Rechtliche Fragen

  • Trotz Corona und allem drum und dran haben wir ein Haus gefunden, welches wir gerne kaufen wollen (wird aktuell vom Bauträger gebaut).


    Das sind für uns erst einmal eine gute Nachrichten, da wir schon sehr lange nach einem Haus suchen. Mit Corona gibt es aber für uns ein Problem, wie mit evtl. Verzögerungen auf dem Bau umgegangen wird. Im aktuellen Kaufvertragsentwurf wurde eine Klausel eingesetzt, dass das Fertigstellungsdatum nur noch voraussichtlich ist und nicht mehr geplant. Zudem behält sich der Verkäufer nun ein Recht zur Bauzeitverlängerung vor (je nachdem wie es mit Ausfällen rund um Corona oder einer möglichen Ausgangssperre nötig wäre). Mit der Konsequenz, dass wir keine Ansprüche auf Grund von Verzögerungen im Zusammenhang mit Corona gegen den Verkäufer erheben können.


    Nun läuft die Planung der Finanzierung ebenfalls und eine längere Zeit ohne Bereitstellungzinsen ist im Sollzins teurer oder es fallen Bereitstellungszinsen für uns im Fall der Fälle an. Gibt es irgendeine Chance, dass sich der Verkäufer daran beteiligen muss oder ist man rein auf den Good-Will vom Verkäufer angewiesen?


    Denn ansonsten würden wir von einer Unterzeichnung erst einmal absehen (auch wenn es das Traumhaus ist), da uns das Risiko mit mehreren Monaten Bereitstellungszinsen sehr hoch ist und das Konto neben der aktuell laufenden Miete auf sehr stark belasten wird.


    Meine Vermutung ist ja, dass versucht wird das komplette Risiko über Verzögerungen uns aufzubürden. Im Moment kann ich aber überhaupt nicht abschätzen, ob es zu keinen Verzögerungen kommt oder ob das Haus sechs Monate später fertig wird.


    Vielleicht kann ja jemand seine Abschätzung abgeben. Vielen Dank auf jeden Fall.

  • Grob - du hast grundsätzlich zu eng geplant!

    Konkrekt - es wird in einem halben Jahr/ nächstes aufgrund der allgemeinen Finanzverwerfungen eh günstiger für dich.


    Halt still, sitz das aus, werde nicht panisch.

    Es besteht eher die Chance, das sowohl deine Finanzierung, als auch die Immobilie ansich einiges günstiger wird.

  • Chance vielleicht, aber keine Sicherheit. Die Finanzierung wird eher nicht günstiger und ist eh schon günstig.


    Die Frage ist eher, was du erwartest. Ist der Handwerksbetrieb lahm gelegt, ist es nunmal so. Denke das Risiko besteht jetzt überall und jedes Unternehmen wird versuchen dies zu verhindern.

    Rechne dir mal aus, was es kosten würde, wenn es ein halbes Jahe länger dauert, so viel ist das nicht...

    Fraglich ist was mit der bisherigen Wohnung ist, die muss ja wohl gekündigt werden.


    Wieviel Monate sind denn Zinsfrei? Beim Neubau bieten dir Banken eigentlich 12 Monate.

  • Danke für die Antworten! Das hilft sehr weiter alles einzuordnen.


    Viel günstigere Zinsen erwarte ich aktuell nicht. Wir sind mit 30 Jahren Zinsbindung (in der die Darlehenssumme dann komplett getilgt wird) und möglichen Sondertilgungen aktuell bei 1,15 - 1,20 % effektivem Jahreszins. Das ist mit Blick auf die letzten Jahren schon verdammt wenig und nur mit einer geringeren Zinsbindung geht es runter bis 0,4 oder 0,5 %. Das ist uns aber bei der hohen Darlehenssumme zu unsicher/risikoreich.


    Zinsfreie Zeit sind im konkreten Angebot 6 Monate. Vor Mitte April wird der Vertrag hierfür aber sicherlich nicht unterschrieben und gibt uns daher mindestens Zeit bis Mitte Oktober ggf. etwas länger. Das wäre im Normalfall mit einer geplanten Fertigstellung Ende August auch eher unkritisch. Hier werden wir definitiv ausrechnen was uns Bereitstellungzinsenkosten und ob eine längere Zinsfreie Zeit möglich ist bzw. wie teuer es wird.


    Zur Kündigung der Wohnung haben wir im Vertragsentwurf festgehalten, dass der Bauträger drei Monate vor Fertigstellung ein verbindliches Datum nennt. Und wenn dieses nicht klappt auch für Doppelzahlungen oder andere Kosten aufkommen muss.

    Wir werden den Rat von Mustermann befolgen und erst einmal abwarten und versuchen den geplanten Notartermin nach hinten zu schieben. Dann lässt sich vielleicht besser absehen, wie stark Corona wirklich einschlägt.

  • Frage bzgl. Corona:


    Unsere Krippe hat natürlich geschlossen. Der Betrag für März wird nicht erstattet, da es "hörere Gewalt" sei.


    Laut Träger (e.V.) sollen wir April zahlen, damit man liquide ist, da Gehälter ja weiterlaufen, was ja auch Sinn macht, da aktuell noch nicht geklärt ist, wer das alles zahlt.


    Frage: muss ich dem Träger irgendwas mitteilen a la: "wir zahlen nur unter Vorbehalt etc.)" damit ich später möglicherweise Anspruch auf Erstattung habe? Oder brauche ich das nicht?


    Danke vorab!

  • Die HAZ schreibt doch heute, dass der April generell beitragsfrei sein soll. Gilt das nicht auch für euch?

  • Die HAZ schreibt doch heute, dass der April generell beitragsfrei sein soll. Gilt das nicht auch für euch?

    Das bezieht sich wohl auf öffentliche Einrichtungen, wenn ich das richtig sehe.

  • Ja, das meine ich ja auch. Wir zahlen, geht ja auch später um die weitere Betreuung unserer Tochter.


    Nur wir möchten natürlich die Kosten ersetzt bekommen, wenn unser Träger die ersetzt bekommt. Darum die Frage.

  • Und noch eine Frage an die Juristen - Betrifft Tickets für verlegte Veranstaltungen

    Wenn man sich durchs Web klickt herrscht dort (in den letzten Jahren) die recht einhellige Meinung (Rechtsauffassung), daß man bei einer Veranstaltung, welche von einem fest stehenden Termin auf einen anderen fest stehenden Termin verlegt wird zu welchem man aber nicht kann, daß man dann einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises hätte.

    Wie man aber aktuell im Web liest, verweigert Eventim derzeit diese Erstattung. Wie ist denn nun die wirkliche Rechtslage?

  • Ob Eventim für die Insolvenz eines Veranstalters haften muß ist ein anderer Schuh.

    Eventim hat bisher auch für "ganz normal ausgefallene" Veranstaltungen nur geschrieben "wir versuchen, das Geld vom Veranstalter zu bekommen" und dann bekam man es irgendwann von Eventim. Das könnte ich ja nachvollziehen.


    Derzeit lehnen sie es aber generell ab, also auch bei Veranstaltern, wo keine Insolvenz droht. Und das ist nach Deiner Auffassung definitiv illegal, oder habe ich Dich falsch interpretiert?

  • wie kommt man denn möglichst schnell an die offizielle Insolvenznummer vom Gericht, zur möglichst schnellen Beantragung von Insolvenzgeld?

    Insolvenz wurde wohl vor 2 Tagen eingereicht.

  • danke für den link, da ist die Insolvenz noch nicht als Bekanntmachung zu finden. Vermutlich bin ich zu schnell, ich wollte nur einer Angehörigen helfen.