Wenn es dort keinen Festnetzanschluss gibt, kann der Telefonanschluss unter Vorlage der Bescheinigung des Heimes außerordentlich gekündigt werden. Ich weiß aber nicht, ob das gesetzlich so vorgegeben oder Entgegenkommen der Anbieter ist.
Die Tochter kann das alles tun, sofern es von der Vorsorgevollmacht umfasst ist. Es kommt also darauf an, was dort drin steht. Wenn das keine Vollmacht ist, die sich nur auf die Gesundheit und Behandlung beschränkt, dürfte das aber üblicherweise dabei sein.