Hiernach ist es egal wohin die Ausgaben gehen, wenn die Ausgaben zur Erlangung der Gegenleistung führen, kein Spendenabzug.
Naja, in deinem Zitat steht explizit "zur Erlangung einer Gegenleistung des Empfängers". Aber im hier angedachten Fall erbringt der Empfänger der Spende ja keine Gegenleistung. Das ist es ja gerade, was die Sache eben nicht ganz so einfach macht.