Rechtliche Fragen

  • Mir gings einzig und allein um den Begriff "Fehltage" und ob man da das Wochenende bei einer 5-Tage-Woche dazuzählen darf.


    Mag momentan nur Korintenkackerei sein, doof wirds nur wenn man da ab einer gewissen Zahl irgendwas in Gang setzen sollte. Beispielsweise "ab 40 Fehltagen diesdasjenes" und ich hätte tatsächliche 30 Fehltage, mit 5 Wochenenden dazu aber 40. Würde quasi gleichgestellt werden mit jemanden der zb 40x montags gefehlt hat.

  • Könnte auch in den Corona-Faden - ich frage anonym für einen Freund:


    Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man zu einem bestimmten Datum bzw. am ersten Präsenztag im neuen Jahr einen negativen Corona-Test vorlegen muss (nicht älter als 72 Stunden), um das (Büro)Gebäude betreten zu dürfen?


    Kosten für den Test übernimmt der Arbeitgeber, der Mehraufwand an den freien Tag geht auf Kosten des Arbeitnehmers. Und ist der Arbeitnehmer auf den Wegen zum Testzentrum und zurück (und während des Tests) dann über die BG abgesichert?

  • hmmm, Absicherung über die BG sollte doch (falls er es vom Arbeitgeber schriftlich hat, wann und wo er sich testen lassen soll) auch nicht anders sein, als bei einer Dienstreise/Dienstgang die man von zuhause aus antritt und wo man ohne zur eigenen Firma zu fahren wieder nachhause zurückkehrt.

    Ob der Arbeitgeber das fordern darf, weiß ich nicht. In vielen Berufen darf er das sicherlich. Bei Berufen, wo man weder Kontakt zu irgendwelchen Kollegen, noch zu irgendwelchen Kunden hat, darf er es vermutlich nicht.


    Beim Testen würde ich mit dem Arbeitgeber noch aushandeln, daß er (wenn der Kumpel schon den ganzen Aufwand betreiben muß) zusätzlich auch noch einen Test auf Antikörper bezahlt. Soll glaube ich nur 20 Euro kosten.

  • Wir kennen doch den Plakat Spruch: "Kein Mensch ist illegal", der ist natürlich korrekt, denn das Mensch sein an sich kann gar nicht illegal sein. Nun gibt es eine Abwandlung davon: "Keine Meinung ist illegal", sollte auch korrekt sein, schließlich haben wir Meinungsfreiheit. Was ist aber mit Leugnung des Holocausts? Das ist keine Meinung, hier noch mehr. Somit steht dem Spruch und seiner Benutzung also nichts mehr im Wege oder doch noch? Gibt es illegale Meinungen in Deutschland?

  • Genau das hat Dvdscot doch gepostet, oder nicht?


    Das er natürlich vorher die Frage danach stellt und auch den Holocaust im Zusammenhang mit seiner eigentlichen Frage stellt, ist natürlich mal wieder sehr unglücklich.



    Was meinst du denn, Dvdscot? Gibt es deiner Meinung nach "illegale" Meinungen?

  • Genau das hat Dvdscot doch gepostet, oder nicht?


    Was meinst du denn, Dvdscot? Gibt es deiner Meinung nach "illegale" Meinungen?

    Genauso sieht es aus. Es ist keine Meinung und ich bin heilfroh darüber.


    Mir ging es darum ob ich mit gutem Gewissen ein Shirt mit der Aufschrift "Keine Meinung ist illegal" tragen kann und wie es aussieht kann ich das. Es gibt also keine illegalen Meinungen solange sie nicht die obigen Gesetze brechen aber da ist ja logisch.

  • Ich würde dieses Jahr gerne ein Carport und einen Schuppen bauen. Da ich mit dem Schuppen auf die Grundstücksgrenze gehe, habe ich da ja die 3m Grenze bezüglich der Höhe. Dazu meine Frage. Ab wo werden die 3m gemessen? Wir mussten einen Teil des Grundstücks auffüllen. Heißt wir weichen damit ja schon vom natürlichen Boden ab. Siehe Bild auf Imgur: https://imgur.com/a/JSoI2AR

    Gelten die 3m ab unserem Pflaster oder ab der Höhe des Nachbarn?

  • Die NBO ist da nicht ganz eindeutig. Wenn ich aber mal so in verschiedenen Texten querlese, liegst Du mit Deiner Vermutung wohl leider richtig. Evtl. kann Dir hier das Bauamt eine Aussage geben.

    Meiner Meinung nach dürfte eine baurechtliche Prüfung hier zugunsten des Nachbarn ausfallen, da der Grundgedanke einer Abstandsfläche ja sozusagen Licht- und Sichtfreiheit beinhaltet.

  • Also das ist jetzt das dritte Carport das ich baue. Dieses mal in L Form mit Schuppen und auch deutlich größer als die vorherigen. Wenn ich das geschafft habe, können wir da gerne drüber sprechen. Ansonsten gilt natürlich immer: "Das habe ich noch nie gemacht, also bin ich ganz sicher, dass ich es kann" (Pippi Langstrumpf).

  • Hedemann war da schneller (und vermutlich auch berufener) als ich. Mein Nachbar hatte ein ähnliches Thema und ich habe ihm das seinerzeit bestätigt, dass ich kein Problem damit habe. Baugenehmigung war dann Formsache.