Rechtliche Fragen

  • So wie ich das z.B. hier lese schon:


    https://www.bussgeldkatalog.org/rechts-ueberholen/


    Einzige Ausnahmen außerorts ... Beschleunigungsstreifen und Stau (wobei links 60 km/h fahren und rechts maximal 20km/h schneller sein darf).


    Neu für mich: Verzögerungsstreifen ist auch rechts überholen verboten. Macht ja auch Sinn ... dachte aber die breiten Streifen bei Auf- und Abfahrt geben an, dass es sich hierbei um Spuren handelt die getrennt zu betrachten sind.

  • Dann erstmal ein Herri oder was Anderes. Auf jeden Fall Gratulation dazu, dass es letztlich so glimpflich abgelaufen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von strunz ()

  • Mein Verfahren wegen Unfallflucht wurde gegen Auflage (Zahlung von 400 €) eingestellt.
    Puh, nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen.
    Insgesamt knapp 1700 € Kosten (Auflage und Sachschaden), aber keine Punkte und kein Fahrverbot.
    Außerdem kann ich mit meinem Sohn begleitetes Fahren machen, dass wäre mit Punkten auch nicht möglich gewesen.


    Wenn mir so etwas nochmal passieren sollte weiß ich, dass ich mein Hirn nicht ausschalten werde und wie ich zu reagieren habe.


    Zwei blaue Augen. 8) Glückwunsch zum glimpflichen Ausgang.

  • Also immer von ganz rechts einmal quer rüber nach ganz links ziehen und hinter dem Schleicher auf der Mittelspur wieder nach rechts rüber. Ob das im Sinne des Erfinders ist... :lookaround:


    Denke, dass der Erfinder Rechtsüberholen zu gefährlich findet, um da Ausnahmen für den idealen Autofahrer, als der sich ja jeder fühlt, zuzulassen.
    Ohne nachzugucken meine ich, dass der Schleicher auf der falschen Spur eine Ordnungswidrigkeit begeht; vielleicht irre ich mich, denn ich hab noch nie davon gehört, dass so einer ein Bußgeld zahlen musste.

  • Also immer von ganz rechts einmal quer rüber nach ganz links ziehen und hinter dem Schleicher auf der Mittelspur wieder nach rechts rüber. Ob das im Sinne des Erfinders ist... :lookaround:


    Denke, dass der Erfinder Rechtsüberholen zu gefährlich findet, um da Ausnahmen für den idealen Autofahrer, als der sich ja jeder fühlt, zuzulassen.
    Ohne nachzugucken meine ich, dass der Schleicher auf der falschen Spur eine Ordnungswidrigkeit begeht; vielleicht irre ich mich, denn ich hab noch nie davon gehört, dass so einer ein Bußgeld zahlen musste.

    Falls Zivilpolizei eine Weile hinter dem Schleicher herfährt UND sich bis zum Horizont auf den beiden rechten Spuren keine Fahrzeuge befinden (die der Schleicher überholen möchte) wird er rausgewunken und erhält ein Ticket wegen des Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot.

  • Solche Schleicher gehen mir ziemlich auf die Nerven. Ich erlebe es öfter, dass die teilweise langsamer sind als der fließende Verkehr auf der rechten Spur. Das merkt man doch!! Manchmal sind es irgenwelche Leute die sich lebhaft gestikuliernd mit ihrem Beifahrer unterhalten und ihr dabei ständig den Kopf zudrehen. Warum gucken die nicht nach vorne?? Ich bin mal 2 Jahre mit einem Kollegen gefahren, der das auch die ganze Zeit machte. Hat mich ganz nervös gemacht.

  • Hehe. Und ich mag die Beifahrer, die einen Fahrer ständig auf irgendwelche Dinge hinweisen, die nichts mit dem Verkehr zu tun haben: "Guck mal da ...".

  • :D


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  • Und ich mag besonders die Beifahrer, die mir ständig gute Ratschläge erteilen, wie man zu fahren hat. Zum Glück ist mir das (fast) noch nie passiert. Habe ich aber schon bei Bekannten und Verwandten erlebt. Unerträglich! Aber das ist deren Problem. Ich mische mich da nicht ein.

  • Ich nehme an du bekommst von deinem Hausarzt ein neues Rezept. Nicht benötigte Medikamente kann und soll man sogar natürlich bei Apotheken zur Entsorgung abgeben.

  • Zur Umtauschfrage heißt es auf DAZ-online (Homepage der Deutschen Apothekerzeitung):


    Zitat

    Können Patienten ihr vom Rückruf betroffenes Valsartan in ihrer Apotheke einfach „umtauschen“ oder ihr Geld zurückbekommen?
    Patienten, die ein nicht vom Rückruf betroffenes Präparat benötigen, brauchen in jedem Fall ein neues Rezept. Zum einen ist Valsartan ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das Apotheken nur auf ärztliche Verschreibung aushändigen dürfen. Zum anderen erfolgte der Rückruf nur auf Ebene der Apotheken und des Großhandels, daher besteht für Patienten kein Anspruch auf einen kostenfreien Ersatz.


    Wird erneut eine Rezeptgebühr fällig?
    Grundsätzlich wird für nicht von der Zuzahlung befreite Versicherte wieder eine Zuzahlung fällig. Die Apotheken müssen diese Zuzahlung in voller Höhe an die jeweilige Krankenkasse weiterleiten. Allerdings haben bereits Kassen angekündigt, dass sie ihren Versicherten die Zuzahlung erstatten. Die AMK empfiehlt betroffenen Versicherten, bei ihrer Kasse anzufragen.

    Von hier: https://www.deutsche-apotheker…-valsartan-verunreinigung

  • Geld zurück ist ja die eine Frage, da will ich Dir gar nicht widersprechen. Aber dem Umtausch auf das alte Rezepte können doch durchaus arzneimittel-/apothekenrechtliche Verbote entgegenstehen - so auf den ersten Blick § 4 Abs. 3 AMVV:

    Zitat

    Die wiederholte Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels auf dieselbe Verschreibung über die verschriebene Menge hinaus ist unzulässig.

    Natürlich liegt jedenfalls dann ein Sonderfall vor, wenn die ungeöffnete Originalpackung mit noch allen Tabletten zurückgegeben wird; dann erhält der Käufer ja netto keine größere Menge. Abgegeben wird aber eben doch eine größere Menge, sodass ich vermute, dass auch dann tatsächlich ein Umtausch ohne neues Rezept nicht möglich ist. Und gegen die Abgabe von aus Fertigarzneimitteln entnommenen Teilmengen ohne Rezept und außerhalb des sogenannten patientenindividuellen Stellens oder Verblisterns auf Einzelanforderung spricht schon, dass dann die enthaltene Menge nicht mehr mit der auf der Packungskennzeichnung genannten übereinstimmt und die Verpackung Teil der Zulassung ist.

  • Das Problem liegt doch in erster Linie bei den Kostenträgern. Von den Zuzahlungen mal abgesehen, tragen die dich die Hauptkosten und müssen/werden das mit dem Hersteller klären.