Rechtliche Fragen

  • Ich weiß, das ist albern.....

    Aber wieso, wenn man zu schnell fährt und dabei erwischt wird, lebt man nicht mit den Konsequenzen und ...... fährt einfach nicht zu schnell?

  • Weil denkbar ist, dass das Messergebnis nicht korrekt zustande gekommen ist.

    Das darf man ja durchaus mal hinterfragen und prüfen.

    Danach kann und muss man mit den Konsequenzen immer noch leben, tut das vielleicht aber besser, wenn man weiß, dass man tatsächlich pflichtwidrig gehandelt hat.

  • Grundsätzlich: ich hab nicht aufgepasst, es ist ok dass ich 200€ dafür bezahlen muss.

    Auch wenn ich natürlich nicht verstehe warum da 80 ist aber alle entspannt mit 100 längs rollen, aber ist halt so.

    Ich werde von Freunden eher dafür belächelt dass ich zu langsam fahre denn zu schnell.

    Vier Wochen ohne Führerschein wären doof aber nicht soo schlimm, das würde ich auch ohne Urlaub auf die Reihe kriegen.


    Mir macht einfach nur Angst wie schnell das dann gehen kann. Kurz geträumt und zack. Das kann halt eben auch noch mal passieren.

    Aber bei den Hinweisen akzeptiere ich das so und hoffe mir passiert das ein Jahr lang nicht wieder.

  • und ...... fährt einfach nicht zu schnell?

    Ich weiß, Life Hack "Straßenschilder beachten"... aber in diesem konkreten Fall hatte der Förster die Geschwindigkeitsbegrenzung (aus welchen Gründen auch immer) nicht mitbekommen, also konnte er sie auch nicht beachten bzw. hat unbewusst dagegen verstoßen.

  • Mir macht einfach nur Angst wie schnell das dann gehen kann. Kurz geträumt und zack.

    Bei 100 km/h legst du rd. 28 Meter pro Sekunde zurück. Deshalb sind kurze Ablenkungen oder "kurz geträumt" so gefährlich. Da ist dann so ein Blitzer noch relativ harmlos im Vergleich, was noch alles in dieser Sekunde oder auf den 28 Metern unvorhergesehenes passieren kann. Manchmal ist es gut, wenn man es sich wieder vergegenwärtigt. Auch vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Ablenkung durch die Bedienung des Fahrzeuges selbst (Bedienungsmenüs, Beachtung von Fahrzeugmitteilungen mittels Gong oder blinkendem Symbol etc). Dazu noch die Bedienung von an sich erlaubten und sinnvollen Features wie Navi, Telefon oder DAB+ Radio. Ja, die berühmte Sprachsteuerung - wenn sie doch nur immer so funktionieren würde, wie es angepriesen wird.... Und dann die tolle Verkehrszeichenerkennung, die zwar fast immer die Verbots-Verkehrsschilder erkennt, aber nicht immer merkt, wenn ein Verbot wegfällt, z.B. nach einer Einmündung.

  • Streckenbezogene Verbote, z.b. Geschwindigkeit oder Überholverbot. Wenn die weitergehen sollen, muss ein weiteres Schild aufgestellt werden. Weil derjenige, der einbiegt, ja ansonsten nicht wissen kann, dass davor auf dieser Strecke entsprechende Verbote gelten.

  • Es gilt zwar bis zur Aufhebung, aber trotzdem kann auch dem Ortskundigen Fahrer daraus kein Verstoß vorgeworfen werden, wenn nach einer Kreuzung kein erneutes Schild steht. Das heißt de facto, dass es aufgehoben ist...weil wo kein Verbot Verstoß, da macht der deutsche Autofahrer was ihm eher gelegen kommt ;)

    Einmal editiert, zuletzt von juk96 ()

  • Das dürfte ein Irrtum sein. Die z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten solange, bis sie Aufgehoben werden. An einer Einmündung muss kein neues Schild vorhanden sein, weil Ortskundige Fahrer wissen können, das hier z.B. Tempo 30 gilt.

    siehe ADAC:

    Da hätte ich dann doch gerne eine verläßliche Quelle wie eine Verordnung, Gesetz oder so. (Also nicht nur eine ADAC Webseite ohne Quellenangabe). Vielleicht können ja unsere Juristen hier helfen.


    Aus der hiesigen und gängigen Praxis weiß ich jedenfalls, dass diese Regelung (Aufhebung nach Einmündung) "gelebt" wird.


    Ist aber eine interessante Frage. Hier in der Nähe gibt es eine Landstraße, die nicht reguliert ist. Es sind also 100 km/h erlaubt. Vor Kurzem wurde vor einer Kurve diese Straße auf 50 km/h herunterreguliert (mit einem Verkehrsschild). In der Kurve befindet sich eine Einmündung. Ich dachte dann auch, dass ein Aufhebungsschild nötig wäre, damit wieder 100 km/h erlaubt wären. Daraufhin wollte ich mich bei der Polizei dafür einsetzen, dass dieses Aufhebungsschild montiert wird. Antwort der Polizei: Nicht nötig und Frage an mich, ob ich die Verkehrsregeln denn nicht kennen würde. Ich habe mich darauf kleinlaut geschlichen.

  • Vor Kurzem wurde vor einer Kurve diese Straße auf 50 km/h herunterreguliert (mit einem Verkehrsschild).

    Nur mit einem 50 km/h-Schild oder in Kombination mit einem Gefahrzeichen?

  • Zitat

    Zum Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung sagt die StVO:

    Zitat von StVO
    Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

    Und diverse Kommentare sagen dazu noch im Gegensatz zu dem was juk96 oben schreibt, dass dem ortskundigen Fahrer eben durchaus ein Verstoß vorgeworfen und bestraft werden kann, während einem nachgewiesen ortsunkundigen Fahrer kein strafbewährter Verstoß vorgeworfen werden kann.

  • Ortsunkundige fahren ohnehin vorsichtiger, eben weil sie sich nicht auskennen.


    Ganz bestimmt.


    Lustig auch Geschwindigkeitsbeschränkungen mit dem Zusatzschild "Schule", da gilt die Beschränkung auch in den Ferien.

  • Vor Kurzem wurde vor einer Kurve diese Straße auf 50 km/h herunterreguliert (mit einem Verkehrsschild).

    Nur mit einem 50 km/h-Schild oder in Kombination mit einem Gefahrzeichen?

    Nur 50 km/h Schild.


    Die Straße hat eine Länge von ca. 10 km. Im ersten Drittel dann diese Kurve mit der innenliegenden Einmündung. Ein paar Kilometer später kommt eine weitere Kurve. Dort wird auf 70 km/h reguliert, keine Einmündung und nach der Kurve folgt ein Aufhebungsschild. Das habe ich verstanden und auch der Verkehrsschild-Erkungsassistent. Während dieser Assistent nach dieser 50 km/h-Kurve mit Einmündung stur dabei bleibt, dass immer noch 50 km/h gilt (gab ja auch kein Aufhebungsschild). In der Praxis führt das dazu, dass man von allen PKWs überholt wird und die Brummis einem im Nacken sitzen. Gerne auch hupend.

  • Wir haben hier eine Strasse in NMS, da gilt für eine Strecke von ca. 1km Tempo 30. Stadteinwärts ist erst das Tempo 30 Schild, nach einem km dann das Ende des Tempo 30 Schild (Weiss, 30, Streifen). In der Gegenrichtung gibt es das Tempo 30 Schild, aber keine Aufhebung. Hier mündet eine Bundesstrasse in diese Strasse und ab da ist wohl Tempo 30 aufgehoben....

  • Ich kenne es auch so, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung ohne weiteres Zusatzzeichen theoretisch so lange gilt, bis sie aufgehoben wird. Was anderes dürfte sich auch nicht aus der StVO ergeben. Und eine Einmündung ist eben keine Aufhebung.

    Lustig auch Geschwindigkeitsbeschränkungen mit dem Zusatzschild "Schule", da gilt die Beschränkung auch in den Ferien.

    Auch in den Ferien können da ja Kinder sein. Stichwort: Ferienbetreuung. ;)

  • Ich kenne es auch so, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung ohne weiteres Zusatzzeichen theoretisch so lange gilt, bis sie aufgehoben wird. Was anderes dürfte sich auch nicht aus der StVO ergeben. Und eine Einmündung ist eben keine Aufhebung.

    Leider haben sich dazu noch nicht "unsere Juristen" geäußert. Eine Klärung würde ich begrüßen.


    Aufgrund dieser Diskussion habe ich heute besonders darauf geachtet. Ich bin 200 km auf Landstraßen in den Landkreisen Grafschaft Bentheim, Emsland und Osnabrück unterwegs gewesen. Diese Aufhebungsschilder habe ich nur einmal gesehen; das war bei einer Streckenregulierung, ohne dass da eine Einmündung/Abfahrt gewesen ist. Stattdessen habe ich viele "Wiederholungsschilder" nach Einmündungen/Querstraßen beobachtet.


    Ein häufiges Szenario hier ist auch eine lange Bundesstraße. Querende Landstraßen werden meist mit einer Ampelanlage reguliert. Vor der Ampel stets ein 70 km/h Schild, nach der Ampel kein Schild. Der Verkehr beschleunigt nach der Ampel wieder auf 100 km/h bis zur nächsten Ampel, in deren Vorfeld ein 70 km/h Schild steht.


    Wenn also die Geschwindigkeitsbegrenzung explizit aufgehoben werden muss, dann würde ja theoretisch ein Schild am Anfang der Straße genügen und diese Geschwindigkeitsbegrenzung würde so lange aufrechterhalten bleiben, bis ein neues Schild (z.B. Ortseingang) etwas anderes regelt. Einmal 70 km/h, immer 70 km/h - vor den beschriebenen Ampelsituationen wären keine neuen Schilder nötig. Da stehen sie aber. Dafür keine Aufhebungsschilder. Und dann war da noch die Aussage des Polizisten (kann sich natürlich auch irren). Alle Indizien (auch die Praktikabilität von Geschwindigkeitsmessungen) deuten darauf hin, dass an dieser "Einmündungs-Geschichte" was dran ist.


    Aber: Der Ausgangspunkt war ja, dass man sich nur bedingt auf die Verkehrszeichenerkennung im PKW verlassen kann. Und wenn wir hier schon mithilfe von forumsspezifischer Schwarmintelligenz nicht klar übereinkommen, wie soll das dann so ein technisches Gerät schaffen? :lookaround: