Rechtliche Fragen

  • Das wird alles noch sehr spannend. Es werden dann sicherlich Gutscheine der Veranstalter, man bekommt also keine "recht beliebig einsetzbaren" Eventimgutscheine. Und wenn der Veranstalter nicht gerade Hannover Concerts oder Hannover 96 heißt (die ja für die meisten von uns reichlich Auswahl hätten) ist es recht wahrscheinlich, daß man bis Ende 2021 garkeine interessanten Veranstaltungen bei diesem Veranstalter findet. Hingegen ist es recht wahrscheinlich, daß der eine oder andere Veranstalter bis Ende 2021 insolvent wird. Es wäre auf jeden Fall somit keine verbraucherfreundliche Lösung.

  • Während die meisten seriöseren Veranstalter bereits auf Alternativtermine in den Herbst oder ins Frühjahr 2021 verschoben haben gibt es leider einzelne, die verlegt haben und der "Alternativtermin noch gesucht wird". So müssen sie anscheinend erstmal nichts erstatten und können von den vor Ewigkeiten kassierten Ticketeinnahmen ihre laufenden Kosten decken. Nachdem das Gesetz dann durch ist, geben die dann Gutscheine aus und Ende 2021 geht es dann in die Insolvenz.

  • VG Hannover stoppt Versammlungsverbot

    Zitat

    Die Corona-Verordnung enthalte zwar in § 2 durch die Beschränkung von Zusammenkünften von Personen faktisch ein Versammlungsverbot. Ein solch generelles Versammlungsverbot, das keine Ausnahmen zulasse, sei aber nicht mit der in Art. 8 GG gewährleisteten Versammlungsfreiheit vereinbar.

    Wenn das Versammlungsverbot durch das Nichtvorsehen von Ausnahmen verfassungswidrig ist, müsste es dann nicht generell hinfällig sein (und eben nicht nur in dem Fall, anhand dessen jetzt entschieden wurde)? Ich meine mich zu erinnern, dass es damals mit dem Rauchverbot ähnlich war: Das war nach meiner Erinnerung verfassungswidrig, weil es keine Ausnahmen für die Lokale vorsah, denen aufgrund baulicher Gegebenheiten die Einrichtung eines abgetrennten Raucherraums nicht zuzumuten war. Damit war es aber nicht nur für diese Lokale hinfällig, sondern für alle. Oder habe ich das falsch im Gedächtnis?

    Ich ziehe das noch mal hier rüber. Kann mir jemand sagen, ob ich bei dem Rauchverbot was falsch verstanden oder falsch in Erinnerung habe oder warum der Fall ansonsten nicht analog zu verstehen ist? :grübel:

  • Meines Wissens kann das VG Hannover als "einfaches" Verwaltungsgericht zwar im konkreten Verfahren zum Schluss kommen, dass eine im Rang unter formellen Gesetzen stehende Norm, wie es z.B. eine Rechtsverordnung ist, nicht mit der Verfassung vereinbar ist und diese dann, salopp gesagt, bei der Entscheidungsfindung ignorieren (sogenannte inzidente Normenkontrolle). Das VG kann aber nicht allgemein, also über den konkreten Fall hinaus, feststellen, dass eine Rechtsnorm wegen Verfassungswidrigkeit ungültig ist. Das kann in Niedersachsen bei im Rang unter formellen Landesgesetzen stehenden Normen (wie z.B. die fragliche Rechtsverordnung)) nur das OVG (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 75 NJG). Die Verfassungswidrigkeit formeller Gesetze kann nur das BVerfG feststellen und sie dann verwerfen (Art. 100 Abs. 1 GG). Ich nehme an, dass dies beim Nichtraucherschutzgesetz der Fall war.

  • Moin in die Runde, ich hab mal eine Frage an die juristisch bewanderten User.


    Vor über zwei Monaten hab ich für das letzte Spieltagswochenende das Hotel in Hannover, leider ohne Stornomöglichkeit, gebucht und meine Kreditkarte wurde auch sofort mit dem Betrag belastet. Ich hatte mich riesig darauf gefreut, endlich wieder 96, endlich wieder die schönste Stadt der Welt. Aus den bekannten Gründen wird das ja nun nichts werden.
    Storniere ich von mir aus, bleibe ich auf den Kosten sitzen. Da die Hotels in Deutschland keine touristischen Übernachtungen anbieten dürfen, habe ich keine Möglichkeit, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen. Muss mir das Geld nun zurückgezahlt werden oder bleibe ich auf den Kosten sitzen? Tritt hier vielleicht „nachträgliche Unmöglichkeit“ mit § 275 BGB ein.

    Ich weiss, das Hotel ist schuldlos an der Situation. Ich aber genauso. Einen Gutschein würde ich ja auch noch akzeptieren. Ich hab leider nur die lapidare Antwort bekommen, dass es kein Geld gibt.


    Blöd ist vor allem, dass ich bis zum Sommer mehrere Hotelbuchungen in Deutschland getätigt habe. Wenn ich da überall auf die Kohle verzichten müsste, wird das ein teurer Frühsommer.

  • Die touristischen Übernachtungen sind bisher nur bis Anfang Mai in der Region Hannover verboten.

    Sollte diese Verfügung verlängert werden, muss das Hotel kostenfrei stornieren, da sie ihre Leistung nicht anbieten können.

  • Dazu kommt halt noch, dass der Grund deiner Reise entfällt. Frag mich nicht, in welcher Regelung das niedergeschrieben ist, aber das sollte nochmal ein Pluspunkt für dich sein.

  • Dazu kommt halt noch, dass der Grund deiner Reise entfällt. Frag mich nicht, in welcher Regelung das niedergeschrieben ist, aber das sollte nochmal ein Pluspunkt für dich sein.

    Das ist nicht richtig. Was kann denn das Hotel dafür, dass eine Veranstaltung abgesagt wurde?

    Außnahme: Der Grund wurde im Beherbergungsvertrag festgehalten. Aber dies ist noch nicht mal bei 96% der Messebuchungen der Fall.


    Da du eine Non-Refundable Rate gebucht hast, kannst du nur hoffen, dass die Allgemeinverfügung verlängert wird oder dem Hotel vorschlagen, dass du einmalig umbuchen darfst. Wird mittlerweile aber schwierig, da die Hotels jeden Cent sammeln müssen.

  • Vielen Dank für eure Hilfe.


    Dass das entfallene Spiel nicht zählt, war mir schon klar, wurde schliesslich unabhängig voneinander geordert bzw. das Spiel noch gar nicht. Und gebucht hab ich über booking.com. Die halten sich aber raus, da ich den Rest nach der Vermittlung auch direkt mit dem Hotel gemacht habe.

    Ich würde den Gutschein schon akzeptieren, da ich in Zukunft ja wieder nach Hannover möchte und mit dem Hotel eigentlich zufrieden war. Bei dieser Lösung hätten auch beide Partner was von. Gut der Tipp von tM, den Gutschein als Leistung ausstellen zu lassen.


    Ich werde jetzt also erstmal abwarten, bis die nach dem 06.05. gültigen Bestimmungen bekannt sind. Nochmals Danke.


    Gesund bleiben!

  • Hallo Capaccio,

    wir hatten Ende März ein Hotel in Bielefeld gebucht, auch über Booking.com. Als klar war, dass wir die Reise wg. Corona nicht antreten können, habe ich im Hotel angerufen und um Verschiebung des Hotelaufenthaltes auf einen späteren Zeitpunkt gebeten. Das Hotel meinte, wir müssten uns an Booking.com wenden, da wir da gebucht hätten. Über Booking.com haben wir unsere Anfrage schriftlich an das Hotel gestellt. Die Antwort des Hotels:


    XXX Hotel Bielefeld Sehr geehrter Herr Flummi, vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider können wir Ihre Buchung nicht abändern oder stornieren. Sie haben eine nicht stornierbare Rate in unserem Haus gebucht. Gerne können Sie Ihr Zimmer für den von Ihnen gebuchten Zeitraum, dennoch in Anspruch nehmen. Die Reservierung wird weiterhin aufrecht erhalten. Wir wünschen Ihnen einen schönen Abend.

    Mit freundlichen Grüßen


    Daraufhin haben wir wieder im Hotel angerufen und ein freundlicher Mitarbeiter sagte uns eine Gutschrift zur späteren Verwendung zu. Aber wir sollten uns wieder über Booking.com an das Hotel wenden:


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auf Grund der verschärften Sicherheitsmaßnahmen um das Corona-Virus hat die Bundesregierung nun Hotelbuchungen für Touristen untersagt. Außerdem sind Sozialkontakte einzuschränken. Aus diesen Gründen werden wir heute, d nicht antreten.

    Laut telefonischer Auskunft des XXX Hotels, Herrn XYZ, erstellen Sie uns bitte eine entsprechende Gutschrift zur späteren Einlösung.

    Vielen Dank.

    Mit freundlichem Gruß

    Flummi


    Daraufhin kam folgende Antwort des Hotels:

    XXX Hotel Bielefeld Sehr geehrter Herr Flummi,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihnen eine Gutschrift erstellt. Diese können Sie zu einem späteren Zeitpunkt bis Ende 2020 bei uns einlösen.

    Mit freundlichen Grüßen Ihr Team vom XXX Hotel Bielefeld


    Mein Fazit für Hotelbuchungen in Deutschland ist, dass ich nicht mehr über Portale buchen werde. Entweder über ein Reisebüro oder direkt beim Hotel. Diese Eierei über Booking.com ist sehr nervig.


    Fun fact am Rande: nachdem wir die Bestätigung des Hotels über die Gutschrift bekamen hat uns Booking.com auch noch den Übernachtungspreis erstattet.

  • Danke für diese ausführliche Schilderung, Flummi. Sehr aufschlussreich, so hab ich einen Anhaltspunkt für die weitere Vorgehensweise.

  • Generell sollte man direkt übers Hotel buchen. Meist sind die Hotels dann weitaus kulanter etc. Bei booking.com Buchungen müssen Hotels immer teils horende Provisionen abtreten.

  • @ Flummi


    Das Hotel hätte auch problemlos das Zimmer von sich aus stornieren können, auch wenn es über Booking gelaufen ist. Da wären aufgrund der derzeitigen Situation auch keine weiteren Kosten für das Hotel entstanden.

    Stornierungen von booking Buchungen müssen auch über booking an das Hotel laufen. Damit die Reservierung auch von booking gecancelt wird. Sonst kommt schön am Ende des Monats die Kommissionsrechung.

  • Ich denke, gemeint ist, dass auch das Hotel die Stornierung der Buchung einleiten kann. Das war bei mir so. Ich hatte ohne Stornomöglichkeit gebucht, habe Booking dann zweimal angeschrieben. Auf die erste Nachricht kam nach mehreren Tagen keine Reaktion (die innerhalb 24 Stunden zugesagt war), beim zweiten Mal war ich immer noch höflich, aber deutlich angepisster im Tonfall.


    Diese Nachricht hat Booking dann offenbar gar nicht selbst bearbeitet, sondern unkommentiert direkt ans Hotel weitergeleitet (das war mir etwas unangenehm, denn mein Ärger richtete sich gegen Booking, nicht das Hotel, mit dem ich bis dato gar keinen Kontakt hatte). Von Seiten des Hotels hat man sich anschließend jedenfalls sehr zügig bei mir gemeldet, sich für die Verzögerung entschuldigt und über Booking eine kostenfreie Stornierung vorgenommen, die ich nur noch bestätigen musste.


    Was mich halt sehr geärgert hat war, dass Booking trotz der eindeutigen Lage (touristische Hotelübernachtungen untersagt, dadurch Unmöglichkeit der Leistungserbringung) nicht von sich aus alle entsprechenden Buchungen auf "kostenfrei stornierbar" umgestellt hat und ich überhaupt über ein paar Mausklicks hinaus tätig werden musste.

  • Was mich halt sehr geärgert hat war, dass Booking trotz der eindeutigen Lage (touristische Hotelübernachtungen untersagt, dadurch Unmöglichkeit der Leistungserbringung) nicht von sich aus alle entsprechenden Buchungen auf "kostenfrei stornierbar" umgestellt hat und ich überhaupt über ein paar Mausklicks hinaus tätig werden musste.

    Da booking Vermittler ist, dürften sie von sich aus gar nicht kostenfrei stornieren, bzw. sich über die Bedingungen des Hotels hinwegsetzen. Das hat nicht nur booking sondern auch die andere Portale übrigens mehrfach gemacht, da gibt es auch schon Überlegungen die Portale zu verklagen.
    In einigen Fällen (muss man bei der Buchung drauf achten, bei booking heißen die Raten "basic") ist booking nicht mehr Vermittler sondern Veranstalter, da muss die Abwicklung über booking laufen.