Rechtliche Fragen
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Die Kosten sind mindestens 25 Euro + 3,50 Euro Zustellkosten, den genauen Satz hier kenne ich aber nicht.
Die 28,50 € für den Kostenbescheid dürften noch aktuell sein.
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Na okay, die 11,50 sind mir den potenziellen Stress dann in der Tat nicht wert. Danke euch allen und schönes Wochenende.
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Thema Kindesunterhalt:
Düsseldorfer Tabelle beginnt ja erst ab 1901 €/Monat.
Erwerbseinkommen bei VZ ist um einiges niedriger, ca 1600 €
Krankengeldbezug demensprechend weniger.
Woran orientiert sich dann die Höhe der Unterhaltsverpflichtung?
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Es bleibt beim Betrag der ersten Gruppe, da dies den Mindestunterhalt darstellt.
Nach unten begrenzt durch den Selbstbehalt.
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Und wie hoch ist der Selbstbehalt? Ich habe was von 1160 € gelesen.
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Das ist nicht falsch. https://www.unterhalt.net/selbstbehalt/
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Pauschalreisen
7 Übernachtungen / 6 Tage
Am Abflugtag sollte der Flieger um 14:10 abheben, wurde stündlich wegen technischer Mängel verschoben bis es um 19:30 hieß, der Flieger startet erst morgen um 7:00.
Unabhängig der Entschädigung für die Flugverspätung nach EU261, möchte ich beim Reiseveranstalter eine Entschädigung für den verlorenen 0,75 Tag bzw. eine Übernachtung weniger geltend machen.
Nur wie soll ich den Betrag rechnen? In den Gesamtrechnungsbetrag ist ja nur der Pauschalpreis (inkl. Flug/Transfer)
Und rechnet man auf Basis der Übernachtungen, also
GESAMTBETRAG / 7 Nächte x 1 Nacht oder
GeSAMTBETRAG / 6 Tage x 0,75 Tag oder
muuss ich die Übernachtungskosten des Hotels ermitteln?
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Bei Krankengeldbezug gilt der verminderte Selbstbehalt von 960 €.
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Bei Krankengeldbezug gilt der verminderte Selbstbehalt von 960 €.
Obwohl der Arbeitsvertrag weiterhin besteht?
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Jep.
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Ha, vor Gericht und auf hoher See....
Bei meiner Scheidung wurde mir vom OLG gesagt, ich könnte die Summe X verdienen und danach wird der Unterhalt berechnet. Das ich aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde und ALG1 bezog hat die nicht interessiert... Allerdings saßen auch nur Damen in dem Senat.
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Müssen die sich nicht an Gesetze halten?
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Allerdings saßen auch nur Damen in dem Senat.
🤦♂️
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Danke, meine Frage wurde hinreichend beantwortet.
Irritierend finde ich es dennoch: Jemand, der sich aus dem Krankengeldbezug wieder in Erwerbstätigkeit zurück kämpft, hat vermutlich höhere Aufwendungen, als jemand, der nicht erwerbstätig ist. (Gesundheits-und Heilmittel, Zuzahlungen, Erhaltung der Mobilität (Auto und seine Kosten, falls beruflich notwendig), Kauf von Fachliteratur, um beruflich nicht abgehängt zu werden...)
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Müssen die sich nicht an Gesetze halten?
Und wenn sie das nicht machen? Revision wurde nicht zugelassen.
Der Spruch mit den Damen im Senat stammt übrigens nicht von mir sondern von meiner Rechtsanwältin.
Der Weg zum BGH ist da doch auch sehr beschwerlich und dauert. Allein die Vertretungspflicht stößt mir dabei sauer auf....
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Hast Du Deine Rechtsanwältin darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich an der Stelle prinzipiell selbst diskreditiert hat?
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Der Spruch mit den Damen im Senat stammt übrigens nicht von mir
Äh, doch, vor 45 Minuten. Ist dir zwischenzeitlich was Schweres auf den Kopf gefallen?
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Ach Freunde, es ist nicht alles Schwarz/Weiss ...
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