Ich vermute, dass der "Tandembeifahrer" durch das Treten in die Pedalen ebenfalls als Fahrzeugführer gilt.
Auf die Schnelle dazu gefunden (Google-Leseprobe aus Müller, Straßenverkehrsrecht, Band III, 1973):
ZitatFührer eines Fahrradtandems ist regelmäßig nicht nur derjenige, der die Lenkstange führt, sondern auch der tretende Mitfahrer, weil er sich an der Fortbewegung des Fahrzeugs wesentlich beteiligt, es sei denn, er hat auf die Führung des Fahrzeugs keinen oder nur unwesentlichen Einfluß.
Also Füße hoch, gomf!