Ich brauche bitte euer Schwarmwissen:
Ich frage für einen Freund:
nach einer - seiner Meinung nach- unbegründeten Kündigung ohne Sachgrund 3 Monate vor dem eigentlichen Ende des befristeten Arbeitsvertrages hat der Deliquent Kündigungsschutzklage eingereicht. Er hat aber nicht auf Wiedereinstellung geklagt, sondern nur auf das Gehalt bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt bis 31.11.2019.
Jetzt hat sich 1 Woche vor dem Gütetermin sein ehemaliger Arbeitgeber per Telefon gemeldet und ihm ein Angebot gemacht: 1 Monatsgehalt als Abfindung (nach 1,8 Jahren Arbeit.)
Nun hat er aber im September selbst ein eigenes schon erfolgreiches Unternehmen gegründet. Dies ist auch der Agentur für Arbeit bekannt und wird durch einen Gründungszuschuss gefördert. Natürlich hat er selbst auch alte Kunden des AG kontaktiert und versucht diese für sein neues Unternehmen zu gewinnen; meistens erfolgreich. Das hat der Arbeitgeber natürlich gemerkt und "droht" ihm ihn zu verklagen. Im Arbeitsvertrag steht eine Wettbewerbsklausel nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeblich nicht.
Bei dem Anruf hat sein ehemaliger AG angekündigt, dass er ihn -wenn er das Angebot nicht annehmen bis Ende November "weiter beschäftigen" wird. (oh...eine Nötigung ?)
Muss er dann sein jetziges Unternehmen schließen; kann er es bis zum finalem Schluss zum 31.11. weiterlaufen lassen und auch Angebote bearbeiten oder war das "Abfindungsangebot" nur eine Platzpatrone zum erschrecken ?
Das Gewerbe in dem sich der AN und AG bewegen ist dasselbe/das gleiche.
Ich meine, der hat das Angebot gemacht, weil der AG das Bruttogehalt des Freundes als Streitwert prozentual anteilig an den Anwalt zahlen muss; egal ob der AG gewinnt oder verliert.
Meiner Meinung nach muss der AG noch 3 Monate das Gehalt bezahlen.
Achso und fireraven: Alles Gute zum neuen Job; auch wenn der Bär noch nicht erlegt ist; ziehe ihm das Fell runter.