Rechtliche Fragen

    • Offizieller Beitrag

    Zur zweiten Frage: Es ist sehr oft so, dass der Sachverständige nicht in das Objekt kann. Die meisten Schuldner sind nicht so kooperativ. Bei Teilungsversteigerungen nicht ganz so oft - aber das ändert ja an der Grundaussage nichts.
    Natürlich steht das dann entsprechend im Gutachten drin.


    Aber die bewerten das Haus so, wie es dem äußeren Anschein nach zu bewerten ist. Wenn es von innen nicht mit Marmorbad, goldenen Wasserhähnen und echtem Eicheparkett ausgestattet ist, dann macht das keinen Unterschied, ob er drin war oder nicht.
    Ergo würde ich dafür kein Fass aufmachen - das lohnt sich meiner Meinung nach nicht.

  • Also kann mein Neffe so weiter machen wie bisher und der Vermieter kann weiterhin meine Schwester und Mutter terrorisieren. Sehr geil.


    Wenn deine Schwester und Mutter nicht im Mietvertrag stehen, kann er sie nicht “terrorisieren“.

  • Hm. Ok, danke dir schon mal für die Info :)


    Nein, Marmorbäder sind nicht drin. Ich dachte da eher an Renovierungen etc, da das Haus an sich knapp 40 Jahre alt ist, das komplette Obergeschoss aber erst vor ca. 15 Jahren neu gemacht wurde.
    Leider ist es so dass die andere Partei (mein Bruder) in dieser Erbsache schon mehrfach unschön versucht hat mich zu übervorteilen. Zudem ist meine wirtschaftliche Lage leider nicht besonders rosig zur Zeit, heißt, wenn ich die Möglichkeit hätte dort irgendwie Einnahmen zu generieren, z.B. anteilige Miete für den Zeitraum den er dort wohnt einzufordern, wäre das für mich sehr hilfreich. Skrupel habe ich nach dem was bis jetzt von seiner Seite kam mittlerweile keine mehr.

  • ich würde ja einfach die immobilie selber in besitz nehmen wenn keiner zuhause ist.
    allen plunder von dem bruder rauswerfen und abfahren lassen, eigene sachen rein und neue schlösser einbauen.
    am besten noch einen giftigen, großen hund in den garten stellen!

  • Das wäre vermutlich in der Tat das Beste, nen Denkzettel verdient hätte er. Zumal ich bereit war ihm meinen Anteil für nen fairen Preis zu verkaufen und er es trotzdem noch mehrfach hinten rum versucht hat.
    Mir würde es auch schon reichen wenn ich ihn zwingen könnte die anteilige Miete für das laufende Jahr nachzuzahlen. Immerhin bewohnt er ein Haus mit ca 200m² ausgebauter Wohnfläche.
    Ich werde wohl doch einen Anwalt zu Rate ziehen bezüglich dieser Geschichte. 5000 EUR könnte ich nämlich sehr sehr gut gebrauchen, dann müsste ich zumindest nicht mehr jeden Euro dreimal umdrehen.

  • Oh ja, das wäre super, das würde mir schon eine Menge weiter helfen :) Ich bin mit der Materie total überfordert und möchte in dieser Sache nicht etwas auf blauen Dunst unternehmen.

  • Liebes weltbestes Lebensberatungsforum,


    wir sind im Begriff, ein Haus zu kaufen. Das Objekt wird vermakelt von der Sparkasse Hannover, dafür verlangt sie die (irrsinnigerweise) üblichen 5,95%. Wir haben eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben. Der Kaufvertrag ist mittlerweile aufgesetzt und soll am Freitag unterzeichnet werden. Soweit kein Problem.


    Der Makler allerdings hat sich aus meiner Sicht nicht in einer Art und Weise bemüht, die die üppige Courtage rechtfertigen würde. Konkret wurden in drei Fällen (nachweisbar durch Email) Rückfragen sachlich falsch beantwortet. Dabei handelt es sich in zwei Fällen um Informationen, die aus den entsprechenden Unterlagen zum Objekt zu erhalten waren (zB Grundbuch), und einmal um eine falsche Telefonnummer, um die ersucht worden war. Ich unterstelle keine schädliche Absicht. Persönlich denke ich aber, der Makler versucht sich in bester Beamtenmanier mit minimalem Einsatz zum Abschluss zu mogeln, ohne den Arsch hochnehmen zu müssen. Dieser Eindruck entstand auch während der persönlichen Treffen.


    Aus unserer Sicht hat der Makler also seine Pflichten uns gegenüber nicht vollumfänglich erfüllt. Daher die Frage: Gibt es unter diesen Umständen eine Möglichkeit, die Maklercourtage zu mindern?

  • Ich würde sagen PP.


    Versucht doch die hier geschilderte Schlechtarbeit einem leitenden Angestellten darzulegen, mit der Bitte, um wohlwollende Prüfung ob die Courtage nicht geringer ausfallen kann. Ich würde aber ggf. versuchen zu pokern und eben nicht unterschreiben, solange die mit ihrer Courtage nicht entgegen kommen.

  • Gerade derzeit kann das durchaus dazu führen, dass Interessent #2 die Bude bekommt, nur aus dem Grund, dass er nicht rumnervt.

  • Hat hier wer Ahnung zum Thema Aufhebungsvertrag und Sonderzahlung/Weihnachtsgeld?


    Im Manteltarifvertrag steht:


    Zitat

    Nach einer 6 monatigen ununterbrochenen Betriebs-/Unternehmenszugehörigkeit hat der Beschäftigte Anspruch auf so viel Zwölftel der tariflichen Sonderzuwendung, wie er im laufenden Kalenderjahr volle Kalendermonate im Betrieb/Unternehmen tätig war. Dies gilt auch bei Beendigung des Arbeitsverhätlnisses; wird das Arbeitsverhältnis rechtswirksam fristlos gekündigt oder hat der Arbeitnehmer es unberechtigt vorzeitig gelöst, besteht kein Anspruch auf eine Sonderzahlung.


    Fällt ein Aufhebungsvertrag unter fristlose Kündigung oder unter unberechtigt vorzeitig gelöst? Oder hätte man Anspruch auf Weihnachtsgeld (aktuell wären das ja 9 volle Kalendermonate)?


    Desweiteren ist im Manteltarifvertrag eine geringere Summe angegeben als tatsächlich jährlich gezahlt wird (komplettes 13. Gehalt). Falls nun Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, dann wohl aber nur auf die geringere im Vertrag festgelegte Summe oder? Der Rest wäre dann wohl nur freiwillig?

  • Gerade derzeit kann das durchaus dazu führen, dass Interessent #2 die Bude bekommt, nur aus dem Grund, dass er nicht rumnervt.


    Wir sind mit den Verkäufern ja einig. Es geht mir nur darum, dass mich das Verhältnis Courtage/Leistung mächtig anfetzt.


  • Ein Aufhebungsvertrag ist weder eine fristlose Kündigung noch eine "unberechtigte vorzeitige Auflösung". Die Ansprüche ergeben sich aus Arbeitsvertag, Tarifvertrag, Gesetz und Aufhebungsvertrag.

  • Gerade derzeit kann das durchaus dazu führen, dass Interessent #2 die Bude bekommt, nur aus dem Grund, dass er nicht rumnervt.


    Wir sprechen hier über Kauf und nicht Miete! Zudem hat bei Miete der derzeitige Mieter keinen wirklichen Einfluss auf den Nachmieter.


    Kann ja sein, dass es noch Interessenten gibt, die wollen aber vlt 10.000 weniger zahlen. Da würde ich als Verkäufer vlt doch auf denjenigen warten, der mir meinen Wunschpreis zahlt. Oder man einigt sich, dass die sich etwas an der Courtage beteiligen.

  • Klar, kann alles sein. Aber wie gesagt, das letzte Wort hat der derzeitige Eigentümer, da kann der Makler kommen mit wem er will.

  • Vorsichtig ! Wurde ein Maklerauftrag erteilt, darf der Eigentümer das Haus unter Umständen gar nicht mehr am Makler vorbei verkaufen und müsste dann ggfls. ne Vertragsstrafe zahlen.