Rechtliche Fragen

  • Unsere Gemeinde hat die Kosten für April für Krippen etc. gestrichen. Die freien Träger sind angehalten, ebenso zu verfahren. Das hat unser Träger dann heute auch so gemacht. Thema hat sich dann also erledigt.

  • Ich bin verwirrt...
    Hatten ab Montag ein Haus in einem Ferienpark in Holland gebucht, dieser Park ist seit heute bis 01. Juni geschlossen und der Anbieter hat den Aufenthalt von sich aus storniert. Nun bekomme ich die Mitteilung, das ich einen Gutschein erhalte, den ich innerhalb von 12 Monaten auf eine neue Buchung anrechnen lassen kann. Selbst wenn das terminlich irgendwie gehen würde, sind komischerweise die Aufenthalte die ich in den kommenden 12 Monaten einsehen kann mindestens doppelt so teuer, wie der jetzt gebuchte.

    Hat das wirklich seine Richtigkeit?

  • In Deutschlandd wäre das mMn einfach. Die Leistung kann nicht mehr vom Beherbergngsbetrieb erbracht werden, daher kostenfreier Storno. Sollte der Betrieb nicht behördlich geschlossen worden sein, sogar die Möglichkeit auf Schadenersatz.

  • Daher wundere ich mich ja auch. Würde vermuten, das es in den NL nicht unbedingt so anders ist. Hatte gelesen ein anderer Anbieter, Center Parcs, das in Deutschland auch versucht, aber bei Widerspruch dann einlenkt und auszahlt.
    Prinzipiell will denen ja keiner weh tun, aber einen zeitlich begrenzten Gutschein und dann auch noch sämtliche jetzt buchbare Ferientermine doppelt so teuer finde ich schon frech.

    Frage mich, was meine Kunden sagen würden wenn ich denen die bestellten und bezahlten Shirts nicht liefere und stattdessen einen Gutschein raus gebe, die Preise aber dann verdoppele... Sollte mal testen, ob das klappt. :lookaround:

  • Die Preise verdoppeln, bzw. erhöhen, wird leider nicht die Seltenheit bleiben im Tourismus, natürlich hauptsächlich zu Saisonzeiten. Beim Thema Gutschein wäre ja schon das nächste Problem, müsste dieser nicht drei Jahre, ab Ende Ausstellungsjahr gültig sein (oder ist das auch nur in D so)?

    Wer ist denn dein Vertragspartner? Habe bei FB nur gesehen, dass da auch das Deutsche Büro reagiert.

  • Fairerweise muss ich sagen, das man den Gutschein innerhalb eines Jahres einlösen muss, aber dann auf den gesamten, freigeschalteten Buchungszeitraum Zugriff hat. Sprich buche ich in einem Jahr, kann ich bis Juni 2022 einen Zeitraum wählen. Aber im Endeffekt haben wir das nur gebucht, weil es günstig war und noch eine Woche Ferien verplant werden mussten. Hatte nicht vor ansonsten 1500 Euro für vier Nächte in einem Ferienhaus in Holland zu verbringen.

    Vertragspartner ist die niederländische Gesellschaft.

  • Ich sehe da gute Karten. Don't blame them for trying, die haben natürlich auch ein Liquiditätsproblem. Aber wenn man da insistiert, bekommt man sicherlich auch die Kohle zurück.

    Das war jetzt auch mein Ansatz, sobald ich da etwas offizielles bekomme, denn bisher haben die sich nicht mal bei uns gemeldet und ich habe die Stornierung nur zufällig im Kundenaccount entdeckt, einfach zu widersprechen bzw. mich mit einer Umbuchung zu identischen Konditionen in einem Jahr einverstanden zu erklären.

  • danke für den link, da ist die Insolvenz noch nicht als Bekanntmachung zu finden. Vermutlich bin ich zu schnell, ich wollte nur einer Angehörigen helfen.

    Findest du dort erst ab "Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung" Bei reinen Antragsverfahren und Sachverständigenaufträgen findet das Prozedere bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag (Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Abweisung des Antrages) nicht veröffentlicht statt.

  • danke, sowas hatte ich vermutet. Und wie lange dauert sowas bis zur Bekanntmachung im Regelfall, oder von bis, oder häufig?

  • Seit meinem Auszug vor geraumer Zeit bin ich durchgängig bei meinen Eltern in Großburgwedel mit Zweitwohnsitz gemeldet (hatte seitdem mehrere andere Erstwohnsitze, erst in Hannover und jetzt in Frankfurt).


    Mein Vater hat jetzt festgestellt, dass er und meine Mutter regelmäßig nur etwa die Hälfte der von aha zugeteilten Müllsäcke verbrauchen, und wollte darum die angesetzte Müllmenge (und damit natürlich auch die entsprechenden Gebühren) herabsetzen lassen. Das wurde abgelehnt, weil in dem Haushalt drei und nicht zwei Personen gemeldet sind (meine Eltern und eben ich mit dem Zweitwohnsitz).


    Meine Aufenthalte an diesem Zweitwohnsitz beschränken sich auf vielleicht 10 bis 15 Übernachtungen im Jahr, wenn ich mal zu Feiertagen, Familienfeiern oder Heimspielen in der alten Heimat bin. Unabhängig davon, dass ich dabei natürlich quasi keinen nennenswerten Müll produziere, finde ich es generell fragwürdig, Anmeldungen mit Zweitwohnsitz in die Berechnung einfließen zu lassen. Denn auch, wenn ich öfter in Großburgwedel wäre und dort mehr Müll produzieren würde, wäre ich natürlich entsprechend seltener in Frankfurt und würde dort entsprechend weniger Müll produzieren. Oder anders ausgedrückt: Ich soll 2x Müllgebühren zahlen (bzw. 1x ich und 1x mein Vater), obwohl ich natürlich an zwei Wohnsitzen auch nicht mehr Müll produziere als an einem.


    Riecht für mich nach Abzocke. Hat vielleicht jemand eine ähnliche Situation mal rechtlich durchgefochten oder kennt sich sonstwie mit der rechtlichen Einordnung aus?

  • Kein Rat bezüglich der Müllgebühren, aber lohnt sich ein Zweitwohnsitz für dich bei 10-15 Übernachtungen überhaupt (finanziell)? Wahlrecht beschränkt sich bei dir ja auch nur auf Frankfurt. Also welchen Vorteil hast du davon, dass dein Zweitwohnsitz in der Heimat liegt?


    Bei mir ist es umgekehrt mit dem Zweitwohnsitz am Arbeitsort. Da geht sich das gut aus.

  • Ich habe keine finanziellen Vorteile daraus. Den Zweitwohnsitz habe ich nur aus Verbundenheit mit der alten Heimat behalten (und würde das an sich auch weiterhin gerne tun, daher die Frage). Burgwedel erhebt ja auch keine Zweitwohnsitzsteuer; würden meine Eltern hingegen in Hannover (Stadt) wohnen, hätte ich den Zweitwohnsitz vermutlich schon längst abgemeldet.

  • Was hat denn deine alte Heimat davon, wenn du da mit Zweitwohnsitz gemeldet bist, außer dass die Abfallentsorgung scheinbar Gebühren berechnen kann, mit denen du (dein Vater) die heimische Wirtschaft unterstützt? Somit hättet ihr deine Verbundenheit auf jeden Fall sehr deutlich ausgedrückt.

  • Was hat die alte Heimat davon, dass auf meinen Unterarmen "sturmfest" und "erdverwachsen" steht? Nenn es halt Symbolpolitik.


    Könnten wir dann wieder zu meiner Ausgangsfrage zurückkommen?

  • M. E. wäre ein Rechtsstreit aussichtslos.

    Wenn Du es genauer wissen willst und über eine Rechtsschutzversicherung verfügst (die für so was zu haben ist),

    lässt Du das einen Rechtsanwalt prüfen (der für so was zu haben ist).

  • Massenveranstaltungen wie Konzerte oder Fußballspiele sind nach gefestigter Rechtsprechung sogenannte absolute Fixgeschäfte und nicht nachholbar, ohne dass sich die Leistung ändert. Die (üblichen) AGB-Regeln, wonach das Ticket die Gültigkeit für die Nachholveranstaltung behält, sind wirksam, wenn (und nur wenn) der Kunde die Wahl hat, das Ticket zurückzugeben.


    Absolute Fixgeschäfte sind dann ein Fall des § 275 BGB, siehe oben.


    Im Fall von Eventim fallen Eventim und der Veranstalter auseinander. Eventim vermittelt nur. Eventim behält daher wohl seine eigene VVK-Gebühr und haftet auch nicht bei Insolvenz des Veranstalters. Ob das so rechtens ist, mag man vielleicht auch bezweifeln, aber es ist tatsächlich erstmal eine andere Konstellation.

    Kleiner Nachschlag (und zugleich Vorgriff) zum Thema