Rechtliche Fragen

  • Ohne jetzt den rechtlichen Hintergrund zu kennen, würde ich aber eher dazu Tendieren, dass sofern das Angbot eindeutig war, hinterher kein Widerruf möglich wäre. Sonst könnten ja grundsätzliche alle EbAY-Verkäufe widerrufen werden, irgendetwas findet man immer.

  • Kannst Du das auch begründen oder ist das so wegen "Staatsnote"? Sollte der Käufer die Artikelbeschreibung nicht gelesen haben, kann er sich diesbezüglich natürlich auch nicht irren. In Betracht kommt dann trotzdem noch ein Inhaltsirrtum in Bezug auf den Titel. Interessieren würde mich aber insbesondere, was gegen meinen Einwand bezüglich der Anwendbarkeit des § 119 II BGB spricht.




    Wie gesagt: Ich mache seit Jahren kein Zivilrecht mehr, deshalb halte ich mich da lieber raus.


    edit, ach nee, doch nicht:



    Falls der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat (was bei EBay-Privatauktionen doch fast immer der Fall ist), würde ich mich auf BGH NJW 1975, 970 berufen und mich auf den Standpunkt stellen, dass dann auch § 119 II BGB nicht zur Anwendung kommen darf.

    Einmal editiert, zuletzt von Mazurek ()

  • Mein guter Freund macht momentan ein Praktikum und bekommt dafür monatlich 75€ Vergütung. (Ich erwähne es weil es vielleicht wichtig sein könnt)
    Das ist alles geregelt per Vertrag.


    Allerdings möchte er nun den Vertrag auflösen und woanders arbeiten, da es ihm da nicht (mehr) gefällt, aus welchen Gründen auch immer.


    Im Vertrag steht nun
    "Das Recht zur
    außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsteile
    unberührt"


    Nun fragt er mich was genau das bedeutet und ich kann es ihm auch nich zu 100% sagen..
    Heißt es auf gut deutsch, dass er jederzeit bei vorlage eines Grundes kündigen darf, wie ich denke?

    • Offizieller Beitrag

    Er kann eigentlich nur die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist nutzen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist ja die fristlose Kündigung, dafür braucht es schon richtig wichtige Gründe, die in dem Verhalten des Vertragspartners begründet liegen - es reicht nicht, dass man was anderes machen will.
    http://www.arbeitsrecht-ratgeb…digung/content_03_06.html

  • Der Grund ist, dass es da mehrere neue Mitarbeiter gibt, die ihn anscheinend nich mögen und dementsprechend niedermachen , doof behandeln .. genaueres kann ich nich dazu sagen.
    Reicht das aus?


    Und was is wenn er einfach nich mehr hingeht?

    • Offizieller Beitrag

    Hm - ob man da über die Mobbing-Schiene was machen kann?
    Hat er schon mal das Gespräch mit dem Chef gesucht? Vielleicht hat der ja gar nichts gegen eine Vertragsauflösung.
    Einfach wegbleiben ist keine gute Idee, da kann es passieren, dass der Chef Schadenersatz geltend macht ("musste kurzfristig Ersatz beschaffen, kostet mehr" etc).


    Ob das alles aber auch für Praktikanten gilt, weiß ich ehrlich gesagt gar nicht.

  • Danke ersma, wenn noch jemand etwas ergänzen kann, darf er das ruhig mal posten.


    Ich werds ihm ersma soweit kopieren und mitteilen.


    Kann dir auch leider nich sagen, ob er bisher mitm Chef oder so gesprocehn hat, da er kein volldepp is würd ichs schon vermuten.., aber man weiß es nie :).

  • Das ist das ganz normale Recht auf außerordentliche Kündigung. Das ist weit entfernt von "weil ich keine Lust mehr habe".


    Zitat

    Google sacht:
    Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.
    Als Beispiel seien hier die (grobe) Beleidigung und Tätlichkeiten durch den Arbeitgeber, das Nichtzahlen des Lohnes, die Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers, das Mobbing durch den Arbeitgeber, das Beschäftigen des Arbeitnehmers unter groben Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen, dauernde Arbeitsunfähigkeit und die andauernde Diskriminierung genannt.


    Entweder Dein Freund geht zum Arbeitgeber und redet mit ihm, ob man in beidseitigem Einvernehmen den Vertrag auflöst. Man müsste sich gut überlegen, was man für Gründe anführt, und wie man den Arbeitgeber einschätzt. Oder er provoziert eine Kündigung (sollte man sich aber wirklich gut überlegen) oder spricht mit einem Arbeitsrechtler. € 75 hört sich eh kaum nach Arbeitsvertrag an, aber ich kenn' mich bei sowas (Praktika) nicht aus. Oder er redet mit einem Arbeitsrechtler, eine Beratung sollte z.B. kostenlos sein, wenn man in einer Gewerkschaft ist. (Betriebsrat oder Gewerkschaft könnte man auch so mal ansprechen.) Mobbing durch andere, also nicht durch den Arbeitgeber selber, wäre kein außerordentlicher Kündigungsgrund.

  • ist das urteil gegen althaus eigentlich normal? mir kommt das irgendwie relativ niedrig vor. 180 tagessätze plus 5000 euro schmerzensgeld für fahrlässige tötung?

  • In Deutschland wäre vermutlich eine ähnliche Entscheidung ergangen. Es geht hier schließlich um nicht einen besoffenen Autofahrer, der mit 1,5 Promille zwei Leute am Zebrastreifen über den Haufen fährt oder dergleichen. Das Urteil erscheint jedenfalls nicht zu mild.

  • [provokateur]
    wenn der mit 1,5 %% besoffene autofahrer ein ministerpräsident wäre, wäre das urteil vergleichbar mild ausgefallen.
    [/provokateur]

  • In Deutschland wäre vermutlich eine ähnliche Entscheidung ergangen.


    es geht ja primär nicht um das strafmaß, sondern um die verfahrensgeschwindigkeit die atypisch ist.


    Zitat

    Auch bei einigen Politikern stieß das schnelle Verfahren auf Verwunderung. "Das ist atypisch schnell - was immer man daraus schlussfolgert", wird der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, in der "Mitteldeutschen Zeitung" zitiert. "Das geht sicherlich ins Guinness-Buch der Rekorde ein. So lange dauern bei uns in Deutschland die Zustellungsfristen. Das wundert mich ein bisschen. Aber nun ist es vorbei. Das ist doch gut ."


    spon

  • das stimmt, mir ging es tatsächlich als erstes um das strafmaß. wenn es verhältnismäßig ist, ok. aber die dauer ist echt der hammer.

  • Ich hätte da mal eine Frage. Das Problem haben nicht ich, sondern eine Freundin.


    Sie ist Studentin und musste jetzt ihr BAFöG neu beantragen. Dafür musste sie wohl irgendwelche Unterschriften ihrer (getrenntlebenden) Eltern einholen. Da die Eltern mit ihr auf Kriegsfuß stehen, habe die wiederum 'ne halbe Ewigkeit gebraucht, um die Unterschriften zu leisten. Nun ist letzte Woche die Verlängerungs-Beantragungs-Frist abgelaufen und sie konnte den Wisch erst gestern bei der zuständigen Stelle einreichen.


    Gibt es beim BAFöG sowas wie "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" o.ä., sodass ihr das BAFöG jetzt nicht (wie sie befürchtet) durch die Lappen geht??


    Danke vorab für Eure Antworten!!