Rechtliche Fragen

  • mcgiant
    Wovon soll ich denn bitte schön die neue Feltmann-CD bezahlen, wenn Du anderen Leuten den Tipp gibst, in einen Mieterverein einzutreten, statt - wie es sich gehört - zum Anwalt zu gehen?


    Nils
    Die Klauseln sind ok, weil sie eben nicht starr sind. Da steht nämlich nicht, daß Du nach den angebenen Zeiträumen renovieren mußt, sondern daß es nur "im allgemeinen" der Fall ist. Tatsächlich kommt es also auf den konkreten Zustand der Wohnung an - ist die Abnutzung schon derart, daß ein durchschnittlicher ordentlicher Mieter den Pinsel schwingen würde? Wenn nicht, mußt Du m.E. gar nix machen.


    Am Ende des Mietverhältnisses müssen die "erforderlichen" Arbeiten durchgeführt werden. Netter Versuch. Hier gilt für die Erforderlichkeit natürlich nichts anderes.


    Am problematischsten ist immer ein handschriftlicher Zusatz, weil der eben eine individuelle Vereinbarung darstellt, also gerade keine Klausel ist. Da nützt die ganze mieterfreundliche AGB-Rechtsprechung oftmals auch nix mehr (evtl. läßt sich da schon noch etwas tricksen, aber ich kann hier ja nicht alles verraten... ;) ). In Deinem Fall halte ich aber die Formulierung "einwandfrei" für so unbestimmt, daß Du daraus eigentlich nicht wirklich ableiten kannst, welche Pflicht das dann für Dich beinhaltet. Denke mal, ganz unter Vorbehalt, daß Dir da nicht soviel droht.


    Im übrigen stimme ich grundsätzlich der Aussage von ExilRoter zu, genauso aber auch Deiner! Wie es in den Wald hineinruft etc.

    • Offizieller Beitrag

    Hmmmm, insgesamt also alles unklar, so lange ich nicht konkret einen Anwalt nehme bzw. zum Mieterverein gehe. Ich glaube, der stressfreieste Weg ist es für mich, einfach überall mal leicht drüberzustreichen, sodass es nach neuer Farbe riecht. Bei Weiß auf Weiß muss es ja auch nicht so übermäßig gut decken... ;) Bevor ich 70 Euro zum Mietverein trage (und am Ende vielleicht doch Renovieren muss und zudem noch Stress mit dem Vermieter habe), kann ich auch genauso gut 50 Euro für Farbe ausgeben... Schade. Aber vielen Dank für eure Hilfe!

  • Ich hab da auch mal ne Frage zum Mietrecht.


    Wir haben heute die Schlüssel zu unserer neuen Wohnung bekommen, in die wir offiziell zum 1.7. einziehen. Es handelt sich um eine DG-Wohnung mit Schrägen-Fenstern, bei der schon Rollos angebracht sind. Im Badezimmer fehlen auf der linken Seite die Haken zum einhaken. Im Wohnzimmer ist die Stange zu kurz, um überhaupt einzuhaken, weiterhin ist das Ende des Rollos schon ein wenig zerfetzt. Hab dann nochmal mit dem Vormieter telefoniert, dieser meinte es wäre bereits bekannt und auch schon beim Vermieter und Hausmeister gemeldet, allerdings noch nichts gemacht worden. Mein Vormieter hat selbst nur ein halbes Jahr in der Wohnung gewohnt. Offizielle Schlüsselübergabe mit Vermieter ist erst morgen in einer Woche.


    Wer hat denn nun dafür zu sorgen, dass die Rollos in einem einwandfreien Zustand sind? Da ich eh morgen nochmal beim Vermieter anrufen muss, wollte ich das Thema mit den Rollos gleich mal ansprechen. Wenn der Vermieter sich darum kümmern muss, muss das dann bis zum offiziellen Einzug geschehen? Was kann ich machen, wenn der nichts verbessern will? Solche Rollos sind glaube ich nicht ganz günstig, oder?

  • Hedemann: Feltmann-CDs sind derart billig günstig preiswert, dass sich ein Kauf immer rechtfertigen lässt.


    Nils: 72 Euro? Du sollst den Mieterverein nicht kaufen, nur beitreten. In Göttingen zahle ich jährlich ca. 35 Euro, wobei sie bei mir die eigentlich ja fast obligatorische RS-Versicherung freundlicherweise rausgerechnet haben, da ich bereits eine andere habe. Hat aber auch nicht so viel ausgemacht... ca. 10 Euro, wenn ich mich recht erinnere.


    Edit: Oh, kostet regulär ja doch 60 Euro in Göttingen. Na ja, das sind 5 Euro im Monat. Das ist in Ordnung. Und ich zahle nicht 35, sondern 48 Euro. Also 4 Euro im Monat. Auch in Ordnung.

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  • eBay mal wieder...


    Szenario:


    Käufer überweist Kaufpreis (1,- € + 1,96 € Versand), ich schicke den Artikel an die bei eBay gespeicherte Adresse des Käufers.
    Postsendung kommt zurück mit Vermerk "verzogen". Fehler liegt also klar beim Käufer.


    Ich fordere Käufer auf mir nochmals 1,45 € Porto zu überweisen, Käufer weigert sich. Was nu??
    Kann ich einfach dem Käufer den Kaufpreis i.H.v. 1,- € zurücküberweisen und den Artikel erneut einstellen?

  • Ich hab nochmal ne kleine Frage zur Wohnungsübernahme...


    Habe mit dem Vormieter vereinbart, die vorhandene Küche für 500 Euro zu übernehmen sowie die Wohnung im derzeitigen Zustand. Bei letzterem geht es eigentlich nur um einen größeren Krater an der Wand im Flur. Diese Vereinbarung haben wir schriftlich formlos festgehalten und beide unterschrieben.


    Inwiefern ist sowas rechtlich bindend? Insbesondere für den Kaufpreis der Küche in Höhe von 500 Euro?

  • Hinsichtlich der Küche ist es ein ganz normaler Kaufvertrag, also bist Du grundsätzlich an den vereinbarten Preis gebunden.

  • Und wenn die Küche nun dreckig ist, man das Backblech und den Rost aufgrund Verdreckung nur noch wegschmeissen kann und beim Auszug des Vormieters ein Türgriff abgebrochen ist (den er als Dreher wieder anbringen will)? Somit wäre der o.g. Kaufvertrag dann aber hinfällig oder?

  • Nee, das wäre dann im Zweifel ein Mangel. Soweit Ihr nichts vereinbart habt, muss sich die Küche für die "gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann". Kommt dann also drauf an, wie dreckig die Küche ist und wie verbrannt die Bleche sind. Ein Mangel bedeutet aber nicht, dass gleich der ganze Kaufvertrag futsch ist. Du müsstest den Vormieter dann schon erstmal dazu auffordern, die Mängel zu beseitigen (also im Zweifel zu putzen, den Griff zu reparieren und brauchbare Bleche zu besorgen).

    2 Mal editiert, zuletzt von Schnitzel ()

  • Ok, danke für die Antworten. Dann doch lieber "in Frieden auseinandergehen" und die Küche morgen selbst putzen ;) Blech besorgen wir selbst, dafür lässt er dann auch 2 Lampen für umsonst in der Wohnung.


    Ich beiß mir nur seit 3 Tagen in den A****, für die Küche so viel Geld dazulassen. 500,00 Euro ist die sicherlich nicht mehr wert. Hatte gehofft, noch irgendwie aus der Nummer rauszukommen bzw. den Preis drücken zu können aber da ich halt schon unterschrieben hab... aus Fehlern lernt man ;)


  • Ich würde das Teil so lange bei mir liegen lassen, bis er das neue Porto überwiesen hat. Den Kaufpreis würde ich ihm nicht zurückerstatten, darauf hat er keinen Anspruch und Du hast sowieso schon die Extraarbeit und den Ärger, und das praktisch ohne Profit.

  • Es kommt darauf an..., ob der Kellerschacht (stelle ich mir als Pumpensumpf oder so vor) nur Deine Wohnung oder das ganze Haus (bei mehreren Mietparteien) betrifft. Wenn es nur um Deine Wohnung geht, sehe ich in der Vereinbarung kein Problem, Du bist ja auch dafür verantwortlich, die sonstigen Abflüsse, Dusche, Küche usw. sauber zu halten. Wenn es mehrere Mietparteien betrifft, ist es wohl richtig, der Vermieter lässt den Schacht reinigen und legt die Kosten nach gerechtem Verteilerschlüssel um. Du bist ja nicht der Knecht Deiner Nachbarn.

  • Ok, das konnte ich so nicht wissen:
    Wenn Du ein Mieter unter vielen bist und hast so'nen Schacht vor Deinem Kellerfenster, dann dürftest Du NICHT für die Reinigung verantwortlich sein, sondern diese obliegt dem Grundstückseigentümer, der sich ja auch sonst um die Außenanlagen kümmern muss. ABER: Natürlich legt der die Reinigungs-/Pflegearbeiten um, dagegen dürfte nichts zu sagen sein, das landet dann doch wieder bei Dir, allerdings in Talern. Und im Übrigen halte ich es für einen Klacks, den Schacht 1x/Jahr zu säubern, zumal, wenn Du die Vereinbarung bereits unterschrieben hast (und es nicht noch was zu verhandeln gibt).

  • Wenn es eine individuelle Vereinbarung im Mietvertrag ist, und es tatsächlich um den konkreten Schacht vorm Fenster des betroffenen Mieters geht, hätte ich eigentlich wenig Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Vereinbarung.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin gerade in großem Stress in Sachen Umzug und Renovierung der alten Wohnung, daher kurz ein paar Fragen, bei denen mir hier hoffentlich jemand weiterhelfen kann:


    1. Muss ich die Fenster putzen?
    2. Muss ich die Fensterrahmen (von außen) putzen?
    3. Wie abgenutzt darf alles aussehen? Die Dusche sieht schon arg mitgenommen (oder anders gesagt: pekig) aus. Ich denke aber, dass das noch im normalen Rahmen ist. Kann mir das angelastet werden?
    4. Müssen gebohrte Löcher in Fliesen gestopft werden? Wenn ich das mit Füllmasse mache sieht's sowieso scheiße aus, da würde ich es dem gesunden Menschenverstand folgend lieber so lassen. Vielleicht kann der Nachmieter die Löcher ja wiederverwenden... ;)


    Wie läuft so eine Rückübergabe überhaupt ab? Muss ich dann alles unterschreiben, was der Vermieter an vermeintlichen Mängeln feststellt oder ist das dann auch so eione Art Schuldeingeständnis?

  • nils, das kommt drauf an. was steht denn im mietvertrag? besenrein? renoviert? ... fenster putzen ist überflüssig und wenn "pekig" dreckig heisst, dann kann man damit auch leben. als nachmieter putzt man eh den siff von fanmagadmins weg.