Rechtliche Fragen

  • Brauchst Du erstmal nicht. Ich würde darauf zurückkommen, wenn ich nochmal eine Frage haben sollte, die ihr mir nicht beantworten könnt. ;)
    Ansonsten mache ich das so wie ihr hier beschrieben habt. Also Anschreiben, Kopien des Briefes und der Anlage und dann ab nach Saarbrücken.
    Danke aber für die (angebotene) Hilfe, auch an Mazurek und alle anderen.


    So, ein Verfahren wegen Betrugs wurde scheinbar eröffnet, aber auch sogleich wieder eingestellt.
    Lt. Brief vom Oberstaatsanwalt handelt es sich bei Stopp, Pick & Kallenborn um eine Kanzlei, die Internet- und Kommunikationsfirmen vertritt. Da sie in dieser Funktion soviele Fälle haben (Geschäftsumfang), könne es durchaus zu Fehlern kommen, so dass auch unberechtigte Forderungen zustande kommen können. Was haltet Ihr davon?


    Ist ja irgendwie ein Freibrief zur Abzocke. :nein:

  • Drei kurze Fragen (ganz allgemein, haben nichts mit obigem Fall zu tun, der brachte mich nur darauf):


    Ausgangsituation:
    UN A tritt eine Forderung im August 2008 an Anwaltskanzlei B ab.
    Anwaltskanzlei B fordert diese Rechnung im Dezember 2011 beim Schuldner C des UN A ein.


    Ist die Forderung damit verjährt?
    Muss B ein gerichtliches Mahnverfahren vor dem 31.12.2011 anstrengen oder reicht ein Schreiben an den Schuldner um die Verjährung zu verhindern?
    Was passiert, wenn der Schuldner o. a. Schreiben aufgrund eines Umzugs erst 2012 erhält?

    4 Mal editiert, zuletzt von CR1896 ()

  • Ich habe da mal ne Frage zu mündlichen Mietvereinbarungen:


    Ich dachte, dass ich zum 1.Feb ne neue Wohnung gemietet habe. Die Sache lief wie folgt ab: Ich war bei der Besichtigung und es lief gut, so dass ich zurückgerufen und gebeten wurde nochmals zu kommen um alles weitere zu besprechen (Kücheneinbau etc.). In der Zwischenzeit sollte ich ihm alles zu meiner Person zukommen lassen (freiwillige Selbstauskunft). Bei dem besagten Termin wurde alles durchgesprochen, so z.B. dass die Küche in dieser Woche eingebaut wird und ich danach Nachricht bekomme, wann es fertig ist, damit ich einziehen kann. Ebenfalls haben wir schon besprochen, wann der genaue Mietbeginn ist und wie das bezahlen der Kaution ablaufen soll. Zum Abschluss sind wir dann so verblieben, dass er alles fertig machen will (also den Vertrag) und er sich meldet wenn die Küche fertig ist. Das habe ich als 1a Zusage aufgefasst und habe daraufhin bei einer anderen Wohnung abgesagt.


    Nun habe ich ihn heute angerufen um zu fragen, ob er am Sonntag da ist, damit ich in die Wohnung kann und da erzählt er mir, dass seine Frau die Wohnung in dieser Woche, wo er im Ausland war an eine Arbeitskollegin vermietet hat. Großer Mist.


    Nun stehe ich 5 Tage vor dem Beginn meiner neuen Arbeitsstelle ohne Wohnung da. Pendeln ist auch ungünstig, da es von meinem jetzigen Wohnort knapp 250 km sind. Kann man da rechtlich überhaupt was machen? Ich dachte immer, dass mündliche Vereinbarungen auch gültig sind.

  • Mietverträge sind auch mündlich gültig, wenn die Vertragsessentialia unter den Parteien klar sind. War jedoch Abrede, dass erst ein schriftl. Vertrag fixiert werden soll, um das Mietverhältnis zu begründen, und so wird der Vermieter es hinstellen, bleibt wohl nur ein Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, und der geht nicht auf Erfüllung (des Mietvertrags), sondern nur auf Ersatz des sog. Vertrauensschadens. Ob der z.B. die für Dich jetzt wohl erforderlichen Hotelkosten umfaßt, bin ich momentan überfragt.



    Edit: WENN Du beweisen könntest, dass ein mündlicher Mietvertrag geschlossen wurde, sollte das ausreichen. Dazu gehört u.a. Einigung über Miethöhe, Vertragsbeginn, Höhe der Nebenkosten. Wenn man sich darüber einig war und Du das beweisen kannst, müsste er beweisen, dass Schriftform vereinbart war - was er nicht kann.
    Sofern er Dir quasi gesagt hat, alles sei nur Formsache, ist zumíndest der erwähnte Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen gegeben, der die Hotelkosten für eine angemessene Übergangszeit tatsächlich umfasst.

    Einmal editiert, zuletzt von 4no1 ()

  • Wie ist die aktuelle rechtliche Lage zum Thema Streamen von Filmen? Hatte irgendwann gelesen, dass irgendein Staatsanwalt/Richter (?) aus Sachsen (?) der Meinung war, dass das Speichern von Daten im Arbeitsspeicher eine Vervielfältigung darstellt und deswegen illegal sei. Hab' jetzt aber lange nichts mehr zu dem Thema gehört.

  • Im zusammenhang mit Megaload gab es wieder einige Informationssendungen zu dem Thema.


    Ist in der Tat eine Grauzone, da wohl unterschiedlich entschieden werden kann. Die einem meinen, dass das zwischenspeichern im Buffer bereits die Erstellung einer Kopie (und somit illegal) ist, die anderen eben nicht. Bvor es da nicht irgendwann man ein Grundsatzurteil gibt, wird wohl weiter so verwirrend sein.

  • Mein Stand war eigentlich, dass das Kopieren nicht illegal ist. (Wobei "illegal" jetzt auch nochmal Definitionssache wäre.) Sondern vielmehr die Verbreitung von Kopien. So wird ja auch bei Torrents nicht das runterladen, sondern die Verbreitung abgemahnt.


    Was bedeuten würde, dass das Streamen serverseitig illegal wäre, clientseitig jedoch nicht.


    EDIT: c't-FAQ zum Thema, 3/4-Jahr alt, die das noch ein wenig strenger sieht als ich, demnach hinge es vom Stream ab.

    Einmal editiert, zuletzt von ExilRoter ()

  • Bin als Studentische Aushilfe in einem Großhandel angestellt, also nicht mehr als 20 Stunden pro Woche im Semester. Jetzt gibt es folgende Probleme: den Studenten wurde kein Weihnachtsgeld ausgezahlt. Jedoch allen anderen Angestellten des Betriebes, auch den Azubis.
    Zweitens, es wird im Krankheitsfall und wenn ich diese durch eine Krankschreibung nachweise das Gehalt nicht weiter gezahlt. Begründung der Schichtleiter:"wir bezahlen ja nicht die Beiträge wie bei normalen Angestellten." Auch wurde bei einem anderen Studenten nach einem Arbeitsunfall und drei wöchiger Krankschreibung kein Verletztengeld(?) gezahlt.


    Darf die Firma das? Falls nicht gegen welche Gesetze verstößt sie?

  • Kennt sich hier jemand mit Mietrecht aus?
    Ich finde nämlich leider keine Infos dazu im Internet, da ich nicht genau weiß wonach ich suchen muss. Im Gesetzestext hab ich nichts gefunden, was ich als klare Antwort werten würde.


    Folgendes Problem:
    Ich bin zum 30.10.11 - nicht gerade in Freundschaft mit meinen Vermietern - aus meiner alten Wohnung ausgezogen und warte auf die Betriebskostenabrechnung 11/2010-10/2011. Anderen Mietern ist die Abrechnung schon voer über zwei Wochen zugeschickt worden. Daraus habe ich erfahren, dass ich eine Rückzahlung erhalte. Zusätzlich warte ich noch auf meine Kaution (Die wohl nach Gerichtsurteilen allerspätestens 6 Monate nach Auszug zurückgezahlt werden muss, mit evtl. Einbehalt für Nebenkosten). Bei der Wohnungsübergabe wurden keine Mängel festgestellt.


    Da das ganze nun mit der Nebenkostenabrechnung zusammenhängt meine Frage: Ist der Vermieter verpflichtet die Abrechnung an alle Mieter/Ex-Mieter gleichzeitig rauszuschicken? Im Endeffekt hat man ja nur eine bestimmte Zeit für einen Einspruch und wenn die bei verschiedenen Mietern unterschiedlich ist und sich daraus Nachteile für bestimmte Mieter ergibt, ist das doch auch nicht ok, oder?


    Auf E-Mails, Telefonanrufe oder nett geschriebene Briefe reagieren sie nicht, sondern nur auf schick formulierte Briefe mit irgendwelchen Paragraphen. Das war schon immer so und so muss ich es dann wohl auch diesmal machen. Ich hoffe, dass es da irgendwas gibt...

    Einmal editiert, zuletzt von tluebke ()

  • Eine Verpflichtung des Vermieters, allen Mietern nahezu zeitgleich ihre jeweilige Nebenkostenabrechnung zu übersenden, besteht nicht. Es handelt sich um individuell ausgestaltete Vertragverhältnisse.

  • Zunächst eine Frage: Es heisst also, dass die Abrechnungen generell jahresübergreifend für den Zeitraum von 12 Monaten erstellt wurden? Dies ist zwar möglich, aber üblicherweise wird für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12. abgerechnet. Dein Vermieter wird in dem Fall die Abrechnung für den Zeitraum 01.01.11 – 31.12.11 erstellen, bei Dir jedoch nur anteilig die Monate berechnen.


    Unabhängig davon, ob die anderen Mieter die Abrechnung bereits erhalten haben, kann Dein Vermieter die neue Abrechnung Dir auch erst im Dezember zukommen lassen (Jahresfrist), sofern der von mir genannte Abrechnungszeitraum gilt.


    Die Kaution kann er aus wichtigem Grund bis zu 6 Monate einbehalten, weil z. B. mit einer hohen Nachzahlung zu rechnen ist (Ist jedoch selten bis nie der Fall). Ich gehe davon aus, dass bei Dir demnach kein besonderer Grund vorliegt, insofern könntest Du die Rückgabe einklagen (Fordere den Vermieter vorher schriftlich mit Fristsetzung auf).


    Schick mir per PN doch mal nen Briefentwurf.

  • Nein, eben nicht. Der Abrechnungszeitraum geht von November-Oktober. Hier ist ja keine Regelung vorhanden, wie der Abrechnungszeitraum zu setzen ist.


    Aber mal folgender Fall: Mein Nebenmieter erhält die Abrechnung und beanstandet nichts. Zahlt evtl. Betriebskosten nach oder bekommt welche wieder. Ich kriege meine Abrechnung 6 Monate später und stelle einen Fehler fest, der dann zum Nachteil des anderen Mieters ausfällt (z.B. erneute Nachzahlung oder weniger Rückzahlung). Das ist doch Mist! Müsste es da nicht was Einheitliches geben, da der Abrechnungszeitraum ja für alle gleich ist, egal wie lange werd dort wohnt?
    Also muss ich mich wohl bis zum November warten bis ich meine Rückzahlung der Betriebskosten erhalte, wirklich schade.


    Da kein wichtiger Grund anfällt die Kaution einzubehalten, werde ich am Wochenende einen Brief aufsetzen. Danke sehr!!!

  • Ok, dann ist es echt reiner Zufall, dass Du genau am Ende der Abrechnungsperidoe ausgezogen bist. Dann musst Du wohl oder übel bis spätestens Oktober warten. Natürlich ist es unüblich die Abrechnungen zu verschiedenen Zeiträumen rauszuschicken. Wie in Deinem Beispiel, müsste der Vermieter natürlcih eine neue Abrechnung erstellen. Er geht dann doch aber selber ein Risiko ein, da er ggf. auf einer Forderung sitzen bleibt, weil die Frist abgelaufen ist. Im Fall, die anderen Mieter bekämmen aber noch mehr Geld zurück, haben Sie auch nach Ablauf der Frist die Möglichkeit das Geld zu fordern. In der Praxis unterhalten sich Mieter aber selten über die Nebenostenabrechnungen, so dass man gar nicht mitbekommt, ob evtl schon jemand anderes die Abrechnung hat oder ob ein "Fehler" festgestellt wurde. Und wie immer, wo kein Kläger kein Richter.


    Wie lange hast Du in der Wohnung denn gewohnt? Ich frage deshalb, weil mich interessieren würde, wie die letzte Nebenkostenabrechnung ausfiel und ob, die Vorauszahlung dementsprechend angepasst wurde?!? Unabhängig davon kannst Du ihm doch einen Brief schreiben, dass Du erfahren hättest, dass die Abrechnung bereits erstellt sei. Aber das hattest Du ja schon, nech?!


    Mit der Kaution mach auf jeden Fall eine Aufforderung fertig.

    Einmal editiert, zuletzt von P-King ()

  • Genau, ich hatte per E-Mail angefragt wie es denn mit meiner Abrechnung aussieht, da ich von anderen Mietern gehört hatte, dass die ihre bereits erhalten hätten. Aber auf E-Mails wird konsequent nicht reagiert, außer man schreibt dort, dass man ihnen Geld schenken will. :D


    Ich habe von 10/2009 bis 10/2011 dort gewohnt. Die Nebenkosten wurden für eine Person vorausgezahlt, jedoch wohnte bei mir von 02/2010 bis 08/2010 eine zweite Person. Deswegen musste ich Nebenkosten nachzahlen und meine monatliche Vorauszahlung wurde angepasst. Obwohl ich nun wieder alleine dort wohnte, habe ich das gezahlt, weil ich keine Nachzahlung leisten wollte. Evtl. ein Fehler meinerseits, aber ok. Deswegen ergibt sich jetzt aber eine Rückzahlung an mich, die ich schon ganz gerne möglichst schnell hätte.

  • Ob Du dort alleine oder zu zweit gewohnt hast, ist im Regelfall fast egal, da die meißten Nebenkosten nicht nach Personen umgelegt werden. Der gängigste Schlüssel ist die Wohnfläche.


    Schau doch mal bei der letzten Abrechnung nach, welche Positionen nach Personen berechnet wurden. Außerdem solltest Du mal prüfen, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Hinzu kommt, dass der Vermeiter "nachweisen" muss, wieviel Personen in welchen Monaten im gesamten Objekt sowie in den einzelnen Wohnungen gewohnt haben. Sinnvollerweise tut er das durch eine Liste, die jede Mietpartei unter Angabe der Personenzahl für jeden Monat ausfüllt und dem Vermieter zur Erstellung der Abrechnung wieder aushändigt.


    Wieviel Parteien gibt es dort?

    Einmal editiert, zuletzt von P-King ()

    • Offizieller Beitrag

    Ob Du dort alleine oder zu zweit gewohnt hast, ist im Regelfall fast egal, da die meißten Nebenkosten nicht nach Personen umgelegt werden. Der gängigste Schlüssel ist die Wohnfläche.


    Relativ häufig ist es ja so, dass es nur eine Wasseruhr für alle gibt. Dann wird zumindest das nach Köpfen abgerechnet.


    Interessieren würde mich als neugierigen "Gaffer" natürlich auch noch, wieso das Verhältnis nicht im Guten beendet wurde... :lookaround: