Rechtliche Fragen

  • Stattdessen habe ich viele "Wiederholungsschilder" nach Einmündungen/Querstraßen beobachtet.

    ohne diese wüsste jemand der aus dieser Querstraße auf deine Straße auffährt ja auch nicht wie schnell er/sie fahren darf

  • und genau das wäre auch meine Begründung, das eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach einer Querstraße aufgehoben ist/sein müsste.


    Die Leute, die aus der Querstraße kommen, können ja die Geschwindigkeitsbegrenzung ohne ein erneutes Schild gar nicht kennen. Bin auch auf eine Juristische Einordnung gespannt, bin aber bis jetzt immer davon ausgegangen, dass eine Querstraße die Begrenzung aufhebt, sofern kein neues Schild aufgestelle ist.

  • Vor allem frage ich mich, wo da "ortskundig" beginnt. Ich würde wetten, dass ich auch 5km von zu Hause entfernt manche Straßen in 100% der Fälle immer über eine Querstraße erreiche und niemals mögliche Geschwindigkeitsbegrenzungen vor dieser Querstraße gesehen habe. Bin ich dann ortsunkundig?

  • Gestern las ich von der Regelungswut in Deutschland, da die Anzahl der Gesetze und Vorgaben enorm gestiegen ist die letzten 10 Jahre, und das wir Deutschen dazu neigen alles auf Basis einer abstrakten "Fairness"-Betrachtung bis ins kleinste Detail regeln zu wollen. Das könnte ein tolles Beispiel sein :)


    Ist es nicht eigentlich ganz einfach? Du musst die Strecke wirklich(!) nicht kennen, einbiegen und es muss Dir erst einmal ein Verstoß vorgeworfen werden. Das sind schon zwei Variablen. Unkenntnis der Strecke...und noch viel unwahrscheinlicher, Du wirst dabei erwischt. Vor stationären Blitzern werden ja sicher nochmal extra Schilder stehen. Vermutlich stellen sich mobile Blitzer auch nicht an so einer Stelle auf, weil sie kein Bock auf Widersprüche haben.


    Gut, dann wurde Dir das jetzt Vorgeworfen. Dann könntest Du dem Widersprechen. Im Zweifel wird dann eben sowas wie "Ortskenntnis" etc. hinzugezogen. Im hypothetischen Fall, dass ein Videowagen hinter Dir hergefahren ist, wirst Du mit der Argumentation nicht durchkommen.


    Wir können jetzt aber auch das Gesetz anpassen und für einen zweistelligen Millionenbetrag weitere Schilder aufstellen :deal: ;)

  • Also "Auto, Motor und Sport", sowie der ADAC schreiben auch, dass Einmündung Tempolimits NICHT automatisch aufheben.



    Das hatten wir ja schon. Den AMS Link kann ich leider nicht öffnen, aber der ADAC Bericht schreibt es einfach so, ohne es zu belegen. Daher auch meine Nachfrage an die Juristen.

  • Lustig auch Geschwindigkeitsbeschränkungen mit dem Zusatzschild "Schule", da gilt die Beschränkung auch in den Ferien.

    Auch in den Ferien können da ja Kinder sein. Stichwort: Ferienbetreuung. ;)

    Das ist schon klar, macht das Zusatzschild aber auch überflüssig. Ich fahre in der Stadt an der Schule nicht anders 30 sonst wo.

  • Nö, nicht überflüssig. Weil nach der Schule kannst Du offiziell wieder Gas geben ohne Aufhebungsschild. Weil Zusatzschild bedeutet: 30 für den expliziten Gefahrenbereich. Aber vielleicht sollten wir auch noch definieren wie viele Meter nach dem Schulgebäude das Schulgelände passiert ist. Oder gibt es da vielleicht schon eine Norm? :)

  • Wegen dieser Unklarheit steht in Hannover nach solchen 30-Bereichen meist anschließend ein 50-Schild. Da man insbesondere bei Altenheimen, kleineren Kitas etc. garnicht sieht, wo die überhaupt sind. (z.B.: Königsworther Straße Nähe der Leinebrücke)
    30-Schilder mit Zusatzschild Fußgängerüberweg hingegen werden eigentlich nie mit einem zusätzlichen Schild aufgehoben.

  • Nö, nicht überflüssig. Weil nach der Schule kannst Du offiziell wieder Gas geben ohne Aufhebungsschild. Weil Zusatzschild bedeutet: 30 für den expliziten Gefahrenbereich. Aber vielleicht sollten wir auch noch definieren wie viele Meter nach dem Schulgebäude das Schulgelände passiert ist. Oder gibt es da vielleicht schon eine Norm? :)

    Gilt aber nur für Zusatzschilder, welche einen definierbaren Bereich abdecken, oder?

    Wann wären sonst die Zusatzschilder "Lärmschutz" oder "Umweltschutz" hinfällig?

  • Bei der Schule endet ein Gefahrenbereich, wenn man das überhaupt so nennen kann, da die Gefahr eher vom Kfz-Verkehr als von der Schule ausgeht, doch nicht mit dem Ende der Schule, sondern eher mit dem Ende des Schulwegs. Aber vielleicht wissen die ortskundigen, wo das ist. Alle anderen dürfen gleich wieder Gas geben.

  • Es muss nicht immer aufgehoben werden.


    Ich habe den Eindruck, wir drehen uns im Kreis. Eine verlässliche Klärung wird nicht dadurch herbeigeführt, dass man seine Ansicht ständig wiederholt. Auch Webseiten ohne Quellen bzw. Bezug helfen nicht weiter.

  • Verlässlich kann ich es auch nicht klären, das OLG Hamm hat 2001 aber die Weitergeltung über eine Kreuzung o.Ä. hinaus sogar als "einhellige Meinung" bezeichnet (OLG Hamm, Beschluss vom 05.07.2001, 2 Ss Owi 524/01):


    Zitat

    Wie die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zutreffend ausgeführt hat, gilt eine Streckenvorschrift nicht nur jeweils bis zur nächsten Straßeneinmündung -oder Straßenkreuzung. Es ist einhellige Meinung in Literatur und Rechtsprechung, dass eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung als sog. Streckenverbot erst an einen gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO aufgestellten Zeichen 278 endet (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 46 m.w.Nachw.; Beschluss des Senats vom 8. Juli 1996, abgedr. in NZV 1996, 247). Zwar verlangt der Sichtbarkeitsgrundsatz die Wiederholung aller Streckenvorschriftszeichen hinter jeder Kreuzung oder Einmündung auf der Straßenseite, für die das Gebot oder Verbot besteht; dies gilt jedoch nur für den Einbiegeverkehr.


    Das Problem der Gegenargumentation ist in meinen Augen, dass sie daraus, dass eine Regelung nur von einem Teil der dort Fahrenden wahrgenommen werden kann, folgert, dass diese Regelung dann für gar keinen mehr gelten dürfte.

  • Vielleicht ist im Zweifel aber auch die Straßenverkehrsbehörde das Problem, weil sie glaubt genau aus diesem Grund keine Schilder aufstellen zu müssen. :???: Siehe die Aussage von Kai dazu, dass nach einer Einmündung kilometerweit kein Schild kam.

    P.s.: Warum werden eigentlich, so wie bei mir zu Hause, "Vorfahrt achten" Schilder aufgestellt, wenn die Verkehrsberuhigte Zone endet, um in eine Tempo 30 Zone überzugehen (Einmündung). :grübel:

  • Ich nehme an, dass die Straße, auf die Du einfährst, nicht mit einer Vorfahrt ausgestattet ist, oder? Sonst würdest Du die Frage ja kaum stellen. :D

    Oder gibt es einen abgesenkten Bordstein am Ende des verklehrsberuhigten Bereichs?

  • Es muss nicht immer aufgehoben werden.


    Ich habe den Eindruck, wir drehen uns im Kreis. Eine verlässliche Klärung wird nicht dadurch herbeigeführt, dass man seine Ansicht ständig wiederholt. Auch Webseiten ohne Quellen bzw. Bezug helfen nicht weiter.

    Lies dir meine Ausführung noch mal durch... dann wirst du erkennen, das auf der Strasse die im Bild abgebildet ist Tempo 30 vorgeschrieben ist und es durch das Zeichen 1002 "Abknickende Vorfahrt" an der Lichtzeichenanlage aufgehoben wird.

    Sonst wäre da ja Zeichen 278 installiert.

  • Natürlich beides nicht, aber gilt das nicht?

    Zitat


    Wenn Sie aus dem verkehrsberuhigten Bereich ausfahren, haben alle anderen Verkehrsteilnehmer Vorfahrt. Die Rechts-vor-links-Regel ist dabei irrelevant.

    https://beratung.de/recht/ratgeber/spielstrasse-und-verkehrsberuhigter-bereich-tipps-fuer-autof_frkwvc#:~:text=%E2%80%8CAuch%20in%20einem%20verkehrsberuhigten%20Bereich,links%2DRegel%20ist%20dabei%20irrelevant.

    Ja, natürlich kein Bezug auf die Straßenverkehrsordnung. Aber so hab ich es gelernt und die entsprechenden Schilder wurden auch erst ca. zwei Jahre später angebracht:-). Ich glaub, ich müsste den Schilderwald mal fotografieren. Unsere Zugangsstraße (30km/h) wird durch eine Rigole in der Fahrstreifenmitte getrennt, die Zuwege links und rechts verlaufen aber nicht so, das Kreuzungen entstehen. Also gibt es auch noch ganz viele Einfahrtsverbotsschilder.:-)


    Gepflastert sind aber sowohl die "Spielstraße" an der Einmündung, als auch die Einfassungen der "30iger Zone" am Rand. Alles ohne Borsteinabsenkung.

    3 Mal editiert, zuletzt von finky () aus folgendem Grund: "beides"

  • ich fahre ja nicht Auto und daher hat diese Diskussion für mich keine wirkliche Bedeutung.

    Allerdings frage ich mich, warum gibt es bei Altersheimen und Krankenhäusern Tempo 30 und warum benötigen gesunde oder nicht alte Menschen keine Ruhe bzw. Sicherheit?


    Wenn grundsätzlich da, wo Menschen leben Tempo 30 wäre, bräuchte es gar keine Schilder zwischendrin.