Rechtliche Fragen

  • Wie wunderbar, dass der Siebenjährige deinen Sohn retten konnte! Vermutlich läuft es dir noch heute eiskalt den Rücken herunter, wenn du an dieses Vorkommnis denkst. Ich hoffe, dass deine Frau dir dein Verhalten verzeihen konnte und eure Ehe nicht daran zerbrochen ist, als deine Frau davon erfuhr.

  • Mal abgesehen von den Gefahren für Kleinkinder macht ein Teich viel zu viel Arbeit, und wenn du Pech hast, quaken dir noch Frösche die Ohren voll.

  • Wie wunderbar, dass der Siebenjährige deinen Sohn retten konnte! Vermutlich läuft es dir noch heute eiskalt den Rücken herunter, wenn du an dieses Vorkommnis denkst. Ich hoffe, dass deine Frau dir dein Verhalten verzeihen konnte und eure Ehe nicht daran zerbrochen ist, als deine Frau davon erfuhr.

    Danke Hirschi! Unsere Ehe ist an anderen Sachen zerbrochen. Die 7 jährige Retterin war ein reaktionsschnelles mutiges Mädchen. Um meinen Sohn habe ich auch heute noch, wo er schon dreißig Jahre ist, manchmal Angst.

    Er riskiert mehr als ich. Es ist sehr schwer Kinder immer im Auge zu behalten und ihnen trotzdem Freiheiten zu gönnen.

    Da kann schon mal was passieren.

  • Man kann seine Kinder nicht schützen. Zumindest nicht, ohne sie anzuleinen. Man kann sie höchstens so gut wie möglich vorbereiten.

  • Ja. Als Kinder. Und soweit wir die Erwachsenen sind. Ein Verhältnis, welches sich fließend verändert. Den 30-jährigen Sohn kann man nicht mehr schützen. Man kann dann nur hoffen, dass man ihn - sogut man kann - vorbereitet hat. Genauso kann man sein 6-jähriges Kind nur noch bedingt schützen, denn es ist in einer Lebenswelt unterwegs, die man nicht mehr kontrollieren kann.


    Unsere Jüngsten wurde im Kindergarten ein Finger abgetrennt. (Konnte wieder angenäht werden, aber die traumatische Erfahrung ist bei Ihr durchaus weiter präsent.) Natürlich hätten wir sie davor schützen können. Indem wir sie eingesperrt hätten.

  • Ist ja noch nicht rechtskräftig.


    Tja, so ist das doch immer bei Aussage gegen Aussage.


    Am Ende entscheidet der Richter.

  • Die Richterin. Sind in der Mehrheit, zumindest hier. Ganz ohne Quote.


    Edit : Sehe grad, Hedemann ist auch online. Der kann das ja viel besser erklären. Dann lösch ich mein Zeug besser, Strafrecht ist zu lang her.

    Einmal editiert, zuletzt von 4no1 ()

  • Hedemann meldet sich ja leider kaum noch zu Wort.


    Aber ich denke er widmet sich aktuell wichtigeren Themen und das ist auch gut so.:daumen:

  • Wieso kann jemand wegen Beleidigung verurteilt werden, wenn nicht mal mehr klar nachzuvollziehen ist, was er gesagt haben soll?

    Link zu einer HAZ-Meldung über Tim Wiese

    Als Laie würde ich sagen, weil es unbestritten ist, dass eine Beleidigung in irgendeiner Art und Weise gefallen ist. Vielleicht hat der Rentner ja behauptet, er wäre als alter Sack beleidigt worden, Tim Wiese gab zu, ihn als müden Sack bezeichnet zu haben, so dass zwar im genauen Wortlaut Uneinigkeit herrscht, nicht aber in der Tatsache, dass der Rentner als Sack beschimpft wurde. Ist nur eine Theorie, der Artikel gibt ja leider nicht mehr her.


    Mal eine andere Frage, und zwar zu den Tagessätzen: Wird da eigentlich nur das aktuelle Einkommen herangezogen oder auch das Vermögen? Wenn ich bspw. hundert Millionen Euro auf dem Konto habe, aber nicht mehr arbeiten gehe, habe ich, zumal bei der aktuellen Zinslage, kein Einkommen. Ich kann mir nun aber schwer vorstellen, dass ich irgendeinen Mindestsatz aufgebrummt bekomme.

  • Jepp, so würde ich (als Normalmensch) es auch sehen. Der auf den Lieferbeginn folgende Monat ist Nov. 18 - der 12. Monat wäre dann Okt. 19 und ablaufen tut der am 31.10.19

    Gibt es jemanden vom Fach hier, der das eventuell anders sieht?

  • Jepp, so würde ich (als Normalmensch) es auch sehen. Der auf den Lieferbeginn folgende Monat ist Nov. 18 - der 12. Monat wäre dann Okt. 19 und ablaufen tut der am 31.10.19

    Gibt es jemanden vom Fach hier, der das eventuell anders sieht?

    Nein, ist richtig.


    Bin Hobby-Jurist.

  • Gehört vielleicht auch in den Nebenkosten-Thread, ggf. einfach verschieben.


    Satte Nachzahlung bei den Betriebskosten für 2018, 250 Tacken. Auffällig waren insbesondere die um mehr als das dreifache gestiegenen Versicherungskosten (Haftpflicht und Gebäude). Der Anstieg ist fast allein auf den deutlich erhöhten Gebäudeversicherungsanteil zurückzuführen.


    Auf Rückfrage an den Vermieter hat er eine Selbstbeteiligung angeführt. Ende 2017 gab es einen Wasserschaden (Dach) mit nachfolgenden mehrwöchigen Trocknungsarbeiten (genau während meiner Abschlussarbeit, unerträgliches Geräusch, weshalb ich für zwei Wochen auch meine Wohnung komplett verließ).

    Hatte mir schon gedacht, dass der Anstieg auf den damaligen Versicherungsschaden zurückzuführen ist. Hat mir der Vermieter ja nun quasi bestätigt.


    Kann man solche Selbstbeteiligung nach Gebäudeschaden einfach so umlegen? Stelle mir gerade vor, das Haus fackelt ab (während zum Glück niemand daheim ist) und dann kommt später solche Abrechnung mit umgelegter Selbstbeteiligung.

    Doppelt gefickt, erst die Butze mehrere Wochen kaum bewohnbar aufgrund dauerhafter Lärmbelästigung durch die Trocknergeräte und nun durch die saftige Nachzahlung.


    Danke schonmal für eine Antwort.

  • Eine Selbstbeteiligung im Schadensfall kann man natürlich nicht umlegen. Aber Versicherungen erhöhen gerne nach Schadensfällen den Versicherungsbeitrag. Eventuell hat der Vermieter / Hausverwaltung auch die Police auf ohne Selbstbeteiligung umgestellt. Auch dies würde zu Erhöhungen führen und müsstest du wohl tragen.