Rechtliche Fragen

  • Hast du denn die erste Karte normal gekauft und dann nicht gesehen, weil es ausgefallen ist oder so?? In wie weit bist du denn schuld, von dem ersten Konzert nichts gehabt zu haben?? Wenn es vom Veranstalter abgesagt wurde, warum bekommst du ne Fraikarte für ein anderes Konzert und forderst nicht dein Geld zurück?? Hab ich hier was falsch verstanden???

  • mann und frau trennen sich (verheiratet). er zieht weg. gibt in seinem neuen wohnort beim arbeitsamt die kontodaten seiner ex an. (warum auch immer). sie verballert alles! rückzahlungsaufforderungen flattern ins haus und werden allesamt ignoriert.
    wie ist da die rechtliche lage? zurückzahlen oder nicht? ich meine, wenn ich ne fehlbuchung über xxx euro auf dem konto habe und absolut nicht weiss, von wem das stammen könnte dann ist klar, das ich da nicht rangehe und den kram zurückbuchen lasse. aber in dem fall...?

    • Offizieller Beitrag

    Wie ist das eigentlich, wenn Fahrrad und Auto einen Verkehrsunfall haben, weil der Fahrradfahrer zum Beispiel "rechts vor links" nicht beachtet hat. Ist der Fahrradfahrer dann alleine Schuld oder kriegt der Autofahrer in der Regel auch Probleme? Hintergrund meiner Frage ist, dass Fahrradfahrer ja nicht unbedingt einen Führerschein haben und daher mit den Regel nicht unbedingt vertraut sein müssten (genau genommen). Oder wird doch einfach davon ausgegangen?

  • hmm. da gibt es doch irgendeinen paragrafen, in dem geregelt wird, das unwissenheit ggf. doch vor strafe schützt. :???:

  • Also Rechtsexperte Wolfgang Büser sagte dazu gestern im Tivi, dass Autofahrer immer überall hinschauen müssen.

  • Hast du denn die erste Karte normal gekauft und dann nicht gesehen, weil es ausgefallen ist oder so?? In wie weit bist du denn schuld, von dem ersten Konzert nichts gehabt zu haben?? Wenn es vom Veranstalter abgesagt wurde, warum bekommst du ne Fraikarte für ein anderes Konzert und forderst nicht dein Geld zurück?? Hab ich hier was falsch verstanden???

    das erste konzert war aus verschiedenen gründen ein reinfall. deshalb habe ich mich beim veranstalter beschwert. und der hat mir dann eine freikarte für einen ersatztermin zugeschickt, an dem ich aber leider nicht kann. deshalb will ich die karte jetzt gerne verkaufen.

  • Also Rechtsexperte Wolfgang Büser sagte dazu gestern im Tivi, dass Autofahrer immer überall hinschauen müssen.

    Und damit hat er Recht. Selbst wenn Dir ein Fahrrad ins Auto rast, hat der Autofahrer zumindest immer Mitschuld. So die Erfahrung im Bekanntenkreis.

  • Na ja, in der Regel aber auch nur.
    Was an der sog. "Betriebsgefahr" liegt, die von motorisierten Fahrzeugen ausgeht.


    Bei erheblichem Fehlverhalten des nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmers kann es trotzdem zu einer vollen Haftung kommen.

  • Ein Azubi fehlt regelmäßig in der Berufsschule, wovon er laut Mitauszubildenden den Betrieb trotz seiner Verpflichtung nie in Kenntnis setzt. Die Fehltage (über 10 von 40 Schultagen) sind in der Regel unentschuldigt. Der Azubi hat keine Atteste oder Entschuldigungen, aber urplötzlich hat er kaum noch Fehltage im Klassenbuch stehen und hinter seinem Namen in der Spalte abwesend stehen plötzlich 30min, 15min usw als Verspätungen. Gar nicht so dämlich vom Grundsatz, da dann nicht mal viele Fehltage, egal ob entschuldigt oder nicht, im Zeugnis auftauchen. Man könnte höchstens die vielen Verspätungen gesondert im Zeugnis bemerken.
    Da der Lehrer aber viel schlauer ist, bleibt ihm das nicht unbemerkt und sollte der Schüler dieses Jahr nochmal auftauchen, wird er versuchen ihn zu überführen. Zumal der Schüler bei der letzten Klausur die Dreistigkeit besaß nicht abzugeben und dann behauptete der Lehrer müsse die Arbeit verschlampt haben.
    Die Frage ist, kann man den Schüler jetzt gleich auf begründetem Verdacht in Sachen Urkundenfälschung anzeigen oder muss man ihn vorher überführen? Und ist Urkundenfälschung in der Berufsschule ein Grund für eine fristlose Kündigung im Betrieb? Ich denke mal bei letzterem ja, aber die Frage ist, ob das auch vom Ausgang eines etwaigen Verfahrens abhängig ist?
    Gibt auch auch zwei Schüler, bezeichenderweise im gleichen Ausbildungsbetrieb, die den Verdächtigen belastet haben, aber anonym bleiben wollen.

  • Anzeigen bei der Polizei ist kein Problem. Das Überführen ist ja ohnehin deren Aufgabe. Einen Anfangsverdacht sehe ich da auf jeden Fall. Und wenn das nachgewiesen werden kann, dürfte die Urkundenfälschung (und nicht nur die) locker einen Kündigungsgrund darstellen, denke ich.


    Ich frage mich, warum die Berufsschule ihn nicht schon längst wegen der ganzen Fehltage beim Ausbildungsbetrieb verpetzt hat???

  • Während meiner Ausbildungszeit hat eine Mitschülerein mal eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung bekommen, weil sie unentschuldigt in der Berufsschule fehlte.

  • In dem Fall wird es wohl nicht bei einer Abmahnung bleiben, da der Betrieb auch schon Mal abgemahnt hat wegen unentschuldigten Fehlens bei der Arbeit.
    Ob es angezeigt wird, kann man auch davon abhängig machen, ob der Schüler geständig ist. Sollte er allerdings kackendreist weiter lügen und betrügen, sollte man maximale erzieherische Maßnahmen ergreifen. Es wird jetzt alles bei der Zeugniskonferenz thematisiert. Schulverweis ist meines Erachtens realistisch.

  • Während meiner Ausbildungszeit hat eine Mitschülerein mal eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung bekommen, weil sie unentschuldigt in der Berufsschule fehlte.


    Wieso Arbeitsverweigerung? Berufsschulzeit ist Arbeitszeit und folglich sind das unentschuldigte Fehlzeiten. Kommt jetzt noch auf betriebliche Regelungen an, aber i.d.R. eine Abmahnung, dann Kündigung.

    • Offizieller Beitrag

    Es geht um die Übergabe einer Wohnung, genauer gesagt um die Renovierung. Es ist ja immer wieder davon zu lesen, dass der Mieter auf Grund einer zu starren Renovierungsklausel auch beim Auszug nicht renovieren muss. Vor allem im Zusammenhang damit, dass Räume nach einer bestimmten Anzahl von Jahren renoviert werden muss. In meinem Fall geht es um einen Standardmietvertrag von Haus und Grund (03/06). Dort heißt es unter anderem:


    Zitat

    2. Während der Dauer des Mietverhältnisses hat der Mieter die erforderlichen Schönheitsreperaturen durchzuführen. Dies ist im allgemeinen nach folgenden Zeitabständen, beginnend mit dem Mietverhältnis, der Fall:


    ...und dann folgen die Jahreszahlen (Küche, Bad, Dusche alle 3 Jahre, Wohnräume alle 5 Jahre usw). Ist das schon so eine "starre Klausel", die mich von der Renovierungspflicht befreit oder ist die Formulierung "im allgemeinen" zu wenig starr?


    Danach kommt noch

    Zitat

    Der Mieter hat spätestens bei Ende des Mietverhältnisses die nach Maßgab von Ziffer 1 und 2 erforderlichen Arbeiten durchzuführen.


    Außerdem steht noch an anderer Stelle als handschriftlicher Zusatz

    Zitat

    Bei Auszug ist die Wohnung in einwandfreiem Zustand zu übergeben.


    Ändert das irgendetwas?


    Experten vor! Würde mich freuen, wenn ich mir die Renovierung sparen könnte (zumal hier eigentlich alles noch ganz gut aussieht (wohne hier seit 2,5 Jahren)). ;)

  • Wenn es noch ganz gut aussieht, ist es ja nicht soviel Arbeit. ;)


    Ich bin kein Mietrechtsexperte, aber wenn Du eine renovierte Wohnung übernommen hast, solltest Du nach 2,5 Jahren schon eine renovierte Wohnung übergeben, schon alleine aus Anstand. Die Alternative ist, das mit dem Vermieter und eventuell Nachmieter abzusprechen und sich an den Kosten zu beteiligen.


    Diese Klausel ist in der Tat eine Standardklausel. Soweit ich weiß, ist sie lt. Rechtsprechung nicht wörtlich zu nehmen, was die "Zwischenrenovierungen" angeht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Dich das von einer Renovierung bei Auszug befreit. Ist allerdings reine Mutmaßung.

  • Nils, ich empfehle den Eintritt in den örtlichen Mieterverein. Kostet nicht die Welt, enthält (auf Wunsch) eine Miet-RS für alle Fälle und schont die Nerven. ;)


    Solange man nicht in den eigenen vier Wänden wohnt, würde ich eine Mitgliedschaft grundsätzlich zumindest mal in Erwägung ziehen.


    Derartige Fragen bekommst Du in kürzester Zeit beantwortet, und zwar genau anhand deiner individuellen Situation, nicht standardisiert.