Rechtliche Fragen

  • Ihr tauscht die Häuser mit einer Ausgleichszahlung an dich. Von dem Geld bezahlst du den Ausbau, den der Nachbar vorhatte. Mal sehen, ob er die Idee dann noch gut findet.

  • Habe gerade eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten, der Landkreis Hildesheim. Folgende Stelle in der Einladung machte mich aber stutzig:


    "Ich bitte zu Identifikationszwecken vorab um Übersendung des Personalausweises per Mail."


    Dürfen die das? Und dann auch noch per Mail? Datenschutz? Oder ist das bereits ein Test? :D

  • Dass der Perso VOR der Personalentscheidung verlangt wird, habe ich noch nie gehört, finde ich ungewähnlich. Im Vorfeld das Einverständnis zur Übersendung/Einsichtnahme in die P-Akte einzuholen ist normal, wenn zwischen zwei Arbeitgebern/Dienstherrn gewechselt werden soll.

  • Hab mal eine Frage zu OneFootball:


    Man kann dort ja Livestreams zu Fußballspielen kaufen wenn man in Deutschland ist und eine entsprechende deutsche Nummer hat bzw IP.


    Wenn man per Roaming in Deutschland unterwegs ist, ist es nicht möglich diese Streams zu kaufen.


    Wenn man jetzt einen VPN verwendet um seine IP auf eine deutsche zu ändern, geht es auch trotz Roaming. Also die Möglichkeit besteht dazu.


    Laut AGB ist die Nutzung von VPN eine Verletzung ebendieser.


    Die Frage ist jetzt, wenn ich in Deutschland bin (für das OneFootball die Rechte hat) und mit VPN meine IP auf eine deutsche ändere, verletze ich dann die AGB?

  • Ich kann hier leider nicht zu sehr ins Detail gehen, aber versuche, ein bisschen zu umschreiben:


    Person A (Vater) möchte sein Kind von Person B (Mutter) abholen. B ist zum vereinbarten Termin nicht zu Hause und meldet sich erst eine halbe Stunde nach der ursprünglich vereinbarten Zeit telefonisch. Kontext: Keine Entschuldigung, sofortiges "anschnauzen", ich solle jetzt sofort zu Person C (Schwester von B) kommen, da ich dazu verpflichtet sei, das Kind immer dort abzuholen, wo sich B befindet und es völlig egal sei, was vorher verabredet war.


    A weigert sich erst und gibt B eindeutig zu verstehen, dass die Polizei gerufen wird, wenn B nicht innerhalb von 15 Minuten an der Wohnung ist.


    B ignoriert das. Ruft erneut an, schreit A am Telefon an, er solle sofort dahin kommen. A legt auf und wartet die 15 Minuten ab. Knapp 50 Minuten nach der vereinbarten Zeit entscheidet A sich, die Polizei nicht zu verständigen, da er einen Polizeieinsatz vor dem Kind vermeiden möchte. A fährt zu C, dort erwarten ihn B und C bereits, jedoch ohne Kind. A bittet mehrfach freundlich darum, dass das Kind "herausgegeben" wird. Das wird verneint und A wird minutenlang auf der Straße provoziert. Ohne einen erkennbaren Grund.


    Die Provokationen sind A bereits bekannt aus der Vergangenheit, aus dem Grund kam die Abholung bei C nicht in Frage.


    Im Laufe dieser Provokationen zeigt C mit den Worten "F*** d***, du Wi*****" Person A den Mittelfinger.


    Nun die Frage: Welchen Erfolg wird es haben, wenn A nun Anzeige wegen Beleidigung gegen C stellt? A hat keine Zeugen, B und C werden sich eine "Gegendarstellung" überlegen.


    Während der Situation hat A mit der Polizei telefoniert, da die Herausgabe des Kindes verweigert wurde. Die Dame vom Notruf würde, falls das relevant sein sollte, bestätigen können, dass A absolut ruhig und im Prinzip "einfach" völlig überfordert war.

  • Laut AGB ist die Nutzung von VPN eine Verletzung ebendieser.


    Die Frage ist jetzt, wenn ich in Deutschland bin (für das OneFootball die Rechte hat) und mit VPN meine IP auf eine deutsche ändere, verletze ich dann die AGB?


    Ja, weil Du ein VPN benutzt.

  • Dieser Passus in den AGB dürfte aber mal dringend überprüft werden. Ich benutze auch ein VPN um sicher z.B. meine Dinge daheim zu steuern, wieso sollte dann ein VPN "illegal" sein. Die Rechteinhaber dürften nicht pauschal meinen, man benutzt ein VPN um den Standort zu verschleiern....

  • Ohne Zeugen schwierig denke ich, da Aussage gegen Aussage und C eine "Zeugin" hat die es wohl anders darstellen würde. Ich würde trotzdem Anzeige stellen um Akten zu sammeln (auch im Bezug des verweigerten Besuchsrecht) und zukünftige Treffen wenn möglich nur unter eigenen Zeugen.

  • In den Streit reinzugehen hat null Sinn, meiner Meinung nach.


    Fokus auf den Umgang, Theater an sich abprellen lassen, atmen, ruhig bleiben.


    Alles dokumentieren. Beratung oder Anwalt dazu nehmen. Umgangsregelung entwerfen, der Gegenseite anbieten, regeln.


    Wenn man sich nicht einigen kann, wird der Umgang irgendwann gerichtlich geregelt. (Ja, man muss selber hinterher sein.) Wahrscheinlich kann man sich schon vorher einigen.


    Umgang zählt, alles andere ist dummes Ego.


    Und übrigens, die Polizei wird einen Teufel tun, den Umgang durchzusetzen, zumal er nicht gerichtlich festgelegt wurde. Bitte nicht weiter die Notrufnummern blockieren.

  • Alles schön und gut. Funktioniert aber nicht. Ist alles schon mehrfach vor Gericht gewesen, es gibt auch eine gerichtliche Umgangsregelung.


    Das Wochenende wäre ein reguläres Umgangswochenende für mich gewesen. Mein Sohn war gestern tagsüber bei der Mutter, um an der Einschulung seines Cousins teilnehmen zu können.


    Deine Aussagen "Bitte nicht weiter die Notrufnummern blockieren" und "Alles andere ist dummes Ego" überlese ich einfach. Lass dir bitte folgendes dazu sagen: Wenn du selbst noch nicht in einer vergleichbaren Situation warst, bitte ich dich, von solchen Pauschalisierungen Abstand zu nehmen. Du kannst dir anscheinend nicht vorstellen, was für Dynamiken dort entstehen können.


    Ich habe die Geschichte deutlich abgekürzt und habe absichtlich nur die Frage bzgl. der Anzeige gestellt. Alles andere wird morgen mit dem Jugendamt und meinem Anwalt besprochen.


    Mein Ziel mit der Anzeige wäre keine "Strafe" für C, ich habe einfach die Vorstellung bzw den Wunsch, dass das dann endlich mal dokumentiert ist und gerichtlich festgehalten wird, dass dort keine Übergaben mehr stattfinden.

  • Ich kenne solche Situationen und Dynamiken selber zur Genüge.


    Genau deswegen habe ich geschrieben: Theater vergessen, auf den Umgang konzentrieren.


    Wenn es bereits eine Regelung gibt und Du einen Anwalt hast, weiß ich echt nicht, was Du hier fragst.


    Die Anzeige tut weder Deiner Sache noch dem Kind gut. Dokumentiere das Theater gerne, denn sowas kann im Rahmen der Diskussion des Umgangs vor Gericht eine sekundäre Rolle spielen, aber Anzeige zu erstatten ist nichts anderes, als auf das Theater einzugehen und das ist gegen das Interesse des Kindes.

  • Wahrscheinlich verletzt du die AGB, aber daraus folgt ja nicht zwingend , dass das etwas strafbares wäre. Die AGB könnten auch gar nicht zulässig sein.

    In deiner Konstellation entsteht ja auch OneFootball oder den Rechteinhabern kein Schaden. Die Klausel bezieht sich sicherlich auf Situationen, in denen aus dem Ausland heraus ein Standort in Deutschland vorgetäuscht wird. Es wird sehr wahrscheinlich nichts schlimmes passieren, wenn du den VPN nutzt.

  • Warum ich hier frage?

    Vielleicht reicht das ja: Weil ich seit ein paar Jahren (überwiegend) wegen dieser Kacke an schweren Depressionen leide. Weil mich die Situation gestern maßlos überfordert hat. Weil ich seit gestern nicht weiß, wo vorne und hinten ist. Die Situation ist normal und ich soll mir keinen Kopf machen? Glaube mir bitte eine Sache: Die geschilderte Situation ist deutlich untertrieben um einigermaßen "anonym" bleiben zu können.


    Ich habe mir einfach erhofft, ein oder zwei nützliche Hinweise zu bekommen. Ein Anwalt wird die Situation sicher besser einschätzen können als viele hier. Aber in einer solchen Situation bist du einfach über alles froh, was dich auch nur 1mm weiter nach vorne bringt.


    Es ist nicht meine Absicht, hier Unruhe zu stiften.

  • Wenn er schreibt: Er fragt das, weil er davon Depressionen kriegt, ist das keine rechtliche Frage. Für sowas haben wir andere Threads.