Rechtliche Fragen

  • Das ist ja auch eine weit verbreitete Forderung, der sich schon verschiedene Kommunen angeschlossen haben, auch Hannover. Bislang sind ihnen aber die Hände gebunden, sondern es braucht eine qualifizierte Gefahrenlage oder aber eben solche "sensiblen" Einrichtungen.

  • Tatsächlich bin ich morgen auf den Weg nach UK, um über das Thema Brexit usw. zu sprechen :)

    Vorl. Reisepass hat noch geklappt in unserer Gemeinde. 26€, ein jahr gültig und UK akzeptiert diese. War genug Herzinfarkt für einen Montagmorgen

  • Kann eine Betriebsvereinbarung eine Regelung im Arbeitsvertrag bezüglich Homeoffice verschlechtern?


    Im Arbeitsvertrag steht, dass HO in Absprache möglich ist.

    In der BV gilt die Regelung 4 x im Monat und nicht unmittelbar vor oder nach dem Urlaub.


    Unabhängig davon fände ich eine solche Regelung, dass man so etwas nicht vor oder nach Urlaub machen darf albern. Das hat für mich irgendwie etwas von wegen, "Nee, das verbieten wir dem Arbeitnehmer!" Also wenn es per se ausgeschlossen ist, vom Arbeitsaufwand oder Handling aber durchaus realisierbar ist.


    Frage für eine Freundin!

  • Auf die Schnelle ein Zitat, was den Vorrang der BV vor AV gut beschreibt:



    Bei Widersprüchen gilt das Günstigkeitsprinzip


    Wird hier schwer zu verargumentieren. Man könnte sagen: 4x/Monat zugesichert in BV ist für den AN besser (günstiger) als "nach Absprache", weil diese ja nicht erzwungen werden kann... :ahnungslos:

  • Gibt's dazu eine Klausel in der BV? Also irgendwas in die Richtung; "individuelle Abmachungen sind davon unbenommen".

  • Es wurde damals vor Einstellung mit dem AN wohl mündlich vereinbart, dass das möglich ist, da der AG wusste, dass der AN bei seinem bisherigen (alten) AG HO sehr flexibel nutzen konnte. Der AN wurde direkt abgeworben und in den Vorgesprächen hat der AN eben verlangt, dass ihm/ihr weiterhin die Möglichkeit zum HO eingeräumt wird.


    Zu dem Zeitpunkt gab es in diesem Betrieb aber noch nicht einmal die Möglichkeit des HO. Erst mit Corona wurde die BV getroffen, in welcher also 4 x Monat usw. geregelt ist.

  • Wieviele HO-Tage wurden denn bisher tatsächlich gemacht? Und wieviele Anfregen auf HO seitens des AN wurden abgelehnt?


    Wenn sie damals den Vertrag sogut verhandelt hat, kann sie doch jetzt einfach wieder nachverhandeln.

  • Weviele beantragt wurden weiss ich nicht. Es geht um einen Tag HO an einem Freitag, wo die darauf folgende Woche Urlaub ist.


    Abgelehnt wurde bisher noch kein HO Tag.


    Meine laienhafte Meinung dazu ist eben, dass man damals vor 3,5 Jahren mit Sicherheit nicht "Nein" gesagt hätte, weil man eben wusste, dass es für den AN Bedingung war, dass er eben HO machen kann und außerdem wollte man den AN ja unbedingt einstellen. Es gibt wohl auch keinen wichtigen Termin an dem nun beantragten Freitag. Fühlt sich eher nach Willkür an. Außerdem wird die Arbeit ja auch von daheim gemacht.

    2 Mal editiert, zuletzt von P-King ()

  • Wie lange ist die Fahrtzeit zum Betrieb für den AN? Natürlich ist das kleinlich vom AG an der Stelle und zeigt wie wenig Vertrauen offenbar da ist. Oder dem Vorgesetzten ist eine Laus über die Leber gelaufen ... passiert.

  • Okay, war nur so eine Idee ... prinzipiell ist es, denke ich, erst einmal besser gut andere Argumente zu finden, als auf irgendwelche Vertragssachen hinzuweisen. Auch wenn man da ggf. sogar im Recht ist, einfach weil man dann die Ebene von Geben und Nehmen verlässt die, glaube ich, für beide Parteien oft die angenehmere Form der Zusammenarbeit ist...selbstredend nur wenn es sich sonst die Waage hält und man als AN zufrieden ist. Das weiß ich aus Deiner Beschreibung natürlich nicht ...


    Von daher könnte die Fahrzeit ja ein Argument sein ... so nach dem Motto: "Ich verstehe die Ablehnung ehrlich gesagt nicht, da ich nichts zu tun habe was nur vor Ort erledigt werden kann, wir das damals als Ihr mich abgeworben habt ja so besprochen haben und ich mir gerne vor dem Urlaub die Fahrzeit zum Betrieb und zurück sparen möchte".


    Auch wenn es vom AG albern ist, könnte man so halt die Befürchtungen der AN möchte sich da den Tag lau machen und in der Arbeitszeit schon einmal Koffer packen vielleicht mit dem Verweis auf den Grund (Fahrzeit hin und zurück) ein wenig zerstreuen oder so ...

  • Vielleicht ist auch gar nicht die jetzt betroffene Person der Grund, sondern ein anderer AN wollte für sich auch diese Sonderregelung herausnehmen, der vielleicht nicht so zuverlässig ist. Und bevor dieser AN auf diese "Sonderbehandlung" verweist um das für sich auch durchzusetzen, zieht sich der AG auf die BV zurück.

  • Eine Spende darf nicht an eine Gegenleistung des Spendenempfängers geknüpft sein, das ist soweit klar. Wenn ich meinem örtlichen Fußballverein eine Spende für die Feierlichkeiten zum Vereinsjubiläum zukommen lasse, dafür aber mit Verpflegung und Unterhaltungsprogramm zu der Feier eingeladen werde, die ansonsten Eintritt kostet, ist die Spende nicht absetzbar.


    Wie sieht es aber aus, wenn es im Gegenzug für die Spende eine Leistung eines Dritten gibt? Gelegentlich sehe ich auf Social Media, dass z. B. ein Sportler ein signiertes Trikot oder ein Künstler eins seiner Werke anbietet und dafür keine Bezahlung will, sondern um eine Spende an eine gemeinnützige Organisation seiner Wahl bittet. Wie verhält es sich hier?

  • Kein Jurist, aber eine Bitte ist eine Bitte. Wenn mir der Künstler was schenkt, ich ihm trotzdem Geld geben will und er sagt: Ne, wenn Du Geld loswerden willst spende lieber an die und die. Dann sind das zwei paar Schuhe. Wenn er aber die „Spende“ zur Grundlage macht damit Du etwas bekommst, dann scheint mir das als Laie nicht sauber. Dann wäre der richtigere Weg vermutlich das er es Dir verkauft und vorher klar macht, das ER den Erlös an x und y spendet, Du bist nach meinem Verständnis dann aber nur Käufer.


    Er könnte auch sagen: ich verschenke das an einen der hier Kommentiert und ich fände es toll wenn ihr an X und Y spendet…wäre nach meiner Laienauffassung auch okay, da er es nicht zur Bedingung macht.

  • Ich denke, da ist vorher der Gegenstand als Sachspende dem Spendenempfänger übergeben worden. Den Preis macht der Käufer:-) Ist für jeden Schatzmeister bei Sachspenden in der Einschätzung des Wertes eine gute Möglichkeit aus der Haftung zu kommen, wenn eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden muss. Sachspenden habe ich in der Funktion im Förderverein des Kindergartens nur als Neuware mit Quittung angenommen. Ist da aber eigentlich auch unüblich bei Sachspenden eine Spendenbescheinigung zu verlangen.


    P,s,; Wird denn dann damit geworben, dass der Käufer seine Leistung als Spende absetzen kann?

    P.p.s

    "Ein Zuwendungsabzug ist ausgeschlossen, wenn die Ausgaben zur Erlangung einer Gegenleistung des Empfängers erbracht werden. Eine Aufteilung der Zuwendung in ein angemessenes Entgelt und eine den Nutzen übersteigende unentgeltliche Leistung scheidet bei einer einheitlichen Leistung aus. Auch im Fall einer Teilentgeltlichkeit fehlt der Zuwendung insgesamt die geforderte Uneigennützigkeit >BFH vom 02.08.2006 – BStBl 2007 II S. 8).


    Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2022 / Zu § 10b EStG | Haufe Personal ...
    H 10b.1 Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. § 10b Abs. 1 und 1a EStG Anwendungsschreiben >BMF vom 18.12.2008 (BStBl 2009 I S. 16) –…
    www.haufe.de


    Hiernach ist es egal wohin die Ausgaben gehen, wenn die Ausgaben zur Erlangung der Gegenleistung führen, kein Spendenabzug.

    8 Mal editiert, zuletzt von finky ()

  • Nein, geworben wird damit nicht, aber es wäre natürlich hilfreich. Wenn ich z. B. einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent beim Käufer/Spender unterstelle und für den Erwerb des in Frage stehenden Gegenstands ein Budget von 1.000 Euro eingeplant ist, dann könnte von diesem Budget eine Spende von bis zu 1.724 Euro geleistet werden.