Rechtliche Fragen

  • Ich bin ja nun wirklich niemand, der regelmäßig möglichst drakonische Strafen fordert, frage mich aber doch, wie man in so einem Fall unter der Höchststrafe bleiben kann.


    Es handelte sich ja offenbar um einen Indizienprozess. Nach meinem Verständnis wäre das zwar "verfahrenstechnisch" nicht sauber (entweder ist das Gericht von der Schuld überzeugt oder eben nicht, dann Freispruch) - aber ist es dennoch denkbar, dass verbliebene Restzweifel an der Schuld sich im Strafmaß niederschlagen? :grübel:

  • Ich bin kein Jurist - frage mich aber schon, warum 20-Jährige unter ein eigenes Recht fallen müssen und dann die Strafen bei maximal 15 Jahren Haft gedeckelt sind. (Die Idee hinter einem eigenen Jugendstrafrecht verstehe ich durchaus - denke ich. Nicht aber warum das für Volljährige und bei dem vorliegenden geplanten und besonders brutalen Ablauf einschlägig sein sollte/muss).

  • Ist mir auch schleierhaft.
    Und bei allem Willen und Verständnis für das Konzept der Resozialisierung hat die Gesellschaft auch die Pflicht, 'Menschen' für einen ernsthaften Zeitraum aus dem Verkehr zu ziehen, die bis zu einem gewissen Grad ihr Recht auf Teilnahme am öffentlichen Leben bewusst(!) verwirkt haben.


    Die Tat scheint ja geplant worden zu sein.
    Dann darf es dafür auch die maximalen Konsequenzen geben.

  • Selbiges gilt doch für Alkohol. Wenn wer fähig ist, sich die Lampe auszuschalten, dann sollte er auch fähig sein, die dafür normal geltende Strafe zu erhalten und nicht als vermindert schuldfähig zu gelten.

  • Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, kann im Erwachsenenstrafrecht eine Sicherungsverwahrung auch nach dem Ablauf der Strafe nach sich ziehen. Wie es sich beim Jugendstraftrecht weiss ich nicht. Wenn das ähnlich gehandhabt wird, kommen sie nicht einfach so frei.

  • Ich kann die Überlegung von musketeer komplett nachvollziehen und meine spontane Reaktion geht definitiv in dieselbe Richtung.


    Dann fällt mir ein, dass ich aus so einem Artikel letztlich viel zu wenig weiß, um das Strafmaß irgendwie beurteilen zu können. Um sich eine Meinung (die ich sowohl Nicht-Juristen als auch Juristen zugestehen würde) dazu zu bilden, müsste man sich den Fall eigentlich schon detaillierter angucken, gerade, wenn man die Frage stellt, ob der Fakt, dass es sich um einen Indizienprozess handelt, möglicherweise in's Strafmaß reinspielt.


    So also erste Reaktion würde ich natürlich sagen: "Verbrennen, die Arschlöcher." Auch ohne Ethik in's Spiel zu bringen, hält so eine klare, eindeutige Beurteilung regelmäßig nicht der Konfrontation mit den Details stand.

  • Zitat

    Es handelte sich ja offenbar um einen Indizienprozess. Nach meinem Verständnis wäre das zwar "verfahrenstechnisch" nicht sauber (entweder ist das Gericht von der Schuld überzeugt oder eben nicht, dann Freispruch) - aber ist es dennoch denkbar, dass verbliebene Restzweifel an der Schuld sich im Strafmaß niederschlagen? :grübel:


    Denkbar ist es, aber nicht zulässig.


    Ansonsten hat Exil Roter den richtigen Punkt getroffen : Wir alle wissen zuwenig über den Fall, um uns ein Urteil bilden zu können.

  • Folgende Situation: Es wird eine kostenlose, werbefreie App A für Android entwickelt, die Spielpläne und Tabellen einer Sportart (sagen wir einfach mal Unterwasserrugby) darstellen kann. Das ganze für alle Ligen (Kreisklasse bis Bundesliga) deutschlandweit. Diese App greift dazu auf eine Website zu, die diese Daten online gestellt hat und auch selbst eine App B anbietet, die ähnliches tut. Allerdings beinhaltet diese App B Werbung. Dürfen die Daten von App A verwendet werden oder handelt es sich hier um irgendeine Form von Urheberrechtsverletzungen? Man könnte ja argumentieren, dass erstens Anbieter von App B Hostingkosten hat und zweitens Einnahmen (durch die Werbung) verloren gehen, wenn von vielen Benutzern stattdessen App A verwendet wird. Andererseits stellt sich die Frage, ob Spielpläne und Ergebnisse (die auch auf anderen Websites zu finden sind, allerdings nicht so gebündelt) überhaupt von denen geschützt bzw. für sich beansprucht werden dürfen.
    Expertenmeinungen?

  • Ach herrje. Ich habe es ja fast befürchtet. Dann werde ich mal weiter schauen, welche anderen Lösungen sich finden lassen. Danke für die Einschätzung!

  • Als Laie kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Habe so einen Fall mal bei einer Arbeitskollegin mitbekommen, dort hat am Ende nur geholfen, dass ihr Partner ausgezogen ist.

  • Würde erstmal hin zum Leistungssachbearbeiter da. Auch da passieren Fehler. Muss ja nicht immer gleich Absicht sein. Das volle Gehalt darf gar nicht angerechnet werden. Evtl. einfach mal nachfragen bzw. Widerspruch einlegen. Oft klärt sich sowas dann im Widerspruchsverfahren recht zügig. Vielleicht ist aber nicht mal ein Widerspruch erforderlich. Dann wird der Bescheid geändert und fertig.

  • Generation Hartz 4..... :hüpfen:


    Kann nicht viel dazu beitragen, ich hoffe nur nicht, dass dich "das Amt" evtl. irgendwann in Regress nimmt; irgendwann...


    Edit: evtl. doch tricksen.....
    (aber die Lösung ist natürlich ein Job oder weitere Ausbildung auf Amtskosten)