Gibt es hier jemanden der sich mit, tja wie nenne ich es, schulrecht? Auskennt?
Ist es nicht so, dass Schüler das Recht haben eine Klasse zu wiederholen, wenn sie a) sitzen bleiben oder b) sagen ich möchte aufgrund meiner Noten, die Klasse wiederholen? Und kann die Schule, sollte das recht für den Schüler bestehen, sagen dürfen aufgrund der Masse an Schülern auch bedingt durch die flüchtlingsschüler, ist das nicht möglich?
Vielleicht kann wer da mit wissen, nicht mit glauben helfen. Wäre sehr wichtig.
Im niedersächsischen Schulrecht wird das Thema nicht behandelt. Ergo, es gibt kein Recht.
Gelebt wird es als "pädagogische Entscheidung"
Wenn bereits ein Interesse besteht, käme vielleicht auch eine FOS/Berufliches Gymnasium infrage?
(Beispiel aus der Praxis: Ein 17-Jähriger wurde von zwei Schulen aus der Region H abgelehnt, die Einschulung war nach Zuzug aus einem anderem Bundesland nach einem Jahr Hin-und Hergeschubse (nach dem Krebstod der leiblichen Mutter) zwischen Stiefvater und Großeltern zwischen zwei Bundesländern nötig und wäre wichtig gewesen. Um nahtlos an die vorherige Schulbildung anknüpfen zu können, wäre eine Einschulung in die 10. Klasse nötig gewesen. Die eine Schule sah sich nicht als zuständige Schulträgerin an, die andere lehnte ab, einen 17-Jährigen in eine 10. Klasse einzugliedern, da er da ja zu alt wäre, "der macht mir da ja alle Mädchen verrückt". Die Externenprüfung hat er mit 1,0 abgelegt und hat vor einigen Tagen erfolgreich seine Prüfung SHK-Klima bestanden)