Rechtliche Fragen

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es dort keinen Festnetzanschluss gibt, kann der Telefonanschluss unter Vorlage der Bescheinigung des Heimes außerordentlich gekündigt werden. Ich weiß aber nicht, ob das gesetzlich so vorgegeben oder Entgegenkommen der Anbieter ist.


    Die Tochter kann das alles tun, sofern es von der Vorsorgevollmacht umfasst ist. Es kommt also darauf an, was dort drin steht. Wenn das keine Vollmacht ist, die sich nur auf die Gesundheit und Behandlung beschränkt, dürfte das aber üblicherweise dabei sein.

  • Vielen Dank für deine Antwort!
    Die Mutter nutzt im Heim den dortigen Festnetzanschluss, die Kosten hierfür sind aber lt. meiner Freundin über die Kosten für den Heimplatz abgedeckt.
    Da kann sie sich aber erkundigen.

  • Vielen Dank, ihr Lieben! :herz:


    Sie hat sich bisher nicht darum gekümmert und ich habe sie heute ein bisschen angestachelt. Ist ja schließlich das Geld ihrer Mutter.

  • Ich kann meinen Vorrednern nur recht geben.


    Ist die Vorsorgevollmacht umfassend genug ausgefüllt, darf die Tochter fast alles.


    Wir haben das gleiche auch gerade akut. Meine Frau darf mit ihrer Vollmacht nahezu alles. Das einzige wo wir bis jetzt an eine Grenze gestoßen sind ist die Auflösung des Sparkontos. Das dürfen wir nicht, aber jeden Monat bis zu 2000€ umbuchen aufs Girokonto, damit das Heim bezahlt werden kann.


    Hirschi ich weiß nicht wie die Mutter deiner Freundin finanziell bestellt ist. Aber als Tipp, wenn sie nicht im Geld schwimmt: Rechtzeitig Antrag beim Sozialamt stellen, damit die Übernahme der Heimkosten geregelt ist. Wir haben jetzt noch ca. 6-7 Monate Luft, aber der Antrag läuft schon.

  • Ich kann Ähnliches bestätigen wie meine Vorredner.

    Und falls der Antrag auf "Hilfe zur Pflege" gestellt werden muss, bzw., es absehbar ist, dass es geschehen muss, früh genug damit anzufangen, alle geforderten Unterlagen anzufordern und zusammenzustellen.

  • Wobei viele Anbieter das auch akzeptieren, wenn keine Vorsorge Vollmacht vorliegt. Ist aber dann wie gesagt guter Willen desjenigen.

  • Wenn der Vertrag bereits seit 2 Jahren besteht, kann dank EECC sowieso monatlich gekündigt werden, dann braucht es kein Sonderkündigungsrecht.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist zwar ein Weilchen her, aber dennoch möchte ich euch gerne daran teilhaben lassen, wie es ausging: Es wurde erfolgreich Einspruch eingelegt und in der heutigen Gerichtsverhandlung wurde dem auch stattgegeben.


    Auch, wenn ich damit Eulen nach Athen trage, in diesem konkreten Zusammenhang (und auch sonst) eine klare Empfehlung des Users Hedemann als anwaltliche Vertretung, der sich auch einer solchen Bagatelle höchst engagiert und empathisch annahm.

  • Kannst du kurz erläutern, wie du vorgegangen bist? Respekt auf jeden Fall für deine Hartnäckigkeit. Aber auch irgendwo "verrückt", dass sowas vor Gericht geht oder?

    • Offizieller Beitrag

    Ja, wirklich unverhältnismäßig.


    Ich bin so vorgegangen: Ich habe in Absprache alles den Anwalt machen lassen. :D


    Grob skizziert: Einspruch eingelegt, Akteneinsicht verlangt (Dokumentation seitens Polizei war dürftig und nicht frei von Widersprüchen) und abgewartet. Dann Einladung zur Gerichtsverhandlung erhalten. Haben dann zuvor mögliche Eventualitäten sowie das geplante Vorgehen abgesprochen. Vor Ort habe ich dann heute selbst zur Sache ausgesagt und den Sachverhalt so dargestellt wie in meinem Ursprungsposting. Danach zwei von der Polizei als Zeugen, die jedoch nur zur Protokoll gaben, sich nicht mehr erinnern zu können. Das hat es dann doch erheblich abgekürzt (und vereinfacht).


    Ich freue mich sehr (auch wenn unser zurechtgelegtes Vorgehen so leider gar nicht zum Einsatz kam - das wäre wirklich spannend gewesen; angespannt genug war ich aber auch so). Was mich aber grundsätzlich ärgert, ist, dass sowas nicht viel öfter auf den Prüfstand kommt, da es üblicherweise günstiger ist, die Strafe einfach zu bezahlen, als eine Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung (so man denn eine hat). Und weniger Aufwand ist es natürlich auch. Aber das wollte ich aus Prinzip nicht auf mir sitzen lassen (hatte noch nie einen Punkt in Flensburg - und auch der unberechtigr Vorwurf an sich wurmte mich) und mit dem geschätzten Anwalt jemanden gefunden, dem die Sache dann genau wichtig war. Ohne ihn hätte ich das vermutlich nicht gemacht.

  • Danke für die Schilderung. Und nochmal Respekt für deine Hartnäckigkeit. Da muss man sich ja nicht wundern, wenn die Gerichte überlastet sind... :rofl:


    Und du musstest die 150 Euro Selbstbeteiligung zahlen, obwohl du Recht bekommen hast? Allzu oft macht deine Rechtsschutz das Spielchen dann aber auch nicht mit oder?

  • Ich finde das absolut richtig, sich gegen sowas zu wehren.


    Ich hege die Vermutung, dass es gerade deswegen erfolgreich war, weil es um sowenig geht. Freund von mir ist im Winter mit nicht unerheblicher Gewaltanwendung von der Polizei mitgenommen worden, als er sich danach erkundigt hat, warum sie ein paar Straßenpunks auf die Pelle gerückt sind. Hat dann für den Einsatz eine Rechnung bekommen.


    Die Zwangsmaßnahme war komplett unangemessen, seiner Schilderung nach, und ich glaube ihm das. Aber wenn er sich dagegen wehren würde, hätte er - wie wir alle wissen - keine Chance.


    EDIT: Die haben im Wagen sogar vor ihm ihre Aussage abgesprochen, er hätte sie angegriffen. Was absolut nicht stimmt.

  • Mit "weil es um so wenig geht", damit meinst du sicherlich nicht die Interessen von Nils, sondern in dem Punkt geht es auch um das geringe Interesse der Polizei. Sie haben nichts zu verlieren. In deinem Beispiel hätten sie viel zu verlieren und da greift der Korpsgeist. Schwierig das zu verändern, solange das Beamtengesetz so ist, wie es ist.

    Einmal editiert, zuletzt von finky ()

  • Eine Freundin von mir wurde in der Probezeit mit zwei Wochen Frist (zu morgen) gekündigt. Grund war eine Krankschreibung vor etwas über zwei Wochen. (Meinem Verständnis nach könnte man dagegen vorgehen, weil ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Krankschreibung und Kündigung vorliegt und in der Kündigung keine weitere Begrüdung angegeben wurde, aber das will sie nicht, meiner Wahrnehmung nach wegen einer psychischen Überforderung mit der Situation.)


    Momentan ist sie in der Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber. Konsequenterweise müsste sie jetzt zur Arbeitsagentur, dort aber angeben, dass sie nicht arbeitsfähig ist. (Krankschreibung war für eine gravierende physische Symptomatik, aber jetzt ist sie auch psychisch stark angeschlagen, meinem Eindruck nach.) Dann würde sie aber sofort nach ALG 2 durchgereicht werden, wenn ich das richtig verstehe, was eine Reihe ernsthafter Probleme nach sich zieht.


    Sehe ich das so richtig? Oder gibt es irgendwie eine Möglichkeit, ihr den Schutz der Krankschreibung und entweder Lohnfortzahlung oder Krankengeld irgendwie zu erhalten?


    Die Alternative wäre, und ich fürchte, dazu tendiert sie, dass sie bei der Agentur angibt, sie wäre arbeitsfähig, aber das entspricht absolut nicht meiner Wahrnehmung. Deswegen mache ich mir Sorgen.

  • In Berlin gibt es für solche Fälle einen Krisennotdienst. Dort trifft man Sozialarbeiter, die über alle Möglichkeiten des Sozialstaats Bescheid wissen und einen bei Bedarf an andere Experten (zu.B. Anwälte) weiter vermitteln können. So etwas wird es doch auch bei euch geben!

    Da eine Beratung dort kein Geld kostet, wäre es extrem blöd, wenn ihr dort nicht nach Rat fragen würdet.



    Ich drücke euch auf jeden Fall die Daumen!

  • Ich möchte den Juristen hier nicht vorgreifen.

    Meine Kenntnis ist, dass eine Kündigung innerhalb der Probezeit keine Begründung benötigt. Sie kann sich dazu an den Betriebsrat wenden, aber ich fürchte, der kann auch nichts ausrichten, eben, weil es Probezeit ist. Da gibt es arbeitnehmerseitig keine (Kündigungs-)Schutzfristen.

    Um die Meldung bei der Agentur für Arbeit wird sie nicht herumkommen. Da hängen ja auch Sozialversicherungsbeiträge und die Krankenversicherung dran.

    Ich kann nur Mut machen, offensiv auf die Agentur für Arbeit zuzugehen.

    Auch wenn sie nun innerhalb der Probezeit gekündigt wurde, hat sie Stärken, Wissen und Können, die dem Arbeitsmarkt nutzen. Auch Arbeitsvermittler sind Menschen und verstehen, dass man nach so einer Existenzerschütterung wie einer Probezeitkündigung nicht gleich am nächsten Tag mit Selbstbewusstsein bei einem anderen Arbeitgeber auftreten und sich eine neue Tätigkeit verschaffen kann.

    Daher versuchen, so offen wie möglich zu sein, die Ausgangsposition schildern und gemeinsam mit der Agentur für Arbeit eine Lösung suchen. Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung, da hat man für eingezahlt. Ist ein wenig so zu sehen, wie Haftpflicht: Man bezahlt und wenn ein Schaden geschieht, muss die Versicherung eintreten, je kooperationsfähiger man selbst ist, um so einfacher ist es. Wenn da ein wenig Ruhe ist, dann wird ja vielleicht auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt, sondern sie kann "im Schatten" der Stellensuche Arzttermine wahrnehmen und wieder fit werden.

    ALG 1 kann gekürzt werden, wenn man nicht vollumfänglich einsetzbar ist. Ist finanziell etwa bei 62- 67%vom letzten Netto anzusiedeln und vergleichbar mit Krankengeld.


    Ich weiß nicht, wie es in Berlin ist, aber in H hat man selbst beim Psychosozialen Krisendienst Wartezeiten, z.T. unakzeptabel. Es gibt aber mit Sicherheit auch sogenannte Arbeitsloseninitiativen vor Ort, wo auch Unterstützung zu finden ist.


    ALG2 zieht vermutlich deswegen Probleme nach sich, weil ein gewisses Vermögen vorhanden ist?