle die es vielleicht noch nicht im TV gesehen haben:


    Morgen, und nur morgen, DVD-Player bei Mediamarkt für 19 Euro !


    Da ich grade einen neuen brauche -> wunderbar !

  • Da beide auch noch zum gleichen Konzern gehören ...


    aber naja, Saturn gibt auf alle CDs, Spiele und DVDs 16% Rabatt, mal sehen ob die vorher die Preise wieder angehoben haben.

    Einmal editiert, zuletzt von philisco ()

  • Schöne Verarschung ! Um 10.02 Uhr waren alle ausverkauft !


    Und das schlimme ist, dass der Laden noch nicht einmal voll war. Gehe also mal davon aus, dass die maximal 100 von den Dingern da hatten.

  • Was dann rechtlich mal wieder mehr als fragwürdig ist.


    Zitat

    Ihre Frage ähnelt dem Sachverhalt, der jüngst einer Entscheidung des OLG Hamburg (07.03.2005, 5 U 99/04) zugrunde lag. Hiernach liegt eine irreführende Werbung über den Warenvorrat vor, wenn der beworbene Artikel am ersten Verkaufstag ausverkauft ist. Das gilt auch, wenn die Werbung mit dem von Ihnen genannten (üblichen) Hinweis versehen ist (in der OLG-Entscheidung hieß der Hinweis ähnlich: „...kann trotz sorgfältiger Bevorratung kurzfristig ausverkauft sein“). Dieser Hinweis kann allenfalls die Vermutung des § 5 Abs. 5 UWG widerlegen, dass der Verkehr eine ausreichende Bevorratung für zwei Tage erwartet. Der Artikel muss dennoch zumindest am ersten Verkaufstag verfügbar sein.


    Jedenfalls wird nach § 5 Abs. 5 Satz 2 UWG regelmäßig ein Zeitraum von 2 Tagen als angemessen gesehen. Und Satz 1 dieses Absatzes sieht eine entsprechende Mindestmenge für die zu erwartende Nachfrage vor.


    Allerdings kann der Werbende eine Irreführung ausschließen, indem er etwa eine konrete Warenmenge angibt. Der Verbraucher kann so seine Chancen einschätzen. Er kann stattdessen auch aufklärende Hinweise geben, etwa das es "Restposten" oder "Einzelstücke" sind.

    2 Mal editiert, zuletzt von sasa ()

  • Bei Mediamarkt an der Hildesheimer war der DVD-Player auch schon gegen 10h weg, weil sie schon vor 10 aufgemacht hatten. (Und einige Leute mit ganzer Familie gleich 10 Stück mitgenommen haben, indem jeder mit einem durch die Kasse ist...)


    Laut Marktleiter waren 200 Stück vorhanden, da vom Hersteller trotz Garantie nicht mehr geliefert worden waren, obwohl sie 1000 Stück bestellt hatten.


    Als die 200 weg waren, haben sie nen anderen von 39,- auf 33,- € reduziert, der dann auch sofort ausverkauft war.


    Um die unzufriedenen Kunden versöhnlich zu stimmen, wurden dann Namen und Telefonnummern aufgenommen mit der Zusage, sich zu melden, wenn ein vergleichbares Angebot vorrätig sei, welches dann aber auch 25,- oder 30,- € kosten könne...