Ihr immer mit eurer Lichthupe! Wahrscheinlich bist du auch so einer, der in zweiter Reihe mal kurz hält und Warnblinker anmacht, so wie die Paketdienste...
Der Autobahn-Thread
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Im Gegensatz dazu ist die sogenannte Lichthupe bei gemäßigtem Einsatz ein durchaus legitimes Mittel.
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was soll man denn sonst bitte machen, wenn man solche sturen links oder mittelspurfahrer hat, die nicht mal im traum daran denken die schnelleren vorbei zu lassen.
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Also ich schließe erstmal auf und schaue dann, was der Vordermann (politically correct: oder die Vorderfrau) macht. 90-95% machen nach meiner Erfahrung Platz, sobald die Gelegenheit dazu vorhanden ist. Ansonsten bleibt einem keine Wahl, wenn man nicht rechts überholen will: Von den 5-10%, die nicht ausweichen, haben es die meisten einfach nicht gemerkt. Also muss ich auf mich aufmerksam machen, und dafür ist die Lichthupe eben das einzige sinnvolle Mittel. Der Rest sind Oberlehrer, Sturköppe, was weiß ich. Und @ Auetal: Auch in Deinem Fall scheint das (wenn es denn so stimmt, ich war ja nicht dabei) eine Nötigung seitens des anderen Fahrers zu sein, unabhängig davon, was Du vorher gemacht hast. Obwohl der nach dem, was Du beschrieben hast, auch einfach verwirrt gewesen sein könnte oder sich als das totale Opfer gefühlt hat. Naja, wenn es zu bunt war --> evtl. Kennzeichen merken und bei der Polizei reinschauen.
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Original von auetal
was soll man denn sonst bitte machen, ....Dankbar sein.
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Einfädeln auf der Autobahn
Reißverschluss nicht gestattetBeim Auffahren auf Autobahnen gilt kein "Reißverschlussprinzip". Auch bei zäh fließendem Verkehr haben Fahrzeuge auf den durchgängigen Spuren Vorrang vor Fahrzeugen auf dem Beschleunigungsstreifen, wie das Oberlandesgericht Köln in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden hat.
Im konkreten Fall hatte der Kläger versucht, mit seinem Wagen auf die Autobahn 3 bei Köln aufzufahren und war beim Einfädeln mit einem Lastwagen zusammengestoßen. Nun berief sich der Autofahrer auf das so genannte "Reißverschlussprinzip" und verlangte 1.700 Euro Schadenersatz von dem Fahrer des Lastwagens.Nach Auffassung der Kölner Richter gilt das Reißverschlussprinzip jedoch nur, wenn eine Fahrspur endet oder zeitweise nicht befahren werden kann. Beim Einfädeln dagegen spreche der Anschein gegen den Fahrer, der auf die Autobahn gelangen wollte. Im konkreten Fall konnte dieser nicht beweisen, dass der Lastwagen-Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig beschleunigt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.
(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Köln 16 U 24/05) -
War einem doch klar...aufpassen in der Fahrschule...
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Als ob vielen das in der Fahrschule gelernte nach einer gewissen Zeit noch so klar ist....
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Ich kann mich immer an alles erinnern, selbst wenn ich betrunken mit 80 durchs Neubaugebiet heitze...
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Könnte man auch mit dem Unterschied von Fahrbahn und Fahrstreifen begründen.
Auf einer separaten Fahrbahn darf man ja auch rechts überholen. -
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Da fällt mir gerade was ein!
Auf einem Beschleunigungsstreifen darf man ja rechts überholen, um in den fließenden Verkehr einzufädeln.
Wie war das nochmal bei Autobahnausfahrten; die gehören ja auch nicht zu den normalen Fahrspuren!?
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Nein, auf "Verzögerungsstreifen" ist rechts überholen nicht erlaubt.
sodapop: Wenn sich z.B. an Autobahnkreuzen zwei Autobahnen im Prinzip nebeneinander befinden und die Fahrbahnen durch dickere Mittelstreifen getrennt sind, darf man auch rechts überholen. Fahrstreifen sind verschiedene Spuren einer Straße.
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Hm, aber wenn man jetzt mal ein konkretes Beispiel nimmt:
A2 Fahrtrichtung Berlin --> Dortmund, Abfahrt Hannover-Herrenhausen
Ca. 1.500 Meter vor dieser Abfahrt mündet die A352 auf die A2, mit einem Beschleunigunsstreifen, welcher aber bis zur Abfahrt Herrenhausen durchgängig und damit auch ein Verzögerungsstreifen ist.
Wo hört da Beschleunigungssteifen auf und fängt der Verzögerungsstreifen an!?
Theoretisch könnte man ja, wenn man von der A352 kommt, denn gesamten Streifen nutzen und dabei viele Fahrzeuge rechts überholen, um dann kurz vor Schluss doch noch auf die A2 einzufahren.
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Das dürfte kein Verzögerungsstreifen sein, da er auch durch die breiten Mittelstreifen von der A2 getrennt ist und. Somit sollte dort rechts überholen erlaubt sein, weil es eine eigene Fahrbahn sein sollte. Ist allerdings meine rein subjektive Meinung.
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Original von Dr. Sven
Ich hatte heute den Fall, dass man mich beim Ende einer Fahrspur nicht einfädeln lassen wollte. Wie reagiert man da am besten? Ist eine ganz schön haarige Situation gewesen. Ich bin im Endeffekt bis auf die Sperrfläche gefahren und habe mich dann in die minimale Lücke gequetscht, die sich bot. War echt knapp und der Typ hinter mir ist fast ausgerastet. Wer hätte bei welcher Art von Zusammenstößen Schuld? Was mache ich, wenn man mich nicht einfädeln lässt?Zudem bin ich heute erstmal schön von einem festinstallierten Blitzer erwishct worden. Das ärgerliche ist, dass ich ihn eigentlich kenne und fast jeden Tag passieren. Bin in Gedanken gewesen...
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Ende einer Fahrspur, also die Straße hat sich von zwei auf eine Spur verjüngt!?
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Genau. War zwischen Holtensen und Weetzen auf der B217. Passt also nicht ganz in diesen Thread, vom Prinzip her aber schon.
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Dann hätte er Dich einfädeln lassen müssen.
Schuldfrage würde wohl je nach speziellem Fall aufgeteilt werden.
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Na toll...
Wahrscheinlich bin ich der Depp, wenn ich ihn beim Einfädeln touchiere. Beide sind Schuld, wenn er mir drauffährt. Und wenn ich in den Gegenverkehr gerate bin ich wahrscheinlich auch ganz alleine Schuld. Gibt es auch eine Variante, in der alleine er Schuld ist? Wenn nicht, dann bringt es mir herzlich wenig, dass man mich in einer solchen Situation einfädeln lassen muss. Ich kann ja auch nur schlecht anhalten und warten, bis alles frei ist... -
Ohne weitere Zeugen hätte man bei sowas zumeist schlechte Karten....
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