Rechtliche Fragen

  • Die ehemalige "betreute" WG kontaktieren und darüber mit dem Untermieter eine neue Lösung finden. Ansonsten RA.

  • 1. Kann nur die betroffene Person selbst entscheiden wieder in eine betreute Einrichtung zu gehen. Die letzte Einrichtung kommt auch nicht mehr infrage (altersbedingt).


    2. Da fehlt gerade jegliche Einsicht. Es ist nicht möglich ein Gespräch über die Situation zu führen. Es wird alles abgeblockt.


    Alle anderen sind schuld an der Situation.


    Was soll ein Anwalt da ausrichten?

  • Vielleicht findet der RA fristlose Kündigungsmöglichkeiten oder berechtigte Gründe, dann geht es immer noch schneller über einen Prozess, der nach deiner normalen (6 Monate) Kündigung evtl. auch ansteht, wenn der Untermieter nicht auszieht. Verkürzung der Zeit. Aber natürlich auch Druckaufbau, sich was anderes zu besorgen, bzw. Kontakt mit anderen Hilfeeinrichtungen aufzubauen. Bin aber Laie.

  • Ohne genaue Gründe zu kennen warum der Untermieter nicht mehr tragbar ist, ist es schwierig Tipps zu geben. Aber theoretisch müsste doch auch der Untervermieter Eigenbedarf anmelden können, Einrichtung eines Arbeitszimmers z.B.

  • Das könnte tatsächlich schwierig werden.

    Wenn die vorherige Einrichtung altersbedingt nicht mehr infrage kommt, vermute ich, dass die Person jetzt über 18 Jahre alt ist. Dann war vorher das Jugendamt zuständig. Jetzt altersbedingt nicht mehr.

    Das ist oft eine problematische Übergangssituation.

    Dennoch würde ich dringend empfehlen, sich an das Jugendamt zu wenden. Die müssten die persönlichen Hintergründe einschätzen können. Wie weit ist die Einsichtsfähigkeit eingeschränkt? Gibt es Diagnosen? etc.
    Eventuell muss "der Fall" dann an das Integrationsamt oder Sozialamt weitergegeben werden.

    Man muss da aus meiner Erfahrung heraus sehr beharrlich sein. Die versuchen gerne, das von einem zum anderen zu schieben.

    Das Problem besteht ja oft dann auch darin, dass die betreffende Person eventuell gar nicht in der Lage ist, sich eigenständig eine neue Wohnung zu suchen. Und sie in die Obdachlosigkeit zu entlassen, ist auch nicht unbedingt angemessen.

    Das ist eine blöde Situation. Aber eine einfache Lösung gibt es in der Regel nicht.

  • Bei einer roten Ampel, länger als eine Sekunde, aufm Fahrrad: Auf dem Bußgeldbescheid steht nichts von einem Punkt in Flensburg. Bedeutet das, ich habe keinen bekommen oder steht das dort nie drauf?

  • Bei einer roten Ampel, länger als eine Sekunde, aufm Fahrrad: Auf dem Bußgeldbescheid steht nichts von einem Punkt in Flensburg. Bedeutet das, ich habe keinen bekommen oder steht das dort nie drauf?

    Auch wenn das nicht deine Frage war, aber was für eine Ampel war es denn? Eine separate für den Radverkehr? Oder ein Kombisignal, das auch zu Fuß gilt?

  • Siehst Du nicht, dass ich gerade versuche, Mandantschaft anzuwerben? :D


    Abgesehen davon interessiert mich, ob die Polizei Hannover weiterhin solche Schwachsinnskontrollen durchführt und dabei solche Besonderheiten nicht beachtet. Ich für mich selber bin so weit im Reinen, da Recht gesprochen wurde.

  • Wenn ich ehrlich bin: Egal was für eine Ampel das war, die war schon sehr rot, fast schon wieder grün.

    Aber was ist nun mit Flensburg?

  • Wenn ich ehrlich bin: Egal was für eine Ampel das war, die war schon sehr rot, fast schon wieder grün.

    Aber was ist nun mit Flensburg?

    137624 Sie missachteten als Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs)

    das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits

    länger als 1 Sekunde an.

    § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132a.3 BKat


    100,00 € Bußgeld + 28,50 € Gebühr & Auslagen

    1 Punkt

  • Kan man sich als Beamter in einem laufenden BEM-Verfahren (Betriebliches Eingliederungsmanagment) während man also noch krank geschrieben ist krank melden... oder heißt das dann irgendwie anders?

  • Meinst du eine Wiedereingliederungsmaßnahme mit red. Arbeitszeit? Ja, das geht. Nach aktuellerer Rechtspechung kannst du sogar Erholungsurlaub nehmen.

  • Ein BEM-Verfahren bedeutet nicht reduzierte Arbeitszeit, das ist eher das sogenannte Hamburger Modell, in dem die Krankenkasse weiter bezahlt. Im BEM ist der Mensch nicht mehr arbeitsunfähig.

  • Deswegen hatte ich nachgefragt, was gemeint ist. Eine Wiedereingliederung wird oft im Zuge des BEM durchgeführt, nach ärztlicher Verordnung, Ziel ist ja, die Wiedererlangung der Dienst-/Arbeitsfähigkeit zu unterstützen. Bei Beamten ist allerdings die Krankenkasse außen vor.