Rechtliche Fragen

  • Anzeige eines erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbs | Haufe Finance Office Premium | Finance ...
    Kommentar Jeder Erwerber hat einen der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis dem Finanzamt…
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    "Jeder Erwerber hat einen der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis dem Finanzamt anzuzeigen . Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht und sich aus der Verfügung das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser unzweifelhaft ergibt. Die Anzeige des Erwerbs soll das Finanzamt in die Lage versetzen, zu prüfen, ob ein erbschaft- bzw. schenkungsteuerbarer Vorgang vorliegt und ob eine Erbschaftsteuererklärung anzufordern ist. Hierzu reichen regelmäßig die namentliche Bezeichnung des Erblassers bzw. Schenkers und des Erwerbers sowie die Mitteilung des Rechtsgrundes für den Erwerb aus ( Schenkung/Schenkungsteuer ). Die Angaben müssen über das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser (Schenker) informieren.

    Die Frage, ob eine Anzeigepflicht besteht, hat besondere Bedeutung für die Verjährung des Steueranspruchs . Besteht eine Anzeigepflicht, beginnt die vierjährige Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Anzeige eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist. Besteht keine Anzeigepflicht, beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist."


    Mach dir keine Gedanken, du kannst es auch formlos anzeigen. Die Anzeigepflicht hat auch nur Bedeutung für etwaige Verjährungsansprüche. Bayern bietet zum Beispiel dieses Formular gar nicht an:-)


    Bayerisches Landesamt für Steuern: Formulare - Weitere Themen A bis Z - Erbschaft- und Schenkungsteuer - Ab 2016

  • mein syrischer nachbar hat eine vorladung der polizei bekommen. das steht als betroffener. zuerst dachte ich , es handelt sich hierbei um eine befragung , weil er anzeige gegen seinen vermieter gestellt hat. mit dem liegt er seit einem jahr im klinsch. der macht ihm das leben hier zur hölle. zum 1.5. zieht mein nachbar nun auch um.

    google sagt: als betroffener ist man vorgeladen, weil es sich um eine ortnungswidrigkeit handelt. beschuldigter würde da stehen bei einer straftat.

    ist dem so?

    und: muss er da überhaupt hin? außerdem ist er aufgefordert worden einen dolmetscher mitzubringen. ist das überhaupt seine aufgabe?

  • Bei Ordnungswidrigkeiten denkt man (aufgrund der Unterscheidung im Kfz-Bußgeldkatalog) eigentlich nur an so kleine Beträge, daß sich ein Anwalt nicht lohnt.

    Es gibt aber wohl auch Ordnungswidrigkeiten die 1.000 Euro kosten können. Da wäre es schon recht sinnvoll, wenn man vor der Befragung weiß, um was es sich dreht. Am besten schreibt einer unserer Juristen mal, was eine reine Einsicht ohne weitere Tätigkeiten kosten würde.

  • Hm, wenn ich mich richtig erinnere, heißt es so schön:

    "Die Amtssprache ist deutsch."

    Das ist grundsätzlich auch richtig und sinnvoll. Jetzt kommt meine persönliche Vermutung:

    Möchte ich etwas von der Behörde, muss ich mich um die Übersetzung kümmern. Möchte die Behörde dagegen etwas von mir, muss sie sich kümmern.


    Mich wundert allerdings, dass dein Nachbar zur Polizei soll. Normalerweise geben die das ganz fix an die (Stadt-)Verwaltung ab, damit die sich darum kümmern. Könnte es eventuell eine strafrechtliche Angelegenheit sein?

  • Ich habe schon mal gehört, dass die Polizei sich gerne um das Wort Beschuldigter in der ersten Einladung zur Vernehmung drückt, Da kommen zu wenig und evtl. bringen sie auch einen Anwalt mit. ;)

  • Thema Dolmetscher: Lieber wen mitbringen, auf freiwilliger Basis, egal um was es als "erstes" geht. Vereidigte Dolmetscher sind erst später nötig und gefordert, da kann sich aber die juristische Fraktion in diesem Forum korrekter äußern, auch zu den Tagessätzen.

  • Mich irritiert eher, dass da nicht steht, um was es geht.

    Ich sehe solche Dinger öfter, aber da steht immer der Anlass bei.


    "Betroffener" hab ich da allerdings noch nie gelesen. Beschuldigter oder Zeuge stand da dann.

  • Mich wundert, dass da bereits drinsteht, er möge einen Dolmetscher mitbringen. Woher wissen die Beamten, wie es um seine Deutschkenntnisse steht?

  • Da wird drin stehen, "wenn sie einen Dolmetscher benötigen, dann bringen sie bitte einen mit". Ich denke, so oder so ähnlich steht es in jeder Vorladung an nicht-deutsche

  • nein, da steht konkret drin:

    bitte bringen sie zum terin folgende ausweispapiere bzw unterlagen mit: lichtbildausweis, dolmetscher.

    es geht um sachbeschädigung. sein vermieter hat ihn angezeigt, weil er einen wasserhahn, den der vermieter in seinem keller unerlaubterweise zur wasserentnahme intensiv benutzt hat, wohl irgendwie beschädigt hat. der keller gehört zu seiner wohnung und das entnommende wasser geht zu lasten von seinem zähler. vermieter und er mit gegenseitigen vorwürfen, vermieter zerkratzt angeblich sein auto, schüttet urin in seine waschmaschine usw usw,,,

    es wird zeit, dass er da rauskommt. im mai ist es dann ja auch so weit.

    anslöser war wahrscheinlich eine nebenkostenabrechnung, die er anwaltlich überprüfen lassen hat und die krachende fehler enthält. hat die nachzahlung deutlich gekürzt, seitdem ist stress.

  • Gibt es hier jemanden der sich mit, tja wie nenne ich es, schulrecht? Auskennt?

    Ist es nicht so, dass Schüler das Recht haben eine Klasse zu wiederholen, wenn sie a) sitzen bleiben oder b) sagen ich möchte aufgrund meiner Noten, die Klasse wiederholen? Und kann die Schule, sollte das recht für den Schüler bestehen, sagen dürfen aufgrund der Masse an Schülern auch bedingt durch die flüchtlingsschüler, ist das nicht möglich?


    Vielleicht kann wer da mit wissen, nicht mit glauben helfen. Wäre sehr wichtig.

  • Ich habe bei ebay bei einem Händler diesen Knarrenkasten gekauft.

    Heute kam er an, offensichtlich ein gefälschtes Produkt. Die Wertigkeit ist eine andere als beim Original, zudem ist die Gravur einfacher und gröber ausgeführt.

    Ich habe die Möglichkeit der Rückgabe, ich würde den Penner aber auch gerne anzeigen. Den Rückversand soll der Käufer tragen, das kann er wohl vergessen der Affe.

    Regt mich auf sowas.

  • Neuer Verkäufer (0 Bewertungen). Bin ich auch schon reingefallen vor 30 Jahren. Der hatte damals gar nicht geliefert und war ganz schnell wieder weg nach Massen von negativen Bewertungen. Den Kaufpreis gab's zwar zurück vom Käuferschutz, auf den Versandkosten bin ich allerdings sitzengeblieben. Anzeige hatte ich auch gestellt, ist irgendwann eingestellt worden.

  • Der Verkäufer beim Förster hat aber über 1.000

    Bewertungen und 100% Zufriedenheit.

    Vielleicht einfach mal anschreiben, Vorgang schildern und freundlich winken, dass er doch bitte mal seine Lieferkette prüfen soll. Vielleicht war es wirklich ein versehen?