Rechtliche Fragen

  • Ich hätte gerne eure Einschätzung zu folgendem Fall.


    Geschäftsführer mit Assistent hat ein Gespräch mit einem Mitarbeiter anberaumt.

    Offizieller Anlass: Lösung bestimmter prozessualer Probleme.

    Verdacht: Suche von Fehlern und Schuldzuschiebung.

    Idee: Notizen während des Gesprächs anfertigen und ggf. das Gespräch abbrechen, wenn sich der Verdacht bestätigen sollte.


    Fragen:

    Darf der GF das Mitschreiben untersagen?

    Gibt es etwas zu beachten bei einem Gesprächsabbruch?

  • Hier wäre es wichtig zu wissen, aus welcher Brille man schaut. Aus GF-Sicht, oder aus MA-Sicht?


    Persönliche Gesprächsnotizen dürfen nicht untersagt werden. Aber unterschrieben werden müssen sie selbstverständlich nicht - von keiner Seite. Anders sieht es bei Mitschnitten von Gesprächen aus. Das ist anders geregelt und nicht immer so einfach möglich. Falls Betriebsrat vorhanden ist, würde ich den bei solchen Verdachtsmomentenhinzuziehen. Sollte sich im Gespräch ergeben, dass es um mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen gehen könnte, dann vor weiteren, detaillierten Aussagen einen juristischen Beistand kontaktieren und das Gespräch unterbrechen.


    Das ist jetzt natürlich ganz oberflächlich formuliert, vieles lässt sich auch gut in den Gesprächen lösen.

  • Allein der Gedanke, dass das untersagt werden könnte, zeigt ja wohl, dass die Situation dort nicht so brilliant ist.

    Also ich hätte diesen Gedanken auf jeden Fall noch nie gehabt und ich war auch schon in blöden Situationen mit Führungskräften.

    Papier und Stift hatte ich aber immer dabei.

    Also kann mir nicht vorstellen, dass so etwas untersagt wird.

  • Alter Ego


    Das tut mir leid zu hören. Hättest Du denn die Möglichkeit, einen Betriebsrat zu kontaktieren? Wenn ja, wäre das begleitende Mitglied für Dich bestimmbar. Das hätte nicht nur die Vorteile einer arbeitnehmerrechtlichen Vertretung im Gespräch und im besten Fall einer "seelischen" Unterstützung, sondern eben auch den Vorteil einer bezeugenden Person der Inhalte.


    Falls man schon mögliche Inhalte des Gesprächs im Vorfeld absehen kann, gibt es - falls organisiert - über den Rechtsbeistand/ der Rechtsberatung von Gewerkschaften (in der Regel kostenlos bei Mitgliedschaft) oder im Notfall einer Anwaltshotline (gibt es einigermaßen "kostengünstig", aber nicht alle sind gleich gut) die Möglichkeit, sich bereits vor dem Gespräch schon ein paar Ratschläge/ Tipps zu holen. Das macht aber nur Sinn, wenn man in etwa weiß, worum es gehen könnte.


    Das wären erst einmal meine Ideen. Ich wünsche alles Gute und falls es in eine nicht gute Richtung läuft unterbrechen und sich anschließend fachkundig beraten lassen.

  • Danke sehr, in der Tat bin ich in gutem Kontakt mit dem BR. Mal schauen was kommt, auf jeden Fall hat mich dein Feedback in meinen Gedanken bestärkt.

  • Dann bestärke ich auch nochmal:


    Sicherheitshalber das BR Mitglied Deiner Wahl fragen ob es spontan bei Bedarf während Deines Gesprächstermins "da" ist.

    Wenn das Gespräch aus dem Ruder läuft ganz klar und deutlich sagen "Ich möchte das Gespräch an dieser Stelle nur noch in begleitung von BR Mitglied XY fortsetzen" und ihn/sie anrufen.

    Wenn der/die BR da ist, gibt es m.E keine AUsrede wie "zu tun" oder "keine Zeit". BR geht immer vor.

  • Bei uns ist es in solchen Fällen - sprich: Es wird weniger um Inhalte, sondern mehr um die Stelle oder Tätigkeit an sich gehen - üblich, das Gespräch gleich mit einem BR-Mitglied an der Seite zu beginnen. Am besten einem, das firm im Arbeitsrecht ist. Das wird in der Regel auch nicht als Affront, sondern als gutes Recht verstanden.

  • Gibt es hier Steuerkundige?


    Ich beabsichtige, Mitglied in einem von Privatpersonen gegründeten, frisch als e.V. eingetragenen Verein zum Katzenschutz (Rettung und Vermittlung) zu werden.


    Sind Spenden/Mitgliedsbeiträge schon deshalb steuerlich absetzbar, weil es sich erkennbar um einen Vereins zum Zwecke des Tierschutzes handelt, oder nur, wenn beim FinA eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit gem. AO beantragt & ausgesprochen wurde?

  • Der Verein ist nur im zweiten Fall zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt, also würde ich mal ganz stark vermuten, dass die Spenden auch nur dann absetzbar sind.

  • Gibt es hier Steuerkundige?


    Ich beabsichtige, Mitglied in einem von Privatpersonen gegründeten, frisch als e.V. eingetragenen Verein zum Katzenschutz (Rettung und Vermittlung) zu werden.


    Sind Spenden/Mitgliedsbeiträge schon deshalb steuerlich absetzbar, weil es sich erkennbar um einen Vereins zum Zwecke des Tierschutzes handelt, oder nur, wenn beim FinA eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit gem. AO beantragt & ausgesprochen wurde?

    Wie musketeer54 richtig gesagt hat, darf der Verein erst eine Spendenbescheinigung ausstellen, wenn die Gemeinnützigkeit anerkannt wurde.


    Auch wenn der Verein diese dann ausstellen darf, wird der reine Mitgliedsbeitrag oft nicht als Spende vom Finanzamt anerkannt. Das "Problem": Spenden dürfen nicht von Gegenleistungen abhängig sein. Und ein Verein gibt dir für den Mitgliedsbeitrag die Mitgliedschaft - also eine "Gegenleistung".


    Der Verein könnte natürlich einen geringen Mitgliedsbeitrag wählen um so die darüberhinaus gehende Spendenbereitschaft der Mitglieder zu erhöhen.

  • Nein, die Gegenleistung liegt regelmäßig bei Sportvereinen vor. Bei Katzenrettungsvereinen sehe ich die nicht. Zumindest gibt es diese nicht bei Fördervereinen von Schulen oder Kitas. Die reine Mitgliedschaft ist keine Gegenleistung.

    Zitat


    Aber Vorsicht, der Finanzbeamte lässt nicht jede Spende und nicht jeden Mitgliedsbeitrag als Sonderausgabe gelten. Mitgliedsbeiträge für den Sportverein kann der Steuerzahler zum Beispiel nicht absetzen. Auch Beiträge für den Karnevals-, den Heimat-, den Tierzucht- oder den Gesangsverein erkennt das Finanzamt nicht an. Wenn Sie aber einem Verein angehören, der sich im Bereich Natur, Wohlfahrt, Gender, Tier- oder Denkmalschutz engagiert, dürfen Sie sowohl Ihre Spenden als auch Ihren Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen.

    https://www.lohnsteuer-kompakt…en_und_mitgliedsbeitraege

    Einmal editiert, zuletzt von finky ()

  • Ah, vielen Dank für die Antworten. Habe zwischenzeitlich auch erfahren, dass die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ganz frisch erteilt wurde. Insofern denke ich, dass es mangels "Gegenleistung" auch unproblematisch sein sollte, den mageren Mitgliedsbeitrag von 36 Talern p.a. aufzurunden.

  • Wir haben auf unserem Mitgliedsformular vom Förderverein, ein Feld für eine regelmäßige Spende eingefügt, die dann quasi mit dem Mitgliedsbeitrag jährlich abgebucht wurde. Wurde vielfach von den Eltern genutzt und machte in der Bearbeitung auch keinen Mehraufwand.

  • Wir haben auch unseren Mitgliedsbeitrag bezahlt und wer wollte, zahlt halt auch eine regelmäßige Spende zusätzlich. Außerhalb dessen gab es jährlich zwischen 2 und 5 Einzelspenden.

  • Kennt sich jemand mit Reiserecht aus?


    Konkret geht es um die Frage ob eine Bahnfahrt sowie Hotelkosten von der Reise-Rücktrittsversicherung abgedeckt sind.


    Hintergrund ist, dass wir ein paar Tage nach Hamburg fahren werden und das Hotel sowie die Bahnfahrt gerne ohne Storno Möglichkeiten buchen wollen, wenn das über die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt ist.