Rechtliche Fragen

  • Gibt es hier jemanden der sich mit, tja wie nenne ich es, schulrecht? Auskennt?

    Ist es nicht so, dass Schüler das Recht haben eine Klasse zu wiederholen, wenn sie a) sitzen bleiben oder b) sagen ich möchte aufgrund meiner Noten, die Klasse wiederholen? Und kann die Schule, sollte das recht für den Schüler bestehen, sagen dürfen aufgrund der Masse an Schülern auch bedingt durch die flüchtlingsschüler, ist das nicht möglich?


    Vielleicht kann wer da mit wissen, nicht mit glauben helfen. Wäre sehr wichtig.

    Im niedersächsischen Schulrecht wird das Thema nicht behandelt. Ergo, es gibt kein Recht.

    Gelebt wird es als "pädagogische Entscheidung"


    Wenn bereits ein Interesse besteht, käme vielleicht auch eine FOS/Berufliches Gymnasium infrage?


    (Beispiel aus der Praxis: Ein 17-Jähriger wurde von zwei Schulen aus der Region H abgelehnt, die Einschulung war nach Zuzug aus einem anderem Bundesland nach einem Jahr Hin-und Hergeschubse (nach dem Krebstod der leiblichen Mutter) zwischen Stiefvater und Großeltern zwischen zwei Bundesländern nötig und wäre wichtig gewesen. Um nahtlos an die vorherige Schulbildung anknüpfen zu können, wäre eine Einschulung in die 10. Klasse nötig gewesen. Die eine Schule sah sich nicht als zuständige Schulträgerin an, die andere lehnte ab, einen 17-Jährigen in eine 10. Klasse einzugliedern, da er da ja zu alt wäre, "der macht mir da ja alle Mädchen verrückt". Die Externenprüfung hat er mit 1,0 abgelegt und hat vor einigen Tagen erfolgreich seine Prüfung SHK-Klima bestanden)

  • Leider Glauben und kein Wissen, aber gab es dort nicht während der ersten Corona-Wellen Gesetze/Beschlüsse der Niedersächsischen Schulbehörde, die bis in das Schuljahr 2024/2025 gelten?


    Ich finde auf die Schnelle nichts dazu, meine das aber mal in einem anderen Zusammenhang gelesen zu haben.

  • Ist es als nicht gewerkschaftlich organisierter AN verpflichtend während einer Streikmaßnahme auch an der Kundgebung teilzunehmen? Oder kann ich auch "zu Hause" streiken?


    Frage für einen Freund.

  • Vielleicht mal vor Rücksendung die Firma Würth kontaktieren. Die könnten da ja auch ein Interesse dran haben.

    Um das noch mal kurz aufzunehmen: Ich habe Wüth kontaktiert, gab keine Reaktion.


    Nach intensiver Recherche habe ich aber Bilder der Knarren mit der Gravur gefunden wie sie auf meinen sind. Ich vermute, meiner ist ein Kasten von vor 10-15-20 Jahren und das Modell hat irgendwann ein facelift bekommen.

  • Ist es als nicht gewerkschaftlich organisierter AN verpflichtend während einer Streikmaßnahme auch an der Kundgebung teilzunehmen? Oder kann ich auch "zu Hause" streiken?


    Frage für einen Freund.

    Als "Nichtorganisierter" hast du zu arbeiten. Mit dem Streik hast du nix zu tun.

  • Natürlich darf er als Nichtorganisierter streiken. Bekommt dann halt keine Unterstützungsleistung von der Gewerkschaft

  • Soweit bin ich schon, dass die Aussage von Alte_Liebe nicht zutreffend ist.

    Leon liegt da soweit richtig.


    Quelle erspare ich mir an dieser Stelle. Nachzulesen aber auf sämtlichen Gewerkschaftsseiten.


    Mit geht's um die Frage der Teilnahme an Kundgebungen...

  • Ja, da habe ich mich vertan. Auch "Nichtorganisierte" dürfen sich an einem Streik beteiligen.

    Dies ist allerdings in meinen Augen (ich weiss, interessiert keinen) aber nicht richtig, da nur Tarifvertragsparteien Arbeitskampfmaßnahmen durchführen dürfen.

  • niemand muss bei der Kundgebung unterschrieben, als Nachweis, dass er da war

  • Soll auch kein Urlaub sein.


    Auf Grund privater Termine kann jedoch die Teilnahme an der Kundgebung nicht erfolgen. Die Kundgebung allein wäre nicht das Problem. Aber die An- bzw Abreise.

  • Nein, soweit mir bekannt ist, unterschreibt man für das "Streikgeld". Mal abgesehen davon, vielleicht bin ich auch zu alt, das zu verstehen: Was sollte es bringen, wenn jeder zuhause streikt? Ist es nicht mehr Sinn und Zweck, dass Streikende gehört und gesehen werden?

    An-und Abreise ist in diesem Kontext wie zu verstehen?

  • Ist es nicht mehr Sinn und Zweck, dass Streikende gehört und gesehen werden?

    Streik heißt doch nicht, durch die Straßen zu ziehen und zu skandieren, sondern eine Dienstleistung temporär einzustellen.

    Das soll man nicht hören, sondern spüren.

  • Ob man das spürt, wenn man es nicht sieht? Gibt ja auch Dienstleistungen die im Hintergrund laufen.


    Bsp.: wenn meine Steuererklärung einen Tag länger liegen bleibt, merkt das keiner. Bei Müll sehe ich es natürlich.

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  • Nein, soweit mir bekannt ist, unterschreibt man für das "Streikgeld". Mal abgesehen davon, vielleicht bin ich auch zu alt, das zu verstehen: Was sollte es bringen, wenn jeder zuhause streikt? Ist es nicht mehr Sinn und Zweck, dass Streikende gehört und gesehen werden?

    An-und Abreise ist in diesem Kontext wie zu verstehen?

    Jeweils ca. 3 Stunden Busfahrt.


    So dass letztlich der private Termin am Nachmittag nicht wahrgenommen werden kann.