Rechtliche Fragen

  • es geht um mietrecht.

    ein kumpel hat auf einen vorhandenen holsfußboden aus dielen, der eigentlich den fertigen boden darstellt einen teppich verlegt und mit beidseitigem klebeband fixiert. dafür gehört er allein schon erschossen.

    der vermieter hat die rest vom klebeband in eigenleistung durch abschleifen unmittelbar nach auszug beseitigt. jetzt kommt er mit einem kostenvoranschlag eines zimmereibetriebes über gut 4,5 tsd euro an und will das geld von ihm. er hat ihm keine frist zur beseitigung gesetzt oder ihm beim auszug das zur sprache gebracht. der auszug war zum 30.06., der drohbrief von seinem anwalt kam heute. es gibz weder ein übergabeprotokoll bei einzug noch bei auszug.

    der schaden war sicherlich da, ich hab es nicht gesehen.

    aber kann der vermieter dann einfach beigehen, das in eigenleistung selber machen und ihm den kostenvoranschlag in rechnung stellen oder muss er ihm eine frist einräumen zur beseitigung?

    wenn es geht verkneift euch die antworten in richtung wie dusselig das von beiden seiten ist, das zu protokollieren. da hatta von mir schon genug lack für bekommen. :D

  • Ist halt schwierig, ob Renovierung oder Schadensbeseitigung.


    Muss man das abschleifen?


    Dann eher Schaden und keine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung.

  • teile dieser antwort verunsichern mich. weil ich sie nicht verstehe.

    der ganze boden wurde geschliffen und neu geölt. allerdings kein wort davon bei auszug, es gibt kein protokoll, der auszug war zum 30.06 und 2.5 monate später meldet sich der vermieter erstmals durch einen anwalt? das ist doch alles habseiden.

    mittlerweile hab ich mit 2 pakettlegermeistern telepniert, die das angebot deutlich überteuert sehen. kommt ungefähr die hälfte raus bei denen.

    außerdem hat so ein holzboden eine nutzdauer von 10-12 jahren bis zum nächsten abschleifen. die letzte aufarbeitung ist 7 jahre her. da kann ich doch keinen neuwert ansetzen.

  • versteckte Mängel können auch noch 6 Monate nach Abnahme beanstandet werden, wobei ich nicht weiss inwiefern die jetzt versteckt sein könnten.


    Problem wird wohl das fehlende Protokoll sowohl bei Ein - und Auszug sein.


    Nach meinem Dafürhalten zum Vorteil deines Kumpels.

  • Aber es müsste doch nachgewiesen werden, dass er den Schaden verursacht hst. Ich behauptet mal da war nie ein Teppich drin und bei Einzug gab es schon die Klebestreifen.


    Und die Chance der Mängelbeseitigung wurde ja auch nie gerügt.

  • Wenn dein Kumpel dickfellig ist, muss er drauf ankommen lassen.


    Wenn er es diplomatisch regeln will und eine gewisse Einsicht vorhanden ist, den Fußboden nicht korrekt behandelt zu haben, würde ich ihm empfehlen, drei Kostenvoranschläge einzuholen, die wir du ja selbst sagst, deutlich niedriger ausfallen, und wenn die Anwaltsschreiben ungemütlicher werden, einen gemittelten Preis aus den eigens eingeholten Kostenvoranschlägen anbieten.


    Aber zunächst sehe ich da auch erstmal den Vermieter in der Pflicht.

  • Als Vermieter würde ich in dem Fall einen anteiligen Schaden von 7 Jahren Abnutzung bei 10 bis 15 Jahre Nutzungsdauer in Rechnung stellen, wenn ich wirklich einen Auftrag vergeben habe, oder bei zeitnaher Einigung evtl. auch durch Kostenschätzung. Aber über einen Anwalt erst nach negativer Rücksprache mit dem Mieter im äußersten Notfall. Aber das ist nur meine Laienmeinung.

    Bisher war es nicht notwendig.

    Das ist dann immer so eine Kostenrisikoabwägung, die schlägt dann bei mir immer zum Verhandeln um.

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  • Ich habe vor ein paar Jahren den Vorsitz eines Fördervereins abgegeben. Meine Vorstände sind alle mit mir gegangen. Der neue Vorstand ist jetzt -zunächst wegen Corona und dann aus „Bockigkeit“- schlicht untätig. Er wollte -mangels „Interesse“ der Mitglieder sich zu engagieren- den Verein liquidieren. Das habe ich als Mitglied über Gerüchte gehört und mitbekommen, dass aber tatsächlich großes Interesse besteht und es sogar viele neue Mitglieder gäbe, wenn der Vorsitzende (dessen andere Vorstände inzwischen auch ihm gegenüber hingeschmissen haben) nicht alles blockieren würde.

    Ich würde -mit ein paar Mistreitern- den neuen Vorstand stellen, alles aufräumen, um es dann einem neuen Vorstand wieder sauber zu übergeben.


    Frage: Wer kann mir helfen, wie ich am besten vorgehe?

  • Als Vermieter würde ich in dem Fall einen anteiligen Schaden von 7 Jahren Abnutzung bei 10 bis 15 Jahre Nutzungsdauer in Rechnung stellen, wenn ich wirklich einen Auftrag vergeben habe, oder bei zeitnaher Einigung evtl. auch durch Kostenschätzung. Aber über einen Anwalt erst nach negativer Rücksprache mit dem Mieter im äußersten Notfall. Aber das ist nur meine Laienmeinung.

    Bisher war es nicht notwendig.

    Das ist dann immer so eine Kostenrisikoabwägung, die schlägt dann bei mir immer zum Verhandeln um.

    Als Vermieter hättest du erstmal vernünftige Protokolle gemacht.

  • Genauso. Er ist in der Nachweispflicht, dass ihm ein Schaden durch den Mieter entstanden ist, und genau deshalb mach man auch ein Abnahme- und Übergabeprotokoll.


    Dass der Mieter hier moralische Verpfliichtungen hätte, ist dabei eine andere Sache.