Rechtliche Fragen

  • Die Nachbarin lässt die Katze in die Wohnung und sperrt sie anschließend in einen Käfig.


    Bis der Durchsuchungsbefehl da ist, ist sie verwest.

  • Die Nachbarin lässt die Katze in die Wohnung und sperrt sie anschließend in einen Käfig.


    Bis der Durchsuchungsbefehl da ist, ist sie verwest.


    Im Kampf mit der Katze tödliche Verletzungen davongetragen meinste?

  • Ein Beratungsgespräch beim Anwalt für Arbeitsrecht kostet 190€ plus Mehrwertsteuer. Ich war zuletzt vor ca. 10 Jahren bei einem, aber bin erstaunt wie teuer es geworden ist :erstaunt:

  • Stundensatz oder die ganze Beratung (egal ob sie 20 Minuten oder 1 Std. 30 Minuten dauert)?

  • Du bekommst dann aber auch nur eine Beratung von der Gewerkschaft. :D


    @juk96,
    das ist unabhängig von der dafür benötigten Zeit.
    190 € netto ist die Obergrenze bei einmaliger Beratung eines Verbrauchers, aber die wird offenbar von vielen Kollegen stumpf abgerechnet. Ich bin vielleicht doof/ naiv, aber ich schaue schon nach dem zeitlichen Aufwand und dem Wert der Angelegenheit; daran sollte es sich eigentlich orientieren.
    Andererseits ist es einfach, auf diese Weise die Anfragen potenzieller Mandanten zu beantworten. Ist zumindest eine klare Antwort, klarer - wenngleich eigentlich undifferenziert - als lange Ausführungen zum Wert der Angelegenheit, dem Ermessen des Anwalts bei der Gebührenfestsetzung und den dabei zu beachtenden einzelnen Aspekten.


    Unter Strich mischt es sich vermutlich. Manche Beratung sollte eigentlich günstiger abgerechnet werden, dafür können andere Angelegenheiten nicht so hoch abgerechnet werden, wie es sein sollte bzw. angemessen wäre. Man darf allerdings nicht den Fehler machen, bei der Betrachtung des Betrags ausschließlich auf den zeitlichen Faktior zu schauen (zumal ja gelegentlich ein paar Tage später auch Nachfragen kommen, die dann natürlich nicht extra berechnet werden).


    Hirschi,
    das sowieso.
    Aber es ist nun einmal nicht so, dass hier regelmäßig fünf bis acht Beratungsmandate am Tag auf dem Kalender stehen, die ohne weiteren nennenswerten Aufwand abgerechnet werden können. Das wäre schön. Ich wäre auch gern Fachanwalt für einvernehmliche Scheidungen, aber das klappt noch nicht so ganz, wie ich mir das wünsche... :lookaround: Auch die Zahl der fremdverschuldeten Lamborghini-Unfälle, die ich zu bearbeiten habe, sind deutlich zu gering. Doch mehr 14 Jahre alte Mondeos. :doh:

  • Hallo!


    Ich wohne in einem 12-Parteien-Haus und unser Lehnsherr hat die auf uns umgelegten gesamten Hausmeisterkosten von 800,- (2015) über 2600,- (2016) auf 3000,- (2017) erhöht.


    Zudem finden seit Anfang August Renovierungsarbeiten in der Nachbarwohnung und im Treppenhaus statt, die oft bereits um 7.00 Uhr beginnen. Mittags- und Nachtruhe aus der Hausordnung werden dadurch verletzt.


    Wir haben uns bereits mit den anderen Mietparteien ausgetauscht und möchten unserem Vermieter ein Schreiben mit der Bitte um
    a) Aufschlüsselung der Hausmeisterkosten 2015-2017
    und
    b) seinen Vorschlag des Prozentsatzes der Mietminderung für die Monate August bis November
    zusenden.


    Ich gehe davon aus, dass er die Kosten so aufschlüsseln wird, dass es formal korrekt ist, aber wir erhoffen uns dadurch, dass er merkt, dass wir ein Auge drauf haben.


    Zudem wollen wir Arbeiten ab sofort protokollieren, um zukünftigen Abrechnungen etwas Handfestes entgegen setzen zu können.


    Wir haben Sorge, dass er uns ordentlich kündigen könnte. Spricht etwas gegen unsere Vorgehensweise? Gibt's noch nen Tipp?

  • Wie, euch stört, dass die Handwerker die Mittagsruhe nicht einhalten, und morgens um 7:00 Uhr anfangen - weil das der Hausordnung widerspricht?
    Und ihr wollt deshalb die Miete kürzen?


    Falls ich das so richtig deute, dann würde ich euch alle versuchen loszuwerden.
    Wo lebt ihr denn?
    Ist das eine Kurklinik?

  • Die Mittagsruhe ist mir scheißegal.


    Wenn der landlord eine Hausordnung rausgibt, dann hat sich jeder dran zu halten, richtig? Und hier sieht niemand ein, warum der Vermieter sie über einen solchen Zeitraum regelmäßig verletzen dürfen sollte.


    Wenn die als Mieterhöhung getarnte Nebenkostenabrechnung eine Monatsmiete übersteigt kann man sich auch empören. Zumindest verfehlt die Vorauszahlung ihre Funktion, wenn sie die Kosten nicht annähern kann- insbesondere wenn die Mehrkosten nicht durch Mehrverbrauch entstanden sind.


    Nur weil du alles mit dir machen lässt, heißt das ja nicht, dass jeder das tun muss: Der Thread heißt übrigens rechtliche Fragen. Aber du weißt ja offenbar auch nicht mehr, wo du bist.

  • Sollte lediglich heißen, dass ich mittags für gewöhnlich nicht zuhause bin.


    Entschuldige den Ton, habe im Fanmag jedoch nicht mit solch unnötigen Antworten wie von mustermann gerechnet.

    Einmal editiert, zuletzt von guntingel ()


  • Nachdem wir gedacht hatten, durch das Fahrverbot und die gezahlte Strafe wäre der Fall abgeschlossen, kam gestern Post von der Versicherung. Die hat der Geschädigten nun doch etwas bezahlt (wie viel genau, für was genau und auf welcher Basis weiß ich leider nicht) und fordert diese Kosten nun von meinem Vater zurück.
    Besteht grundsätzlich die Möglichkeit gegen diese Forderung vorzugehen? Falls ja, was wäre die beste Vorgehensweise und bestünde überhaupt Aussicht auf Erfolg (wie gesagt „grundsätzlich“, dass es keine Garantie gibt und ggf. immer auf den Einzelfall ankommt ist mir klar).

  • Vielleicht solltet ihr so langsam mal zu Dr. Hitlermann in die Sprechstunde gehen. Der macht das professionell und ziemlich gut, wie ich weiß.

  • Vielleicht solltet ihr so langsam mal zu Dr. Hitlermann in die Sprechstunde gehen. Der macht das professionell und ziemlich gut, wie ich weiß.


    Auch wenn ich nicht weiß, wen Du meinst, verstehe ich Deinen Post und ergänze meine Fragen um: kann mir jemand einen RA empfehlen, der auf diesem Fachgebiet tätig ist und an den sich mein Vater wenden kann?